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   OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 181/20, 6 W 3/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6881
OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 181/20, 6 W 3/21 (https://dejure.org/2021,6881)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.02.2021 - 6 U 181/20, 6 W 3/21 (https://dejure.org/2021,6881)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 6 U 181/20, 6 W 3/21 (https://dejure.org/2021,6881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 6 Abs 1 UWG, § 4 Nr 2 UWG
    Keine unlautere vergleichende Werbung in E-Mail, wenn in Aussagen Produkte des Mitbewerbers nicht konkret erkennbar sind

  • JurPC

    Unlautere vergleichende Werbung in E-Mails

  • kanzlei.biz

    Wettbewerber im Streit: regelwidriger Vergleich in einer E-Mail?

  • rechtsportal.de

    § 3 UWG ; § 6 Abs 1 UWG ; § 4 Nr 2 UWG
    Begriff der vergleichenden Werbung i.S. von § 6 Abs. 1 UWG ; Wettbewerbswidrigkeit der Gegenüberstellung von Produkten mit dem allgemeinen Marktumfeld

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Keine unlautere vergleichende Werbung in E-Mail, wenn Produkte des Mitbewerbers nicht konkret erkennbar sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Vergleichende Werbung ohne Konkretisierung des Konkurrenzpoduktes nicht unlauter

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Falsche Behauptung über gesetzliche Voraussetzungen für Produktzulassung ist wettbewerbswidrig / Recyclingfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begriff der vergleichenden Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Vergleichende Werbung im Sinne von § 6 Abs 1 UWG liegt nicht vor, wenn sich aus der beanstandeten E-Mail des Werbenden bei objektiver Beurteilung des Verkehrs die Produkte des Mitbewerbers nicht konkret erkennen lassen. Dabei kommt es nicht auf die Sicht des Werbenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 826
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 181/20
    Erfolgt eine Äußerung im Rahmen einer vergleichenden Werbung, ist die unionsrechtlich geprägte Bestimmung nach § 6 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 5 UWG gegenüber dem allgemeinen Herabsetzungstatbestand nach § 4 Nr. 1 UWG vorrangig (vgl. BGH WRP 2012, 77 Rn 17, 18 - Coaching Newsletter).

    Eine solche Kritik enthält zwar unausgesprochen die Aussage, sie treffe auf den Äußernden selbst nicht zu; die Voraussetzungen für einen Werbevergleich sind aber noch nicht erfüllt, wenn eine Werbeaussage so allgemein gehalten ist, dass sich den angesprochenen Verkehrskreisen eine Bezugnahme auf den Werbenden nicht aufdrängt, sondern sich ein solcher Bezug nur reflexartig daraus ergibt, dass mit jeder Kritik an Mitbewerbern in der Regel unausgesprochen zum Ausdruck gebracht wird, dass diese Kritik den Werbenden selbst nicht trifft (BGH WRP 2012, 77 Rn 18, 19 - Coaching Newsletter).

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 181/20
    Die Antragstellerin weist zu Recht darauf hin, dass sogenannte "rhetorische Fragen", bei denen die Antwort nicht offen erscheint, als Tatsachenbehauptung anzusehen und rechtlich wie solche zu behandeln sind (BGH, Urteil vom 9.12.2003 - VI ZR 38/03, Rn 19, juris).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 181/20
    Bei allgemein gehaltenen Werbeaussagen wird der Verkehr allerdings weniger geneigt sein, sie auf alle konkreten Mitbewerber zu beziehen (vgl. BGH GRUR 2002, 982 - DIE "STEINZEIT" IST VORBEI!).
  • LG Wiesbaden, 15.10.2020 - 13 O 1448/20

    Unterlassungsanspruch gegen Konkurrent wegen unlauterer Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 181/20
    1) unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Wiesbaden (Az: 13 0 1448/20) vom 15.10.2020 die Verfügungsbeklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen,.
  • BGH, 23.01.2024 - I ZR 147/22

    Eindrehpapier

    § 4 Nr. 2 UWG greift auch bei kollektiven Anschwärzungen ein (vgl. OLG Düsseldorf WRP 2020, 88 [juris Rn. 70]; OLG Frankfurt WRP 2021, 801 [juris Rn. 39]; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 4 Rn. 2.12).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2022 - 6 W 14/22

    Negative Äußerungen eines Autors über Bücher von Wettbewerbern ("Schrottbücher")

    So wird vertreten, dass im Rahmen von § 4 Nr. 1 UWG der betroffene Mitbewerber nicht erkennbar gemacht werden muss (OLG Saarbrücken GRUR-RR 2014, 150, 152; OLG Düsseldorf WRP 2020, 88 Rn 64), weshalb § 4 Nr. 1 UWG auch und gerade bei der kollektiven Herabsetzung oder Verunglimpfung eingreife (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.2.2021 - 6 U 181/20 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 257; OLG Hamm WRP 2017, 609 Rn 29; OLG Düsseldorf WRP 2020, 88 Rn 64; Harte-Bavendamm/Hennig-Bodewig UWG, 5. Aufl. 2021, § 4 Nr. 1 Rn 26).
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