Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 6 W 141/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Streitwert für die Abmahnung von AGB und Widerrufsbelehrung nur 1.000 EUR / Der Umsatz des Abmahners bestimmt den Streitwert
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 18.10.2004 - 6 W 161/04
Streitwertbemessung in Fällen des Handels mit Markenplagiaten: Generalpräventive …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.11.2008 - 6 W 141/08
Anderweitige Interessen sowie präventive Gesichtspunkte sind für die Bewertung von Unterlassungsansprüchen, die ein Mitbewerber geltend macht, unerheblich (vgl. auch [zum Markenrecht] den Beschluss des Senats vom 18.10.2004 - 6 W161/04 = GRUR-RR 2005, 71 f.).