Rechtsprechung
OLG Köln, 21.01.2008 - 6 W 182/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- MIR - Medien Internet und Recht
"Peter" statt "Ralf" - Keine Veranlassung zur Klage i.S.v. § 93 ZPO bei Rücklauf einer perEinschreiben/Rückschein versandten Abmahnung wegen falscher Empfängerbezeichnung (hier: falscher Vorname).
- markenmagazin:recht
§ 242 BGB; § 93 ZPO; § 99 ZPO
Verfahrenskosten bei sofortigem Anerkenntnis - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Ist die Adressierung eines Enschreibens fehlerhaft - falscher Vorname -, dann muss die Sendung nicht entgegen genommen werden; eine Zugangsvereitelung liegt in diesem Fall bei Verweigerung der Annahme nicht vor.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Verwendung eines falschen Vornamens in der Adresse führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz des Zugangs eines Einschreibens durch einen Benachrichtigungsschein über eine für den Empfänger zur Abholung bereitliegende Einschreibsendung; Berechtigung zur Verweigerung der Annahme einer aufgrund einer unrichtigen Parteibezeichnung nicht an den Annahmenden ...
- kanzlei.biz
Bei falschem Namen kein Zugang der Abmahnung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; ZPO § 93 § 99 Abs. 2
Abmahnung mit unrichtiger Parteibezeichnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Fehlerhafte Adressierung eines Enschreibens
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Zustellung einer Abmahnung bei falschem Vornamen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
"Peter" ist nicht "Ralf" - Abmahnen, aber richtig!
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.12.2007 - 33 O 298/07
- OLG Köln, 21.01.2008 - 6 W 182/07
Papierfundstellen
- MIR 2008, Dok. 130
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97
Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt …
Auszug aus OLG Köln, 21.01.2008 - 6 W 182/07
Unabhängig von der Frage der richtigen Adressierung bewirkt oder ersetzt aber ein Benachrichtigungsschein über eine für den Empfänger zur Abholung bereitliegende Einschreibsendung nicht schon den Zugang des Einschreibens selbst (BGH NJW 1998, 976, 977).