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   OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08   

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https://dejure.org/2008,12493
OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08 (https://dejure.org/2008,12493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.06.2008 - 6 W 34/08 (https://dejure.org/2008,12493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juni 2008 - 6 W 34/08 (https://dejure.org/2008,12493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AMG, § 21 AMG, Art 1 Nr 2 EGRL 83/2001, Nr 1 Buchst b EGRL 27/2004, Art 1 Nr 2 EGRL 27/2004
    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines behaupteten Wettbewerbsverstoßes durch Inverkehrbringen eines nicht zugelassenen Arzneimittels: Einstufung eines Mittels zur Vermeidung der Folgen einer Lactoseintoleranz

  • Judicialis

    AMG § 2; ; AMG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 2; AMG § 21
    Keine Einstufung eines Mittel zur Vermeidung der Folgen einer Lactoseintoleranz als Funktionsarzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstufung eines Arzneimittels zur Vermeidung der Folgen einer Lactoseintoleranz als Funktionsarzneimittel; Vollharmonisierung des Arzneimittelbegriffs; Voraussetzung des Tatbestandsmerkmals der pharmakologischen Wirkung

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 6 O 20/08
  • OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08
    Soweit der Antragsteller, der diese Auffassung in seinen erstinstanzlichen Schriftsätzen ausdrücklich geteilt hat, meint, dies im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH "Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel" (GRUR 2008, 271 ff.) anders sehen zu müssen, ist dem nicht zu folgen.

    Die Beeinflussung menschlicher physiologischer Funktionen durch metabolische Wirkung setzt voraus, dass sich das Produkt nennenswert auf den Stoffwechsel auswirkt und die Funktionsbedingungen des Körpers wirklich beeinflusst (EuGH, GRUR 2008, 271, Tz. 60 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).

    Zwar ist es nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH anerkannt, dass bei der Einordnung als Arzneimittel neben der immunologischen, metabolischen oder pharmakologischen Wirkung auch weitere Merkmale wie unter anderem mögliche Risiken bei seiner Verwendung zu berücksichtigen sind (EuGH, WRP 2005, 863; GRUR 2008, 271, Tz. 69).

  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07

    Unterlassung des Vertriebs einer Mundspülung: Einordnung der Mundspülung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08
    Der Arzneimittelbegriff hat durch Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung, die diese Vorschrift durch Art. 1 Nr. 1 b) der Richtlinie 2004/27/EG erhalten hat, eine Vollharmonisierung erfahren mit der Folge, dass der nationale Arzneimittelbegriff nunmehr, nach Ablauf der in Art. 3 der Richtlinie 2004/27/EG vorgesehenen Umsetzungsfrist am 30.10.2005, richtlinienkonform auszulegen ist (BGH, WRP 2006, 736, Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet; Senat, Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, S. 8).

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal der pharmakologischen Wirkung eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, voraus, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert (Urteil vom 21.09.2006, Az. 6 U 91/05, Rz. 28 bei juris; Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, Seite 11).

    Der Senat hat sich damit einer von einer Expertengruppe aus Behörden- und Industrievertretern unter Federführung der Europäischen Kommission entwickelten Leitlinie zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten zu eigen gemacht (Wiedergabe bei Gröning, Heilmittelwerberecht, § 1 Rn. 182) und diese Definition in seiner jüngst ergangenen Entscheidung in der Sache 6 U 109/07 auch zur Abgrenzung von Arzneimitteln und kosmetischen Mitteln eingesetzt.

  • BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 38.06

    Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Hinblick auf die Abgrenzung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08
    Diese Frage hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 14. Dezember 2006 (Az. 3 C 38.06) in einem Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt.
  • OLG Stuttgart, 14.02.2008 - 2 U 81/07

    Arzneimittelwerbung: Laktasekapseln zur Überwindung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08
    Der Verzehr der angegriffenen Produkte führt jedoch nicht dazu, die Fähigkeit des Körpers, Milchzucker zu spalten, wiederherzustellen (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2008, Az. 2 U 81/07, Rn. 48 ff. bei juris).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08
    Der Arzneimittelbegriff hat durch Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung, die diese Vorschrift durch Art. 1 Nr. 1 b) der Richtlinie 2004/27/EG erhalten hat, eine Vollharmonisierung erfahren mit der Folge, dass der nationale Arzneimittelbegriff nunmehr, nach Ablauf der in Art. 3 der Richtlinie 2004/27/EG vorgesehenen Umsetzungsfrist am 30.10.2005, richtlinienkonform auszulegen ist (BGH, WRP 2006, 736, Tz. 33 - Arzneimittelwerbung im Internet; Senat, Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, S. 8).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 6 U 91/05

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage gegen einen Apotheker: Ausnahmebefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt das Tatbestandsmerkmal der pharmakologischen Wirkung eine Wechselwirkung zwischen den Molekülen der infrage stehenden Substanz und einem zellulären Bestandteil, gewöhnlich als Rezeptor bezeichnet, voraus, die entweder in einer direkten Reaktion resultiert oder die Reaktion eines anderen Agens blockiert (Urteil vom 21.09.2006, Az. 6 U 91/05, Rz. 28 bei juris; Urteil vom 29.04.2008, Az. 6 U 109/07, Seite 11).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 23.06

    Arzneimittel; Lebensmittel; Nahrungsergänzungsmittel; Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2008 - 6 W 34/08
    Der Einwand des Antragstellers, entscheidend sei, dass das Produkt einen therapeutischen Zweck erfülle, wie das Bundesverwaltungsgericht kürzlich noch entschieden habe (Urteil vom 25.07.2007, Az. 3 C 23/06 - Lactobact omni FOS) verfängt nicht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - 5 B 18.06

    Verkehrsverbot für Lebensmittel; Unterscheidung von Präsentationsarzneimittel und

    Es spricht bereits viel dafür, dass das Enzym Lactase, aus dem das Erzeugnis der Klägerin im wesentlichen besteht, die menschlichen physiologischen Funktionen nicht beeinflusst (so Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2008 - 2 U 81/07 - PharmR 2008, 386 und juris Rn. 54 ff.; in der Tendenz ebenso Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 6 W 34/08 - juris Rn. 10 ff.; vgl. auch Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. November 2007 - 7II O 87/07 -, bestätigt durch Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. Juli 2008 - 1 U 45/08-14 -).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2009 - 6 W 179/08

    Arzneimittelbegriff: Pharmalogische Wirkung als Abgrenzungskriterium von

    Dabei ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für das Vorliegen eines Arzneimittels als anspruchsbegründende Tatsache bei der Antragstellerin liegt (vgl. Senat, Beschl. v. 02.06.2008, 6 W 34/08 - veröffentlicht in der Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen; BGH, Urt. v. 26.06.2008, a.a.O., Tz. 13).
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