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   OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10   

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https://dejure.org/2010,6528
OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10 (https://dejure.org/2010,6528)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.01.2010 - 6 W 16/10 (https://dejure.org/2010,6528)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 6 W 16/10 (https://dejure.org/2010,6528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungsgebühr bei Parteiwechsel; Berechnung des Beschwerdewerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel auf Beklagtenseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel auf Beklagtenseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mehrvertretungszuschlag auch bei Vertretung einer nicht mehr existierenden Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 532
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZB 102/07

    Wirksamkeit von Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters bei zeitlich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10
    Auch eine nicht existente Partei ist in dem gegen sie gerichteten Prozess parteifähig (BGHZ 177, 12/24; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, vor § 50 Rn 11 m.w.N.) und bedarf anwaltlichen Beistands.
  • OLG Koblenz, 07.05.1991 - 14 W 271/91
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10
    Die Umsatzsteuer ist bei der Berechnung des Beschwerdewerts mit zu berücksichtigen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Juni 2007 - 6 W 1127/07; OLG Koblenz MDR 1992, 196; OLG Düsseldorf MDR 1957, 239; Schneider JurBüro 1974, 966; Zöller/Herget, ZPO, 28. Auflage, § 104 Rn 21 "Beschwer"; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Auflage, § 567 Rn 19).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 7 W 11/00

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Vertretung zunächst unbekannt, von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10
    Er hat dann nämlich nicht nur eine, sondern mehrere Personen über den Verfahrensstand und die Risikolage zu informieren (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1655; Hartmann, Kostengesetze, 38. Auflage, § 7 RVG Rn 2).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 8 W 118/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Parteiwechsel auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10
    Hat der Kläger eine falsche Partei verklagt und "wechselt" er später den Beklagten aus, so fällt die Verfahrensgebühr für den Anwalt, der beide beklagten Parteien vertritt, nur einmal an, erhöht sich jedoch um 3/10 (BGH, aaO., Rn 17, zitiert nach juris; OLG Koblenz JurBüro 1985, 1822; OLG Hamburg MDR 2002, 1339; Gerold/Schmidt/ Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 18. Auflage, Nr. 1008 VV, Rn 98; soweit dort in Rn 112 in Verbindung mit Rn 76 der Fall der Rechtsnachfolge noch anders behandelt wird, nämlich wie das Eintreten eines Alleinerben in den Prozess anstelle des Erblassers - kein zusätzlicher Auftraggeber, weil der Rechtsanwalt zu keinem Zeitpunkt Erblasser und Erbe nebeneinander vertreten habe - dürfte es sich um ein Redaktionsversehen handeln, da in Rn 98 die Differenzierung nach gleichzeitiger Vertretung und nacheinander erfolgter Vertretung - auf die es nach der Meinung des Bundesgerichtshofs nicht ankommt - ausdrücklich aufgegeben wurde).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10
    Das gilt jedoch nicht für die Partei (sofern sie nicht ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigt ist; hiernach zu differenzieren widerspräche aber der im Kostenrecht gebotenen typisierenden Betrachtungsweise, vgl. BGH NJW 2006, 3008; 2003, 901).
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10
    Das gilt jedoch nicht für die Partei (sofern sie nicht ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigt ist; hiernach zu differenzieren widerspräche aber der im Kostenrecht gebotenen typisierenden Betrachtungsweise, vgl. BGH NJW 2006, 3008; 2003, 901).
  • BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06

    Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.2010 - 6 W 16/10
    Der Parteiwechsel begründete keine neue gebührenrechtliche Angelegenheit (BGH NJW 2007, 769).
  • LG Aachen, 01.04.2021 - 60 Qs 7/21

    Zusätzliche Verfahrensgebühr, Einziehung, beratende Tätigkeit

    Der Verteidiger des ehemaligen Angeklagten erstrebt für diesen die Festsetzung einer weitergehenden Gebühr in Höhe von 456, 00 Euro nebst Umsatzsteuer in Höhe von 16 %, insgesamt also 528, 96 Euro (zur Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei der Berechnung des Beschwerdewerts vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 14.01.2010 - 6 W 16/10, MDR 2010, 532, juris Rn. 6 f. m.w.Nachw.).
  • OLG Dresden, 16.06.2021 - 12 W 383/21

    Anspruch auf Zahlung aus einer Bürgschaft; Verschmelzung einer Partei auf eine

    Schließlich gibt auch der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 14.01.2010, 6 W 16/10, keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.
  • LG Aachen, 14.02.2020 - 60 Qs 5/20

    Nichtabhilfebefugnis; zusätzliche Verfahrensgebühr

    Bei der Berechnung des Beschwerdewertes haben zwar Zinsen außer Betracht zu bleiben, nicht aber die Umsatzsteuer (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 14.01.2010 - 6 W 16/10, MDR 2010, 532, juris Rn. 6 f. m.w.Nachw.).
  • LG Mainz, 10.01.2014 - 8 T 5/14
    Auch für die Berechnung des Beschwerdewerts in Kostenfestsetzungssachen ist bereits obergerichtlich entschieden, dass zwar die Umsatzsteuer bei der Berechnung des Beschwerdewerts zu berücksichtigen ist, da diese in § 4 Abs. 1 ZPO nicht aufgezählt ist, dass die Vorschrift aber im Übrigen eine erschöpfende und anwendbare Regelung darstellt (OLG Nürnberg, MDR 2010, 532 m. w. N.).
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