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   OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 W 32/15   

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https://dejure.org/2015,9525
OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 W 32/15 (https://dejure.org/2015,9525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2015 - 6 W 32/15 (https://dejure.org/2015,9525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2015 - 6 W 32/15 (https://dejure.org/2015,9525)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 888 ZPO
    Zwangsgeld gegen Gesellschaft und Geschäftsführer

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Zwangsgeld zur Erzwingung einer Auskunft kann parallel gegen Gesellschaft und Geschäftsführer verhängt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung einer Auskunftsverpflichtung gegen eine juristische Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung einer Auskunftsverpflichtung gegen eine juristische Person

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsgeld gegen Gesellschaft und Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zwangsgeld zur Erzwingung einer Auskunftsverpflichtung kann gegen Gesellschaft und Geschäftsführer verhängt werden, sofern beide zur Auskunft verurteilt wurden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vollstreckung einer Auskunftsverpflichtung wegen der Verletzung einer Marke

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckung einer Auskunftsverpflichtung wegen der Verletzung einer Marke

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsgeld gegen Gesellschaft und Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 W 32/15
    Sein Umfang ist nicht auf die festgestellte Verletzungshandlung eingeschränkt (BGH GRUR 2006, 504, 506 - Parfumtestverkäufe).

    Den Schuldnern ist es zumutbar, die notwendigen Daten anhand ihrer Unterlagen und notfalls durch Nachfrage bei Lieferanten und Abnehmern zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 2006, 504, 506 - Parfumtestverkäufe).

  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11

    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 W 32/15
    Ein Zwangsgeld zur Erzwingung einer Auskunftsverpflichtung kann sowohl gegen die zur Auskunft verurteilte Gesellschaft als auch gegen den zur inhaltlich übereinstimmenden Auskunft verurteilten Geschäftsführer dieser Gesellschaft verhängt werden; die Grundsätze zur - nur unter bestimmten Voraussetzungen möglichen - gleichzeitigen Unterlassungsvollstreckung gegen Gesellschaft und Geschäftsführer (vgl. BGH, Beschl. v. 21.1.2012 - I ZB 43/11) gelten insoweit nicht.

    Der Verhängung eines Zwangsgeldes gegenüber den Beklagten zu 2 und 3 neben der Beklagten zu 1 steht schließlich nicht die Rechtsprechung des BGH zur Vollstreckung aus Unterlassungstiteln gegenüber Geschäftsführern entgegen (BGH, Beschl. v. 21.1.2012 - I ZB 43/11).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 W 32/15
    Das sind in erster Linie die durch die GmbH begangenen Handlungen, können aber auch weitere Benutzungshandlungen sein, für die er als Täter in anderer Weise verantwortlich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2011 - I-2 W 26/11 Rn. 21 - juris).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2015 - 6 W 32/15
    Eine Beschränkung auf den Besitz eigener Unterlagen kommt nur bei ausgeschiedenen gesetzlichen Vertretern in Betracht (vgl. BGH GRUR 2000, 605, 608 - comtes/ComTel).
  • OLG Köln, 05.10.2016 - 28 Wx 18/16

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verletzung der Pflicht zur Offenlegung des

    cc) Gegen die Möglichkeit einer freien kumulativen Ahndung spricht zuletzt ein Vergleich mit der gesetzlichen Regelung in § 890 ZPO: Während die Vollstreckungsregelung in § 888 ZPO anerkanntermaßen reinen Beugecharakter hat und deswegen dort ein kumulatives Vorgehen gegen Gesellschaft und Organ wegen identischer Verpflichtungen für zulässig erachtet wird (OLG Frankfurt v. 09.04.2015 - 6 W 32/15, GRUR-RR 2015, 408; ebenso BeckOK-ZPO/ Stürner , Ed. 20, § 888 Rn. 4a), ist die Sachlage bei § 890 ZPO deutlich differenzierter zu sehen.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung

    Anders als im Ordnungsmittelverfahren (vgl. BGH, GRUR 2012, 541 - Titelschuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren) unterliegt die Verhängung von Zwangsmitteln gegen den mitverurteilten Gschäftsführer mit Rücksicht auf seine ausschließlichen Tätigkeit als Vertretungsorgan der Gesellschaft keinen Beschränkungen (OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2015, 408, Tz. [13] - Zwangsgeld gegen Geschäftsführer; Kühnen, a.a.O., Kap. H, Rdnr. 175).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2021 - 6 W 24/21

    Zwangsgeld bei unvollständiger Auskunft

    Denn das Zwangsgeld ist lediglich eine Beugemaßnahme, keine repressive Rechtsfolge für einen vorausgegangenen Ordnungsverstoß (OLG Frankfurt, WRP 2015, 1393 - Zwangsgeld gegen Geschäftsführer).
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