Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.11.2013 - 6 W 111/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 PAngV, § 4 Nr 11 UWG
Pflicht zur Preisangabe auf einer Automesse - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Auf einer Automesse besteht keine Pflicht zur Preisangabe
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit fehlender Preisangaben auf einer Automesse
- autokaufrecht-frankfurt.de
Preisangabenverordnung gilt nicht auf Automesse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PAngV § 1; UWG § 4 Nr. 11
Wettbewerbswidrigkeit fehlender Preisangaben auf einer Automesse - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht zur Preisangabe auf einer Automesse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Preisangabenverordnung: Anwendungsbereich auf Produktmesse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Pflicht zur Preisangabe auf Automesse
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbsrecht: Preisangabepflicht auf Messen
- Jurion (Kurzinformation)
Ausstellen von Fahrzeugen auf der IAA unterliegt nicht der Pflicht zur Preisangabe
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Getunte Autos auf der IAA - Aussteller auf einer Fachmesse müssen keine Preise für ihre Fahrzeuge angeben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auf Auto-Fachmesse IAA keine PAngVO-Preisangabepflichten
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Preisangabenverordnung gilt nicht auf Fachmesse
- it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)
Keine Preisangabepflichten nach der PAngV auf Autofachmesse IAA
- internetrecht-freising.de (Kurzinformation)
PAngVO-Preisangabepflichten gelten nicht auf Auto-Fachmesse IAA
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2013 - 3 O 413/13
- OLG Frankfurt, 29.11.2013 - 6 W 111/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 220
- GRUR-RR 2014, 121
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02
"500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2013 - 6 W 111/13
Bedarf es noch weiterer Verhandlungen, um ein Geschäft zum Abschluss zu bringen, handelt es sich lediglich um Werbung (BGH GRUR 2004, 960, 961).
- OLG Braunschweig, 18.12.2020 - 3 W 28/20
Auffindung von Erben; Öffentliche Aufforderung zur Anmeldung von Erbrechten; …
Die Bezugnahme allein reicht aber nicht aus, da im Erbscheinsantrag des Fiskus regelmäßig Angaben erforderlich sind, die über den Inhalt eines Feststellungsbeschlusses hinausgehen; auch die Beteiligung Dritter kann das Formulieren eines vollständigen Erbscheinsantrags erforderlich machen (Anschluss an OLG Celle, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 6 W 111/13 - n.v.).Im Rahmen des Feststellungsbeschlusses nach § 1964 BGB habe das Nachlassgericht sämtliche erbrechtlichen Ansprüche etwaiger erbberechtigter Personen geprüft und das Erbrecht des Fiskus festgestellt; auf Basis dieses Sachstandes - der für das Nachlassgericht aus der Nachlassakte ersichtlich sei - sei der Erbscheinsantrag gestellt worden; der Hinweis auf den Feststellungsbeschluss reiche aus (Hinweis auf OLG Celle, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 6 W 111/13 - n.v., Bl. 24 ff. d.A. 3 W 29/20; Bl. 20 ff. d.A. 3 W 96/20).
(1) Stellt der Fiskus einen Erbscheinsantrag, so kann er bezüglich der darin zu machenden Angaben grundsätzlich auf den Feststellungsbeschluss gemäß § 1964 BGB Bezug nehmen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 6 W 111/13 - n.v., Ablichtung auf Bl. 24 ff. d.A. 3 W 29/20 und Bl. 20 ff. d.A. 3 W 96/20).
Darauf weist auch das Oberlandesgericht Celle in einem obiter dictum zur fast identischen alten Rechtslage nach § 2354 ff. BGB a.F. hin (OLG Celle, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 6 W 111/13 - a.a.O.; Hervorhebung nur hier):.
- OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit einer …
Im vorliegenden Fall entspricht der Ansatz von 200.000 EUR der Größenordnung, in der auch der Senat in vergleichbaren Fällen den Wert festgesetzt hat (Beschluss vom 27.2. 2013 - 6 W 41/13: 150.000 EUR für angeblich irreführende Werbung für Diabetesarzneimittel; Beschluss vom 16.7. 2013 - 6 W 111/13: 180.000 EUR für unzutreffende Werbung mit Auszeichnungen für Blutzuckermessgeräte).