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   OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 232/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19912
OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 232/05 (https://dejure.org/2006,19912)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.02.2006 - 6 W 232/05 (https://dejure.org/2006,19912)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 6 W 232/05 (https://dejure.org/2006,19912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzung zugunsten der im Prozess gegen einen Insolvenzverwalter obsiegenden Partei bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit im Laufe des Erkenntnisverfahrens durch den Insolvenzverwalter; Anzeige der Masseunzulänglichkeit nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 684
  • Rpfleger 2006, 440
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 232/05
    Wegen des Vollstreckungsverbotes des § 210 InsO besteht für das Betreiben der Kostenfestsetzung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (BGH, Beschluss vom 17.3.2005, IX ZB 247/03).

    Zwar ist es richtig, dass der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, den der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 17.3.2005, IX ZB 247/03, entschieden hat, insoweit abweicht, als die Anzeige der Masseverbindlichkeit dort erst nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens erfolgt ist, im vorliegenden Fall dagegen schon während des laufenden Erkenntnisverfahrens Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde.

    Er ist mit der Zustellung der Klage aufschiebend bedingt entstanden, auf den Entstehungszeitpunkt der angefallenen Gebühren kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 17.3.2005, IX ZB 247/03).

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2006 - 6 W 232/05
    Auf die in Entscheidungen vom 22.9.2005 und am 29.9.2005 vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze (BGH, Beschluss vom 22.9.2005, IX ZB 91/05; BGH, Beschluss vom 29.9.2005, IX 98/05) für die Festsetzung der Kostenerstattungsansprüche von Neumassegläubigern kann nicht zurückgegriffen werden.
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