Rechtsprechung
OLG Köln, 27.01.2010 - 6 W 15/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung des Streitwerts bei Vorliegen eines Kostenerstattungsanspruchs eines Verletzten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.10.2009 - 28 O 688/09
- LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 688/09
- OLG Köln, 27.01.2010 - 6 W 15/10
- LG Köln, 21.10.2011 - 33 O 643/11
- OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 9 U 43/10
Widerrufsbelehrung bei vertraglichem Widerrufsrecht
Insoweit werde auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.6.2010, Az. 6 W 15/10 verwiesen.Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Az. II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10).
- OLG Düsseldorf, 07.04.2011 - 6 U 134/10 Zumindest die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in denjenigen Fällen, in denen zugleich auch die gesetzlichen Voraussetzungen eines Widerrufsrechts vorlagen, konnten nämlich von der Beklagten zum Nachteil der Verbraucher auf keinen Fall abgeändert werden (…OLG Köln, a.a.O. = juris Rn 26;… a.A. OLG Frankfurt, a.a.O. = juris Rn 70, 0LG Stuttgart, Beschluss vom 29. Juni 2010, 6 W 15/10, Seite 4 f.).
- OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 9 U 53/10
Klage im Urkundsprozess auf rückständige Gesellschaftsbeiträge nach vertraglichem …
Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Aktenzeichen II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10).
- OLG Frankfurt, 26.10.2011 - 9 U 68/11
Widerruf der Beitrittserklärung zu einer Fonds-GbR: Anwendung der Vorschriften …
Da sie in "Haustürfällen" aber zwingend nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu belehren hatte und nicht angenommen werden kann, dass sie für die andere Gruppe eine gesonderte Belehrung statuieren wollte, ist die Belehrung sowohl für das vertragliche als auch für das (nur) gesetzliche Widerrufsrecht gemeint und muss danach insgesamt dem gesetzlichen Leitbild der Widerrufsbelehrung entsprechen (so ausführlicher OLG Köln, Urteil vom 22.7.2009, 27 U 5/09; anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2009, 23 U 16/08 - derzeit in Revision beim BGH zum Az. II ZR 14/10 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.6.2010, 6 W 15/10). - OLG Köln, 18.05.2011 - 27 U 16/10
Ausgestaltung eines vertraglichen Widerrufsrechts hinsichtlich der …
Insoweit hält der Senat ausdrücklich an seiner Auffassung fest, wie er sie bereits in dem ebenfalls die Klägerin betreffenden Urteil vom 22.07.2009 (27 U 5/09) dargelegt hat (zustimmend etwa OLG Naumburg, Beschluss vom 23.08.2010 - 6 U 97/10; OLG München, Beschluss vom 22.06.2010 - 27 U 281/10 sowie die weiteren von dem Beklagten in Kopie vorlegten Entscheidung; a.A. z.B.OLG Stuttgart Beschluss vom 29.06.2010 - 6 W 15/10 sowie eine Reihe von weiteren von der Klägerin in Kopie eingereichten Entscheidungen). - OLG Hamm, 10.03.2011 - 27 U 91/10
Rechtsfolgen der Kündigung des Beitritts zu einer BGB -Gesellschaft
Die von der Klägerin vorgelegten, eine gegenteilige Auffassung vertretenden Entscheidungen, z. B. OLG Karlsruhe vom 2.8.2010 Az.1 U 81/10; OLG Stuttgart vom 29.6.2010 Az. 6 W 15/10; OLG Frankfurt vom 30.12.09 Az. 23 U 16/08, hat der Senat in seine rechtliche Prüfung einbezogen. - OLG Naumburg, 23.08.2010 - 6 U 97/10
Widerruf: Einräumung eines Widerrufsrechts im Zusammenhang mit einem …
Aus dem Terminsprotokoll des OLG Stuttgart v. 29.06.2010, 6 W 15/10 geht nicht hervor, wie der Senat die Frage letztlich beurteilt; außerdem übergeht das OLG Stuttgart wie auch das OLG Karlsruhe im Beschl. v. 02.08.2010, 1 U 81/10, Bl. 218 ff, dass in der streitgegenständlichen Widerrufsbelehrung auf § 355 BGB ausdrücklich Bezug genommen wird.