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   OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6017
OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91 (https://dejure.org/1992,6017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.01.1992 - 6 W 108/91 (https://dejure.org/1992,6017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - 6 W 108/91 (https://dejure.org/1992,6017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestandteil der einstweiligen Verfügung; Antragsschrift; Anlagen der Antragsschrift; Beschlußverfügung; Wirksamkeit der Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 929 Abs. 2
    Unwirksamkeit bei unvollständiger Zustellung einer Beschlussverfügung

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.1983 - 2 U 79/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91
    Die Antragsschrift ist nur ausnahmsweise zuzustellen, wenn das Verfügungsgericht die Antragsschrift und/oder deren Anlagen ausdrücklich zum Bestandteil der einstweiligen Verfügung gemacht hat (OLG Frankfurt/M., WRP 1984, 346; OLG Düsseldorf, GRUR 1984, 78; OLG Koblenz, GRUR 1982, 571; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 929 Rdn. 13; a.A. OLG Celle, WRP 1984, 149, 150).
  • OLG Koblenz, 22.06.1982 - 6 U 191/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91
    Die Antragsschrift ist nur ausnahmsweise zuzustellen, wenn das Verfügungsgericht die Antragsschrift und/oder deren Anlagen ausdrücklich zum Bestandteil der einstweiligen Verfügung gemacht hat (OLG Frankfurt/M., WRP 1984, 346; OLG Düsseldorf, GRUR 1984, 78; OLG Koblenz, GRUR 1982, 571; Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 929 Rdn. 13; a.A. OLG Celle, WRP 1984, 149, 150).
  • OLG Koblenz, 05.02.1987 - 6 U 1319/86

    Zustellung; Beschlußverfügung; Beglaubigt; Abschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.01.1992 - 6 W 108/91
    Zuzustellen ist eine Ausfertigung der einstweiligen Verfügung oder eine beglaubigte Abschrift; eine nicht beglaubigte Abschrift genügt nicht (OLG Koblenz, NJW-RR 1987, 509).
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 6 W 12/11

    Ankle Tube - Vollziehung durch Zustellung einer unvollständigen, weil nicht mit

    10 An seiner im Beschluss vom 20.01.1992 (6 W 108/91, OLGR Frankfurt 1992, 146) geäußerten abweichenden Auffassung hält der Senat nicht fest.
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2010 - 20 U 37/10

    Fehlender Empfangswille bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt nicht nach § 189

    Eine unvollständige Zustellung führt in aller Regel zur Unwirksamkeit der Zustellung (OLG Düsseldorf, GRUR 1984, 78, 79 - Vollziehung ohne Anlagen; OLG Frankfurt, OLGZ 1993, 70).
  • OLG Frankfurt, 17.11.1997 - 6 W 109/97

    Vollziehung einer Beschlussverfügung

    Von der Frage einer Heilung nach § 187 ZPO getrennt zu behandeln sind allerdings diejenigen Fälle, in denen die fristgerechte Vollziehung einer Beschlußverfügung deswegen fraglich ist, weil bereits der dem Antragsteller erteilten Beschlußausfertigung - und damit der Urschrift des sodann in Form einer beglaubigten Abschrift ordnungsgemäß zugestellten Schriftstücks (§§ 169, 170 ZPO) - die vorgesehenen Anlagen nicht oder nicht vollständig beigefügt waren; die vom erkennenden Senat zu dieser Frage entwickelten Grundsätze (vgl. Rpfleger 1993, 31) bleiben unverändert anwendbar.
  • OLG Dresden, 25.06.1998 - 14 W 313/98

    Feststellung einer Versäumung der Frist für die Vollziehung einer einstweiligen

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