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OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 6 W 26/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91 ZPO, § 1 UWG
Erstattbarkeit der Kosten eines Patentanwalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattbarkeit der Kosten eines Patentanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 01.11.2004 - 22 O 758/01
- OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 6 W 26/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 03.07.1997 - 6 W 107/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.2005 - 6 W 26/05
4 In Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - kann die Einschaltung eines Patentanwalts ausnahmsweise notwendig erscheinen, wenn Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 03.07.1997 - 6 W 107/97, JurBüro 1997, 599, und vom 15.04.2004 - 6 W 91/04).Hierzu zählen etwa die Klärung von formellen Eintragungsfragen, die Überprüfung eingetragener Schutzrechte auf ihre Rechtsbeständigkeit und ihren Schutzumfang oder die Durchführung von Recherchen zum Formenschatz (vgl. Beschluß des Senats vom 03.07.1997 - 6 W 107/97, JurBüro 1997, 599).
- OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 6 W 185/06
Kostenentscheidung: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten in …
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. JurBüro 97, 599 sowie zuletzt Beschl. v. 15.4.2005 - 6 W 26/05 - m.w.N.) können in Wettbewerbssachen - insbesondere bei der Geltendmachung ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes - Patentanwaltskosten ausnahmsweise als erstattungsfähig angesehen werden, soweit im Prozess Tätigkeiten erforderlich werden, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören.