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   OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19   

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https://dejure.org/2019,2879
OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19 (https://dejure.org/2019,2879)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.02.2019 - 6 W 16/19 (https://dejure.org/2019,2879)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 6 W 16/19 (https://dejure.org/2019,2879)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 107 Abs. 3 S. 2 ZPO, RVG-VV Nr. 7008
    ZPO, RVG-VV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Festsetzung angemeldeter Umsatzsteuer auf die Rechtsanwaltsvergütung

  • Burhoff online

    Kostenfestsetzungsverfahren, Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen, Erklärung des Antragstellers zur Vorsteuerabzugsberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 107 Abs. 3 S. 2; RVG -VV Nr. 7008
    Voraussetzungen der Festsetzung angemeldeter Umsatzsteuer auf die Rechtsanwaltsvergütung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Klärung umsatzsteuerrechtlicher Fragen im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Berücksichtigung von Umsatzsteuer bei der Kostenfestsetzung - Glaubhaftmachung erforderlich?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 5 W 53/03

    Festsetzung von Umsatzsteuerbeträgen einer GmbH im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19
    Die Richtigkeit der Erklärung ist in dem Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts zu belasten (BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995 - 1 BvR 697/93; KG, Beschluss vom 18.04.2006 - 2 W 21/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.09.1998 - 6 W 232/98; jew. zit. nach juris).
  • KG, 04.09.2007 - 2 W 151/07

    Berücksichtigung von Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19
    Das vor dem Richter mit grundsätzlich zwingender mündlicher Verhandlung durchzuführende Verfahren über derartige Rechtsbehelfe ist besser geeignet, schwierige umsatzsteuerrechtliche Fragen zu klären als das vor dem Rechtspfleger im grundsätzlich schriftlichen Verfahren durchzuführende Kostenfestsetzungsverfahren (KG, Beschluss vom 04.09.2007 - 2 W 151/07; zit. nach Beckonline).
  • KG, 18.04.2006 - 2 W 21/06

    Ansatz der Umsatzsteuer als Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren: Klage gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19
    Die Richtigkeit der Erklärung ist in dem Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts zu belasten (BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995 - 1 BvR 697/93; KG, Beschluss vom 18.04.2006 - 2 W 21/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.09.1998 - 6 W 232/98; jew. zit. nach juris).
  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19
    Die Richtigkeit der Erklärung ist in dem Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, um dieses Verfahren nicht mit schwierigen Fragen des materiellen Umsatzsteuerrechts zu belasten (BVerfG, Beschluss vom 17.02.1995 - 1 BvR 697/93; KG, Beschluss vom 18.04.2006 - 2 W 21/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.11.2003 - I-5 W 53/03; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.09.1998 - 6 W 232/98; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 11.02.2003 - VIII ZB 92/02

    Reisekosten des sich selbst vertretenden Rechtsanwalts; Festsetzung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 6 W 16/19
    Eine Ausnahme von § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO lässt die Rechtsprechung dann zu, wenn die Richtigkeit der Erklärung des Antragstellers durch entsprechenden, vom Antragsgegner zu erbringenden Beweis bereits entkräftet ist oder sich die offensichtliche Unrichtigkeit der Erklärung aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen zweifelsfrei ergibt (BGH, Beschluss vom 11.02.2003 - VIII ZB 92/02; OLG Düsseldorf a.a.O; jew. zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2022 - 6 W 28/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Festsetzung von

    Das vor dem Richter in mündlicher Verhandlung durchzuführende Verfahren über derartige Rechtsbehelfe ist besser geeignet, schwierige umsatzsteuerrechtliche Fragen zu klären als das vor dem Rechtspfleger im grundsätzlich schriftlichen Verfahren durchzuführende Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 12.02.2019 - 6 W 16/19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2020 - 3 K 225.19

    Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer im Rahmen der gerichtlichen

    Eine derartige Erklärung, deren Richtigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen ist (VGH München, Beschluss vom 13. September 2016 - 9 M 16.1801 - juris Rn. 5; OLG Bbg, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 6 W 16/19 - juris Rn. 2), haben die Antragsteller hier mit Schriftsatz vom 22. November 2019 abgegeben.
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