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   OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07   

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https://dejure.org/2007,5837
OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07 (https://dejure.org/2007,5837)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.2007 - 6 W 40/07 (https://dejure.org/2007,5837)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 2007 - 6 W 40/07 (https://dejure.org/2007,5837)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • online-und-recht.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Verletzung des Unterlassungsgebots im Internet durch "wilde" Anbieter

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsverfügung - keine Kontrollpflicht des Veranstalters zur Verwendung untersagter Titelbezeichnung durch "wilde Ticketanbieter"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    «Wilde Ticketanbieter»

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 120
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02

    Erfüllung eines Unterlassungsgebots durch Löschung von Begriffen auf dem

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07
    Eine entfernte Parallele zu dem vom Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - behandelten Fall, wo der Schuldner damit rechnete, aus einer Suchmaschine werde der Hinweis auf eine gelöschte eigene Seite bei der nächsten automatischen Aktualisierung entfernt, besteht hier insoweit, als die Schuldner im Streitfall davon ausgehen konnten, dass letztlich kein Ticketanbieter ein Interesse daran hat, eine Veranstaltung unter einem anderen als dem vom Veranstalter benannten Titel anzubieten, so dass die Übernahme der den kooperierenden Vorverkaufsstellen mitgeteilten Titeländerung durch die "wilden" Ticketanbieter allenfalls eine Frage der Zeit sein werde.
  • OLG Köln, 25.05.2000 - 6 W 21/00

    Tatsächliche Vermutung und Anscheinsbeweis im Erzwingungsverfahren - Widerlegung

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07
    Dagegen hat die Gläubigerin in Bezug auf die Internetauftritte sogenannter "wilder" Ticketanbieter, zu denen die Schuldnerin zu 1.) keinerlei - unmittelbare oder auch nur mittelbare - vertragliche Beziehungen unterhält, eine schuldhafte Zuwiderhandlung der Schuldner gegen das gerichtliche Unterlassungsgebot nicht in erforderlicher Weise (vgl. Senat, OLGR Köln 2001, 138 = JurBüro 2001, 155) nachgewiesen.
  • OLG Köln, 05.05.2000 - 6 W 61/99

    Einstweilige Verfügung; Ordnungsgeld; Schuldhafter Verstoß; Sofortige Beschwerde;

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07
    Der Schuldner hat mit dem notwendigen Nachdruck und durch geeignete und zumutbare Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren, dass in Internetwerbeauftritten mit ihr zusammenarbeitender Unternehmen die gerichtlich verbotenen Angaben nicht mehr so enthalten sind, dass sie von Dritten aufgerufen werden können (Senat, GRUR-RR 2001, 24; Senatsbeschluss vom 11.07.2006 - 6 W 51/06).
  • OLG Celle, 29.01.2015 - 13 U 58/14

    Pflichten des Unterlassungsschuldners hinsichtlich der Beseitigung von Inhalten

    Soweit teilweise darauf abgestellt wird, dass mangels entgegenstehender Anhaltpunkte der Schuldner nicht (sämtliche oder wenigstens die wichtigsten) Suchmaschinen daraufhin überprüfen (lassen) muss, ob dort noch die alte Seite gespeichert ist, sondern sich darauf verlassen kann, dass diese laufend ihren Datenbestand aktualisieren (OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2007 - 6 W 40/07, juris Rn. 9; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, a. a. O., Vorb. zu § 12 Rn. 308; Hess in jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 12 Rn. 231), stellt dies eine Frage der Zumutbarkeit dar.
  • BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11

    Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den

    a) Sind sowohl eine juristische Person als auch ihr Organ aus einem Vollstreckungstitel zur Unterlassung verpflichtet und handelt das Organ im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit für die juristische Person dem Verbot zuwider, ist nur gegen die juristische Person ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO festzusetzen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 5 W 99/07, juris; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 405; Schuschke/Walker/Sturhahn, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 890 Rn. 45; für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes und Haftung als Gesamtschuldner OLG Hamm, NJW-RR 1987, 383 und WRP 2000, 413, 417; OLG Braunschweig, WRP 1990, 723, 724; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 68 Rn. 8; MünchKomm.UWG/Ehricke, Vor § 12 Rn. 167; weitergehend für Festsetzung getrennter Ordnungsgelder OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2007 - 6 W 40/07, juris Rn. 1 und 3).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2015 - 2 W 40/15

    Verstoß gegen das titulierte Gebot der Unterlassung von Aussagen im Internet:

    In OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2007 - 6 W 40/07, MMR 2008, 120, ist über die Reichweite einer Nachforschungspflicht in Bezug auf ein Verhalten von "wilden Ticketanbietern" entschieden worden, also von Trittbrettfahrern, deren Verhalten nicht durch den Unterlassungsschuldner veranlasst wurde.

    Erforderlich ist eine schriftliche Aufforderung, die inhaltlich den gebotenen Nachdruck enthält, um dem Angeschriebenen die Wichtigkeit und die Eilbedürftigkeit der geforderten Maßnahme klar zu machen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2007 - 6 W 40/07, MMR 2008, 120, bei juris Rz. 6 ff.).

  • OLG Stuttgart, 09.03.2016 - 2 W 49/15

    Modedesign Studium - Vollstreckung von wettbewerbsrechtlichen

    Hat der Unterlassungsschuldner die zu beseitigenden Inhalte nicht selbst ins Internet eingestellt, so ist eine schriftliche Aufforderung erforderlich, die inhaltlich den gebotenen Nachdruck enthält, um dem Angeschriebenen die Wichtigkeit und die Eilbedürftigkeit der geforderten Maßnahme klar zu machen (OLG Köln, Beschluss vom 25. April 2007 - 6 W 40/07, MMR 2008, 120, bei juris Rz. 6 ff.).
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