Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 15.01.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09   

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https://dejure.org/2009,2457
OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,2457)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,2457)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,2457)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Hauptsacheklage nach Widerspruch gegen einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich? - Es obliegt dem Unterlassungsgläubiger nicht ohne weiteres, vor Erhebung der Hauptsacheklage die Entscheidung auf den Widerspruch gegen eine erlassene einstweilige Verfügung oder gar ...

  • damm-legal.de

    § 8 UWG
    Unterlassungsanspruch - Ist die gleichzeitige Geltendmachung durch einstweilige Verfügung und Hauptsacheklage zulässig?

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Einleitung von Hauptsacheverfahren parallel zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist nicht immer rechtsmissbräuchlich

  • openjur.de

    § 8 UWG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 8 Abs. 4

  • Telemedicus

    Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren

  • Telemedicus

    Rechtsmissbrauch durch paralleles Hauptsacheverfahren

  • JurPC

    Kein Rechtsmissbrauch bei Erhebung der Hauptsacheklage vor Entscheidung über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Hauptsacheklage bei noch anhängigem einstweiligen Verfügungsverfahren

  • info-it-recht.de

    Zur Frage Hauptsacheklage nach Widerspruch gegen einstweilige Verfügung

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Hauptsacheklage bei noch anhängigem einstweiligen Verfügungsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hauptsacheklage nach Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch - IP-Adresse - Kosten - Urheberrechtsschutz

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine missbräuchliche Mehrfachverfolgung bei berechtigtem Interesse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1125
  • GRUR-RR 2009, 183
  • MIR 2009, Dok. 085
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nachdem das Landgericht - zu Recht - über die gesamten Kosten des Rechtsstreits eine gemischte Kostenentscheidung getroffen hat, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2007, 1586 f Rz 8 f) gegen den auf § 91 a ZPO beruhenden Teil dieser Kostenentscheidung gem. §§ 91 a Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die sofortige Beschwerde statthaft.
  • OLG München, 17.01.2008 - 6 U 1880/07

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch beim gleichzeitigen Betreiben von Verfügungs-

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Entgegen der Auffassung der Beklagten oblag es der Klägerin nicht, vor Erhebung der Hauptsacheklage noch die Entscheidung des Landgerichts auf den Widerspruch oder gar die formelle Rechtskraft der erlassenen einstweiligen Verfügung abzuwarten, wie dies das OLG Nürnberg in der Entscheidung GRUR-RR 04, 336 unter Bezugnahme auf die vorzitierte Rechtsprechung des BGH mangels vernünftiger Gründe für ein solches Vorgehen angenommen hat (zustimmend Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 26. Aufl., § 8 Rz 4.18; ablehnend OLG München, Urteil vom 17.1.2008, BeckRS 2008, 06551; MünchKommUWG/Fritzsche, § 8 Rz 466; Stickelbrock WRP 01, 648, 658).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 00, 1089, 1091 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 01, 82 f -"Neu in Bielefeld I"; GRUR 01, 78 f - "Falsche Herstellerpreisempfehlung"; GRUR 02, 715 f, - "Scanner Werbung") kommt allerdings - das ist der Beklagten einzuräumen - der Vorwurf des Missbrauchs in Betracht, wenn parallel zu einem Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren betrieben wird.
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 00, 1089, 1091 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 01, 82 f -"Neu in Bielefeld I"; GRUR 01, 78 f - "Falsche Herstellerpreisempfehlung"; GRUR 02, 715 f, - "Scanner Werbung") kommt allerdings - das ist der Beklagten einzuräumen - der Vorwurf des Missbrauchs in Betracht, wenn parallel zu einem Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren betrieben wird.
  • OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04

    Zur rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung, in einem Fall, in dem das

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Entgegen der Auffassung der Beklagten oblag es der Klägerin nicht, vor Erhebung der Hauptsacheklage noch die Entscheidung des Landgerichts auf den Widerspruch oder gar die formelle Rechtskraft der erlassenen einstweiligen Verfügung abzuwarten, wie dies das OLG Nürnberg in der Entscheidung GRUR-RR 04, 336 unter Bezugnahme auf die vorzitierte Rechtsprechung des BGH mangels vernünftiger Gründe für ein solches Vorgehen angenommen hat (zustimmend Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG, 26. Aufl., § 8 Rz 4.18; ablehnend OLG München, Urteil vom 17.1.2008, BeckRS 2008, 06551; MünchKommUWG/Fritzsche, § 8 Rz 466; Stickelbrock WRP 01, 648, 658).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 00, 1089, 1091 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 01, 82 f -"Neu in Bielefeld I"; GRUR 01, 78 f - "Falsche Herstellerpreisempfehlung"; GRUR 02, 715 f, - "Scanner Werbung") kommt allerdings - das ist der Beklagten einzuräumen - der Vorwurf des Missbrauchs in Betracht, wenn parallel zu einem Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren betrieben wird.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 4/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 00, 1089, 1091 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 01, 82 f -"Neu in Bielefeld I"; GRUR 01, 78 f - "Falsche Herstellerpreisempfehlung"; GRUR 02, 715 f, - "Scanner Werbung") kommt allerdings - das ist der Beklagten einzuräumen - der Vorwurf des Missbrauchs in Betracht, wenn parallel zu einem Verfügungsverfahren ein Hauptsacheverfahren betrieben wird.
  • OLG Hamburg, 06.02.2014 - 3 U 119/13

    Standardabschlussschreiben - Einstweiliges Verfügungsverfahren in

    Jedenfalls kann der Gläubiger in diesem Fall Hauptsacheklage erheben, ohne Gefahr zu laufen, die Kosten gemäß § 93 ZPO tragen zu müssen (OLG Hamburg, GRUR 1989, 458 LS; OLG Hamm, GRUR 1991, 336; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 183 f.; KG, NJOZ 2010, 2131, 2134; Harte/Henning-Brüning, UWG, 3. Auflage, 2013, Vorb zu § 12 Rn. 258).

    Insoweit droht Verjährung gemäß § 11 UWG, so dass der Gläubigerin im Interesse einer einheitlichen Geltendmachung von Unterlassungs- und Annexansprüchen (vgl. dazu OLG Köln GRUR-RR 2009, 183 f.) auch im Hinblick auf die bereits mit der einstweiligen Verfügung gesicherten Unterlassungsansprüche an einer frühzeitigen Klärung gelegen ist.

  • OLG Köln, 12.02.2010 - 6 U 127/09

    Verwirkung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

    Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG missbräuchlich und damit unzulässig, wenn das beherrschende, das wettbewerbsrechtliche Interesse überwiegende Motiv des Gläubigers sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2000, 1089 - "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung"; GRUR 2001, 82; 84 - "Neu in Bielefeld I und II"; GRUR 2006, 243 [Rn. 16] - MEGA SALE; vgl. auch Senat, GRUR-RR 2009, 183 f. - "Hauptsacheklage nach Widerspruch"; Harte/Henning/Bergmann, UWG, 2. Aufl., § 8 Rn. 313; Köhler /Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 8 Rn. 4.10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.2011 - 4 HKO 9301/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lizenzeinräumung für Betreiber eines

    Im Übrigen macht der Kläger vorliegend neben dem Unterlassungsanspruch auch Auskunftsansprüche geltend, auch dies spricht für die Zulässigkeit der beiden Verfahren nebeneinander (OLG Köln, Beschluss vom 9.2.2009, Az. 6 W 4/09).
  • OLG Köln, 20.04.2012 - 6 W 23/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung der Bezeichnung "Fachanwälte" im Briefkopf

    Soweit das Landgericht Bonn (Urteil vom 13.12.2006 - 1 O 360/06, zitiert im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 16.04.2012) einen Gläubiger nicht für schutzwürdig gehalten hat, der nach Widerspruch gegen eine Beschlussverfügung bei anderweitig anhängiger negativer Feststellungsklage keine Leistungsklage am Gerichtsstand seiner Wahl erhoben hatte, ist dem zumindest für die Konstellation des Streitfalles nicht zu folgen; den Gläubiger schon während des Verfügungsverfahrens in eine zusätzliche Leistungsklage zu treiben, widerspräche hier gerade dem hinter den Zuständigkeitsregeln stehenden Gedanken der Prozessökonomie (vgl. Steinbeck, a.a.O. [1785]) und könnte überdies den Vorwurf der missbräuchlichen Mehrfachverfolgung begründen (BGHZ 144, 165 [171] = GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH, GRUR 2002, 715 [716] = WRP 2002, 977 - Scanner-Werbung; vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 183 = WRP 2009, 863 - Hauptsacheklage nach Widerspruch m.w.N.).
  • KG, 03.08.2016 - 5 U 127/14

    Eingriff in den Gewerbebetrieb und Persönlichkeitsrechtsverletzung:

    (vergleiche OLG Köln, GRUR-RR 2009, 183; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm UWG, 34. Auflage, S 8 Rn. 4.15).
  • KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung mit durchgestrichenen höheren Preisen

    Zutreffend - und von der Berufung auch nicht angegriffen - hat das Landgericht es nicht für rechtsmissbräuchlich i.S. von § 8 Abs. 4 UWG gehalten, dass der Kläger nach erstinstanzlichem Abschluss des Eilverfahrens und Verweigerung einer Abschlusserklärung Hauptsachenklage eingereicht hat, ohne den rechtskräftigen Ausgang des Eilverfahrens abzuwarten (vgl. auch OLGR München 2008, 457; OLG Köln GRUR-RR 2009, 183).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1030
OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,1030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.01.2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,1030)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 6 W 4/09 (https://dejure.org/2009,1030)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Einheitlicher Antrag nur bei wesentlich gleichem Lebenssachverhalt - Zur Frage, wann ein auf mehrere Auskünfte gerichteter Anordnungsantrag nach § 101 Abs. 9 UrhG einen einheitlichen Antrag im Sinn von § 128c KostO bildet.

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    §§ 101 Abs. 9 UrhG, 128 c KostO
    Zu den Gerichtsgebühren bei einer Auskunft nach § 101 UrhG

  • openjur.de

    Antragsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung im Internet: Höhe der pauschalen Gerichtsgebühr bei Aufnahme mehrerer Verletzungshandlungen in einen Antrag

Kurzfassungen/Presse (6)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Kosten der Auskunftsanordung gegen Provider

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Neues zum Thema Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenberechnung bei urheberrechtlichem Internet-Auskunftsanspruch

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Auskunftsersuchen bei Access-Providern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenberechnung bei urheberrechtlichem Internet-Auskunftsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • Telemedicus (Kurzanmerkung)

    § 101 Abs. 9 UrhG
    Mengenrabatt für Auskunftsersuche

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 328 (Ls.)
  • MMR 2009, 263
  • MIR 2009, Dok. 053
  • ZUM 2009, 299
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 09.10.2008 - 6 W 123/08

    Urheberrecht - Gegenstandswert im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG n.F.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09
    Der Umstand, dass dasselbe Werk unter Verwendung unterschiedlicher IP-Adressen zum Download angeboten wurde, begründet allerdings noch keinen wesentlichen Unterschied im genannten Sinne (im Ergebnis wohl ebenso OLG Köln GRUR-RR 2009, 38).

    Ob eine wesentliche Abweichung und damit ein inhaltlich gesonderter Antrag auch dann anzunehmen ist, wenn ein Verletzer mehrere unterschiedliche Werke zum Download anbietet (so OLG Köln GRUR-RR 2009, 38) und ob die Zahl der verwendeten GUID und die Zahl der betroffenen Werke gegebenenfalls miteinander zu multiplizieren sind, braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.

  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101, Rdn. 70).

    Vielmehr ist mittlerweile geklärt, daß die Gebühr nicht schon dann mehrfach ausgelöst wird, wenn die Auskunft für unterschiedliche IP-Adressen begehrt wird (vgl. OLG Düsseldorf, FGPrax 2009, 130; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 407; OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [232]).

    Letzteres folgt aber nach Auffassung des Senats nicht allein und nicht einmal in erster Linie daraus, daß die IP-Adressen dynamisch zugeteilt werden, also regelmäßig mit der Folge wechseln, daß mehrere IP-Adressen gegebenenfalls einem einzigen Anschluß / Anschlußinhaber zuzuordnen sind (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263).

    Letzteres gilt deshalb entgegen der Auffassung des OLG Karlsruhe (a.a.O.) auch dann, wenn die Verletzungshandlungen unter Verwendung unterschiedlicher Client-GUID begangen wurden, was zwar indiziell - wenngleich nicht zwingend (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263) - auf das Handeln verschiedener Verletzer deutet, den für die Anwendung des § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO bei typisierender Betrachtung maßgeblichen Sachverhalt aber nicht entscheidend prägt.

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

    Da das Beschwerdeverfahren nur die einstweilige Anordnung betrifft und die Verkehrsdaten für die Verfolgung von Verletzungen bezüglich ein und desselben Werk benötigt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.01.2009, Az. 6 W 4/09, veröffentlicht in juris), erschien die Festsetzung des Gegenstandswerts auf EUR 1.500,00 angemessen.
  • OLG Frankfurt, 15.04.2009 - 11 W 27/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gerichtskostenansatz für einen Antrag auf

    Der Intention des Gesetzgebers, die Gebühr einerseits zu pauschalieren, andererseits aber am entstehenden Aufwand auszurichten, entspricht es vor diesem Hintergrund am besten, wenn auch im Falle der Zusammenfassung mehrerer inhaltlich unterschiedlicher Anträge für jeden Antrag eine gesonderte Gebühr anfällt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

    Unterscheidet sich der zur Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt für einzelne Teile des Auskunftsbegehrens in einem wesentlichen Punkt, handelt es sich gebührenrechtlich um mehrere Anträge, die jeweils eine gesonderte Gebühr nach § 128c KostO auslösen (ebenso OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009 - 6 W 4/09, WRP 2009, 335).

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2009 - 10 W 11/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Die IP-Adresse bei privaten Internet-Anschlüssen ändert sich in der Regel mindestens einmal täglich so dass zum Zeitpunkt der Antragstellung oft noch nicht erkennbar ist, wie viele Verletzer sich letztlich hinter mehreren vom Verletzten bereits ermittelten IP-Adressen verbergen (vgl. OLG Karlsruhe, 15.01.2009, 6 W 4/09, JURIS).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.2011 - 6 W 69/11

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Musiktauschbörse: Kostenansatz bei

    Der Senat hält an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen (ebenso OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 525; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; a.A. OLG München, GRUR-RR 2011, 230).

    Der Senat insoweit hält nach neuerlicher Prüfung im Grundsatz an seiner im Beschluss vom 15.01.2009 (6 W 4/09, InstGE 11, 29 = WRP 2009, 335) dargelegten Auffassung fest, dass die Festgebühr nach § 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO (entspr. § 128c Nr. 4 KostO a.F.) mehrfach anfällt, wenn in einem Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG mehrere Anträge zusammengefasst sind, denen unterschiedliche Lebenssachverhalte zu Grunde liegen.

  • OLG Köln, 01.03.2009 - 2 Wx 14/09

    Kosten für urheberrechtliche Auskunftsanordnung

    Etwas anderes gelte allerdings beispielhaft in den in einem Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Januar 2009 (2 W 4/09; inzwischen veröffentlicht in WRP 2009, 335 ff.) genannten Fällen, in denen in einem Auskunftsersuchen mehrere Anträge zusammengefaßt sind.
  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]); jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1894/10

    Gerichtskosten: Gebührenanfall für eine richterliche Gestattungsanordnung über

    Wenn also andere Oberlandesgerichte trotz des Vorliegens nur einer Antragsschrift einen mehrfachen Anfall der Festgebühr unter der Voraussetzung annehmen , dass dem Antrag Verletzungshandlungen zugrunde liegen , die mehrere Personen unabhängig voneinander begangen haben (so OLG Karlsruhe OLGR 2009, 495 = MMR 2009, 263 und OLG Düsseldorf Rpfleger 2009, 415 = JurBüro 2009, 321 = MMR 2009, 476) , oder dass es sich um die Verletzung mehrerer urheberrechtlicher Werke handelt (so OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 407 = MMR 2009, 551) , vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen .
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Überwiegend wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertreten, der Begriff des Antrages und folglich auch derjenige der Entscheidung über den Antrag sei materiell zu verstehen; dabei wird teilweise angenommen, mehrere Anträge seien schon gegeben, wenn eine Antragsschrift auf Verletzungshandlungen gestützt werde, die erkennbar durch verschiedene Personen unabhängig voneinander begangen worden seien (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2009, 263 [264]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2012, 230 [231]; jedenfalls liege eine Mehrzahl von Anträgen dann vor, wenn Auskunftsbegehren in einer Antragsschrift auf die Verletzung von Rechten an mehreren verschiedenen geschützten Werken gestützt werde (vgl. OLG Düsseldorf, MMR 2009, 476; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2009, 407; Backhaus in Mestmäcker/Schulze, Urheberrechts-Kommentar, Stand: September 2011, § 101,Rdn.70).
  • OLG Hamm, 21.12.2009 - 4 W 57/09

    Geschäftswert für Auskunftsansprüche nach § 101 UrhG

    Dies spricht dafür, für den Verfahrensgegenstand und seine Bewertung ebenfalls an das jeweilige Werk anzuknüpfen und Anträge nach § 101 IX UrhG, mit denen die Verletzung eines einzigen Werks geltend gemacht werden, einheitlich und insoweit unabhängig von der Zahl der mitgeteilten IP-Adressen zu bewerten (Köln a.a.O.; so auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.03.2009, Az. I-10 W 11/09, MMR 2009, 476; und OLG Karlsruhe, Beschl. v. 15.01.2009, Az. 6 W 4/09, MMR 2009, 263, betr. gerichtl. Festgebühr nach § 128 c I Nr. 4 KostO a.F. = 128 e I Nr. 4 n.F.).
  • OLG Köln, 28.01.2013 - 2 Wx 391/12

    Höhe der Gerichtskosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

  • LG Köln, 12.02.2009 - 28 AR 10/08

    Abhängigkeit der Höhe einer durch einen Verletzer zu erstattenden Gebühr von der

  • OLG München, 27.09.2010 - 11 W 1868/10

    Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen:

  • OLG Köln, 22.11.2012 - 2 Wx 308/12

    Voraussetzungen der Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen

  • LG Köln, 06.12.2012 - 213 O 170/12

    Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk

  • LG Köln, 12.04.2010 - 9a OH 820/09

    Erinnerung gegen eine Gebührenentscheidung betreffend eine Entscheidung über "den

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