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   OLG Köln, 06.05.2015 - I-6 W 29/15   

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https://dejure.org/2015,22429
OLG Köln, 06.05.2015 - I-6 W 29/15 (https://dejure.org/2015,22429)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.2015 - I-6 W 29/15 (https://dejure.org/2015,22429)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2015 - I-6 W 29/15 (https://dejure.org/2015,22429)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung bei Angebot von Waren über die Verkaufsplattform "amazon.de"

  • online-und-recht.de

    Ordnungsmittel gegen Marketplace-Verkäufe wegen fehlerhafter UVP-Preise von Amazon

  • kanzlei.biz

    Rechtsverstöße von Amazon sind einem Marketplace-Händler zuzurechnen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung bei Angebot von Waren über die Verkaufsplattform "amazon.de"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marketplace-Verkäufer haftet für Amazon-Verstöße auch im Ordnungsmittelverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 41
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2015 - 6 W 29/15
    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 28.05.2013, 6 U 178/13 - juris; Beschluss vom 10.12.2014, 6 W 187/14 - juris; Beschluss vom 19.12.2014, 6 W 192/14; zuletzt Urteil vom 24.04.2015, 6 U 175/14) machen sich Anbieter, die ihre Produkte auf der Verkaufsplattform Amazon eingepflegt haben, die dortigen Angaben für das von ihnen als Verkäufer angebotene und beworbene Produkt zu eigen.
  • LG Köln, 13.02.2014 - 14 O 184/13

    Verwendung von Produktfotos auf Amazon durch andere Händler rechtmäßig

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2015 - 6 W 29/15
    Aus der von der Schuldnerin angeführten Rechtsprechung des 6. Zivilsensenates des OLG München sowie der 14. Zivilkammer des LG Köln zur Frage einer Rechtsverletzung bei Verwendung einer Produktabbildung durch "Anhängen" an ein fremdes Produktangebot (OLG München, Urteil vom 27.03.2014, MMR 2014, 694; LG Köln, Urteil vom 13.02.2014, MMR 2015, 55 - s. insoweit auch das Urteil des Senats vom 19.12.2014, 6 U 51/14, WRP 2015, 632) folgen keine auf das vorliegende Ordnungsgeldverfahren übertragbaren Rechtsgedanken zur Unzumutbarkeit der Prüfpflicht, da entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen.
  • OLG Köln, 24.04.2015 - 6 U 175/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2015 - 6 W 29/15
    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 28.05.2013, 6 U 178/13 - juris; Beschluss vom 10.12.2014, 6 W 187/14 - juris; Beschluss vom 19.12.2014, 6 W 192/14; zuletzt Urteil vom 24.04.2015, 6 U 175/14) machen sich Anbieter, die ihre Produkte auf der Verkaufsplattform Amazon eingepflegt haben, die dortigen Angaben für das von ihnen als Verkäufer angebotene und beworbene Produkt zu eigen.
  • OLG München, 27.03.2014 - 6 U 1859/13

    Benutzung von Amazon-Bildern für eigene Angebote

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2015 - 6 W 29/15
    Aus der von der Schuldnerin angeführten Rechtsprechung des 6. Zivilsensenates des OLG München sowie der 14. Zivilkammer des LG Köln zur Frage einer Rechtsverletzung bei Verwendung einer Produktabbildung durch "Anhängen" an ein fremdes Produktangebot (OLG München, Urteil vom 27.03.2014, MMR 2014, 694; LG Köln, Urteil vom 13.02.2014, MMR 2015, 55 - s. insoweit auch das Urteil des Senats vom 19.12.2014, 6 U 51/14, WRP 2015, 632) folgen keine auf das vorliegende Ordnungsgeldverfahren übertragbaren Rechtsgedanken zur Unzumutbarkeit der Prüfpflicht, da entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen.
  • OLG Köln, 10.12.2014 - 6 W 187/14

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2015 - 6 W 29/15
    Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Senats (s. Urteil vom 28.05.2013, 6 U 178/13 - juris; Beschluss vom 10.12.2014, 6 W 187/14 - juris; Beschluss vom 19.12.2014, 6 W 192/14; zuletzt Urteil vom 24.04.2015, 6 U 175/14) machen sich Anbieter, die ihre Produkte auf der Verkaufsplattform Amazon eingepflegt haben, die dortigen Angaben für das von ihnen als Verkäufer angebotene und beworbene Produkt zu eigen.
  • OLG Köln, 19.12.2014 - 6 U 51/14

    Ansprüche eines Teilnehmers am Amazon-Marketplace auf Unterlassung des Anhängens

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2015 - 6 W 29/15
    Aus der von der Schuldnerin angeführten Rechtsprechung des 6. Zivilsensenates des OLG München sowie der 14. Zivilkammer des LG Köln zur Frage einer Rechtsverletzung bei Verwendung einer Produktabbildung durch "Anhängen" an ein fremdes Produktangebot (OLG München, Urteil vom 27.03.2014, MMR 2014, 694; LG Köln, Urteil vom 13.02.2014, MMR 2015, 55 - s. insoweit auch das Urteil des Senats vom 19.12.2014, 6 U 51/14, WRP 2015, 632) folgen keine auf das vorliegende Ordnungsgeldverfahren übertragbaren Rechtsgedanken zur Unzumutbarkeit der Prüfpflicht, da entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen.
  • LG Köln, 16.06.2016 - 14 O 355/14

    Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung von Lichtbildern auf der

    Wer aber eigene Angebote abgibt, ist für diese auch dann verantwortlich, wenn er sie von Dritten herstellen lässt und ihren Inhalt nicht zur Kenntnis nimmt und keiner Kontrolle unterzieht (vgl. BGH, Urteil v. 05.11.2015 - I ZR 88/13 - Al di Meola, GRUR 2016, 493 - 495, Rn. 20 f, zitiert nach juris; für die Einblendung unzutreffender Unverbindlicher Preisempfehlungen OLG Köln, Urteil v. 24.04.2015 - 6 U 175/14 - Ungültige UVP auf Amazon P, Rn. 54; OLG Köln, Beschluss v. 06.05.2015 - 6 W 29/15, Rn. 2, jeweils zitiert nach juris).

    Unabhängig davon, ob es sich dabei, wie in den vom Oberlandesgericht Köln zitierten Entscheidungen (OLG Köln, Urteil v. 24.04.2015 - 6 U 175/14 - Ungültige UVP auf Amazon P, Rn. 54; OLG Köln, Beschluss v. 06.05.2015 - 6 W 29/15) um Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht wegen unzulässiger UVP oder um Urheberrechtsverletzungen durch Einblendung rechtswidrig genutzter Lichtbilder handelt, geht es in beiden Fallkonstellationen um Informationen, mit deren Beifügung der Verkäufer, sofern er sie nicht selbst initiiert hat, jedenfalls rechnen musste und die zum Verkaufserfolg seines Angebotes beitragen.

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