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   OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12   

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https://dejure.org/2012,39202
OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12 (https://dejure.org/2012,39202)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.11.2012 - 6 W 251/12 (https://dejure.org/2012,39202)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. November 2012 - 6 W 251/12 (https://dejure.org/2012,39202)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 888 ZPO, Art 20 Abs 3 GG
    Zwangsvollstreckung: Beweislast des Gläubigers hinsichtlich der Möglichkeit der geschuldeten Leistung durch den Schuldner

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Gläubiger eines Auskunftsanspruchs ist dafür beweispflichtig, dass die Auskunft dem Schuldner nicht unmöglich ist

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gläubiger muss Leistungsfähigkeit des Schuldners beweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Beweislast bei Anspruch auf Rechnungslegung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Er muss indessen zunächst alles Zumutbare unternommen haben, um die geschuldete Handlung vorzunehmen; erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, NJW 2011, 3790, Tz. 21, diese und alle folgenden Entscheidungen zitiert nach juris).

    Dem Schuldner ist es unbenommen, im Vollstreckungsverfahren den Einwand der Unmöglichkeit nicht im Verfahren nach § 767 ZPO, sondern gegenüber einem Zwangsmittelantrag des Gläubigers nach § 888 Abs. 1 ZPO zu erheben (vgl. BGHZ 161, 67, betreffend den Erfüllungseinwand im Verfahren nach § 887 ZPO; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011, aaO, Tz. 21, betreffend den Unmöglichkeitseinwand).

    Im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, NJW 2011, 3790 ist ausgeführt, erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung "feststehe", dürfe eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden.

  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Es kann dahinstehen, ob die Verurteilung zur Vorlage der "Belege", die im Teilurteil nicht näher bezeichnet sind, über deren Existenz zwischen den Parteien aber kein Streit besteht, dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO genügt (vgl. BGHZ 190, 1 betreffend die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung).
  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89

    Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Den Anspruchsteller trifft die Beweislast für die rechtsbegründenden Tatsachen, der Gegner muss den Beweis für rechtshemmende, rechtshindernde oder rechtsvernichtende Tatsachen erbringen (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGHZ 113, 222, Tz. 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Dem Schuldner ist es unbenommen, im Vollstreckungsverfahren den Einwand der Unmöglichkeit nicht im Verfahren nach § 767 ZPO, sondern gegenüber einem Zwangsmittelantrag des Gläubigers nach § 888 Abs. 1 ZPO zu erheben (vgl. BGHZ 161, 67, betreffend den Erfüllungseinwand im Verfahren nach § 887 ZPO; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011, aaO, Tz. 21, betreffend den Unmöglichkeitseinwand).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Es ist vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls Zeugen nach weiteren Einzelheiten zu befragen (BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, NJW 2012, 2427, Tz. 43 m.w.Nachw.).
  • KG, 30.06.1972 - 1 W 1386/71
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Nach anderer Ansicht hat zunächst der Schuldner substantiiert und nachprüfbar darzulegen, aus welchem Grund ihm die geschuldete Leistung unmöglich ist; die Beweislast dafür, dass die Darlegungen des Schuldners unzutreffend sind, hat dagegen der Gläubiger zu tragen (OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087; OLG Celle, MDR 1998, 923; vgl. auch KG, NJW 1972, 2093, 2094 f.; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 888 Rdnr. 11; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 888 Rdnr. 6; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rdnr. 9 f.).
  • OLG Celle, 26.11.1997 - 4 W 253/97

    Zwangsgeld, Vollstreckung einer Auskunft, Unmöglichkeit der Auskunftserteilung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Nach anderer Ansicht hat zunächst der Schuldner substantiiert und nachprüfbar darzulegen, aus welchem Grund ihm die geschuldete Leistung unmöglich ist; die Beweislast dafür, dass die Darlegungen des Schuldners unzutreffend sind, hat dagegen der Gläubiger zu tragen (OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087; OLG Celle, MDR 1998, 923; vgl. auch KG, NJW 1972, 2093, 2094 f.; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 888 Rdnr. 11; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 888 Rdnr. 6; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rdnr. 9 f.).
  • OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87

    Festsetzung von Zwangsmitteln

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Nach anderer Ansicht hat zunächst der Schuldner substantiiert und nachprüfbar darzulegen, aus welchem Grund ihm die geschuldete Leistung unmöglich ist; die Beweislast dafür, dass die Darlegungen des Schuldners unzutreffend sind, hat dagegen der Gläubiger zu tragen (OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1087; OLG Celle, MDR 1998, 923; vgl. auch KG, NJW 1972, 2093, 2094 f.; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 888 Rdnr. 11; Musielak/Lackmann, ZPO, 9. Aufl., § 888 Rdnr. 6; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 888 Rdnr. 9 f.).
  • OLG Köln, 23.11.1995 - 10 WF 174/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Nach einer Auffassung obliegt dem Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren die Beweislast dafür, dass es ihm zum Zeitpunkt der Festsetzung des Zwangsgeldes unmöglich ist, die von ihm geschuldete Leistung zu erbringen (OLG Köln, Beschluss vom 23. November 1995 - 10 WF 174/95, Kurztext zitiert nach juris; LAG Schleswig Holstein, NZA-RR 2004, 408 Tz. 6; MünchKommZPO/Gruber, 3. Aufl., § 888 Rdnr. 13, 16; Prütting/Gehrlein/Olzen, ZPO, § 888 Rdnr. 17).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.2003 - 2 Ta 257/03

    Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung, Arbeitsplatzwegfall, Glaubhaftmachung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12
    Nach einer Auffassung obliegt dem Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren die Beweislast dafür, dass es ihm zum Zeitpunkt der Festsetzung des Zwangsgeldes unmöglich ist, die von ihm geschuldete Leistung zu erbringen (OLG Köln, Beschluss vom 23. November 1995 - 10 WF 174/95, Kurztext zitiert nach juris; LAG Schleswig Holstein, NZA-RR 2004, 408 Tz. 6; MünchKommZPO/Gruber, 3. Aufl., § 888 Rdnr. 13, 16; Prütting/Gehrlein/Olzen, ZPO, § 888 Rdnr. 17).
  • OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15

    Babybilder - Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Babybildmotiven:

    Erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, juris Rn. 21; weitergehend OLG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2012 - 6 W 251/12, juris Rn. 29 ff.: Ernsthafte Zweifel daran, dass der Schuldner die geschuldete Handlung noch vornehmen kann, genügen).
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