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OLG Frankfurt, 05.05.1994 - 6 W 44/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 1 W 40/17
Wirksamkeit einer zu weit gehenden Abmahnung
Die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung erfordert nur, dass der Verwender den erhobenen Vorwurf hinreichend sicher, klar und konkret erkennen kann; eine zutreffende und umfassende rechtliche Beurteilung des Verstoßes muss die Abmahnung nicht enthalten; denn es ist dem Verwender unbenommen, die Unterlassungserklärung hinsichtlich der Beschreibung der Verletzungshandlung gemäß eigener rechtlicher Würdigung entsprechend abzuändern (OLG Frankfurt, B. v. 5.5.1994, Az. 6 W 44/94).