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   OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19   

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https://dejure.org/2019,19033
OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19 (https://dejure.org/2019,19033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2019 - 6 W 29/19 (https://dejure.org/2019,19033)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - 6 W 29/19 (https://dejure.org/2019,19033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Generell keine Haftung des Unternehmers für von ihm nicht veranlasste Handlungen Dritter

  • kanzlei.biz

    Haftung des Unternehmers für nicht veranlasste Handlungen Dritter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung eines Unternehmers für von ihm nicht veranlasste Handlungen Dritter

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung eines Unternehmers für von ihm nicht veranlasste Handlungen Dritter

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Haftung für rechtswidrige Webseiten Dritter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 445
  • MMR 2019, 838
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19
    Die dort zugrunde gelegte Störerhaftung ist im Übrigen durch den Bundesgerichtshof im Bereich des Unlauterkeitsrechts aufgegeben worden (BGH WRP 2014, 1050, Rnr. 11 - Geschäftsführerhaftung).
  • LG Hamburg, 26.07.2016 - 312 O 574/15

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung eines Zahnarztes für irreführende

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19
    Der Senat teilt insoweit auch nicht die Auffassung des LG Hamburg (MMR 2017, 48), wonach die unternehmerische Sorgfalt im Sinne von § 3 II UWG eine Handlungspflicht bei offensichtlich fehlerhaften und irreführenden Äußerungen Dritter auslösen kann.
  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19
    Die Abweichung von der Rechtsprechung des LG Hamburg stellt keinen Zulassungsgrund dar, da diese zum einen nicht rechtskräftig ist und zum anderen eine Divergenz nur vorliegt, wenn von einer Entscheidung eines höherrangigen oder gleichrangigen Gerichts abgewichen wird (BGH NJW 2002, 2473).
  • LG Mannheim, 01.08.1997 - 7 O 291/97

    Arwis - Markenrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19
    Gleiches gilt für die Entscheidung des LG Mannheim vom 01.08.1997, 7 O 291/97.
  • OLG Köln, 03.05.2010 - 16 W 6/10

    Kostenentscheidung im sechsstelligen Beweisverfahren hinsichtlich der Kosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19
    Ein Antrag auf Zurückweisung eines Streitbeitritts ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Partei in Kenntnis bzw. fahrlässiger Unkenntnis des behaupteten Mangels in der ersten mündlichen Verhandlung, an der der Streitgehilfe teilgenommen hat, keinen Antrag gestellt hat (OLG Köln, NJW-RR 2010, 1679, mwN zur Literatur).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2000 - 4 W 24/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19
    Dem kann die Klägerin auch nicht den Beschluss des OLG Karlsruhe vom 13.12.2000, 4 W 24/00 entgegenhalten.
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19
    Für die Verletzung einer Verkehrspflicht ist zumindest erforderlich, dass irgendeine Art von Gefahrsetzung erfolgt (vgl. BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei Ebay).
  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2019 - 6 W 29/19
    Die besonderen Voraussetzungen der Nebenintervention sind lediglich auf Antrag einer Hauptpartei und nur im Verfahren nach § 71 ZPO zu prüfen; dies gilt insbesondere für die Frage, ob der Nebenintervenient ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei hat (BGH NJW 2006, 773).
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