Weitere Entscheidung unten: KG, 03.01.2020

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 56/19   

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https://dejure.org/2019,34309
OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 56/19 (https://dejure.org/2019,34309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.08.2019 - 6 W 56/19 (https://dejure.org/2019,34309)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. August 2019 - 6 W 56/19 (https://dejure.org/2019,34309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Ausnahmsweise Hinweis auf fehlende Unternehmenspartnerschaft notwendig

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Unternehmenskennzeichenverletzung durch Verwendung des fremden Zeichens im Rahmen einer Adwords-Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keyword-Advertising als Markenrechtsverletzung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verwendung eines fremden Unternehmenskennzeichens oder einer fremden Marke für Adwords-Werbung bei Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Adword-Werbung

  • stroemer.de (Kurzinformation)

    Google AdWords

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fremde Markennutzung als bloßes Keyword bei AdWords kann doch ausnahmsweise Rechtsverletzung sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Markennutzung bei Adwords: Ausnahmsweise unzulässig - bei Vertriebssystemen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 108
  • MMR 2020, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 56/19
    Der EuGH hat in der Sache "Interflora" ausgeführt, es könne in Fällen, in denen das Vertriebsnetz des Markeninhabers aus zahlreichen Einzelhändlern zusammengesetzt sei, für den normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer besonders schwer sein, ohne Hinweis des Werbenden zu erkennen, ob dieser zu diesem Vertriebsnetz gehöre oder nicht (EuGH, GRUR 2011, 1124 Rdnr. 52 - Interflora/M&S).

    Deshalb habe das nationale Gericht unter Berücksichtigung dieses Umstands und anderer Faktoren, die es als relevant erachte, zu beurteilen, ob ein solcher Internetnutzer, der in seinem Suchbegriff die Marke verwende, auf Grund der in der Werbeanzeige verwendeten Formulierungen erkennen könne, dass der Einzelhändler nicht zum Vertriebsnetz des Markeninhabers gehöre (EuGH, GRUR 2011, 1124 Rdnr. 53).

    Auch in dieser Konstellation kommt es jedoch dazu, dass der Verkehr keinen Aufschluss darüber erhält, ob eine wirtschaftliche Verbindung zwischen Markeninhaber und Nutzer der Marke besteht (vgl. EuGH GRUR 2011, 1124, Rnr. 49 - Interflora).

    Für eine Beeinträchtigung des Herkunftsfunktion ist ausreichend, dass die Ad-Words-Anzeige hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf Grund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder mit ihm wirtschaftlich verbunden ist (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rnr. 89 f. - Google France und Google; GRUR 2011, 1124 Rdnr. 45 - Interflora/M&S).

  • BGH, 27.06.2013 - I ZR 53/12

    Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 56/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in aller Regel keine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vor, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (vgl. BGH GRUR 2014, 182, Rnr. 20 ff - Fleurop; BGH, GRUR 2013, 290 Rdnr. 26 - MOST-Pralinen, m. w. Nachw.).

    (2) Unter diesen besonderen Umständen kann - vor dem Hintergrund der "Fleurop"-Rechtsprechung des BGH (GRUR 2014, 182, Rnr. 33 ff.) - eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion nur durch einen Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin ausgeschlossen werden.

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 56/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in aller Regel keine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion vor, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (vgl. BGH GRUR 2014, 182, Rnr. 20 ff - Fleurop; BGH, GRUR 2013, 290 Rdnr. 26 - MOST-Pralinen, m. w. Nachw.).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 56/19
    Für eine Beeinträchtigung des Herkunftsfunktion ist ausreichend, dass die Ad-Words-Anzeige hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Ware oder Dienstleistung so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf Grund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder mit ihm wirtschaftlich verbunden ist (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rnr. 89 f. - Google France und Google; GRUR 2011, 1124 Rdnr. 45 - Interflora/M&S).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.08.2019 - 6 W 56/19
    Die Rechtsprechung des EuGH ist zwar für das rein nationale Recht des Unternehmenskennzeichnung nicht bindend; indes verlangt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Kennzeichenrechte bei der Anwendung originär dem Schutz geschäftlicher Bezeichnungen gewidmeter Normen die Berücksichtigung originär markenrechtlicher Wertungen (vgl. BGH GRUR 2001, 344, 345 - DB Immobilienfonds).
  • LG Frankfurt/Main, 30.10.2019 - 6 O 255/19
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - einstweilige Verfügung - vom 27.8.2019 (Az. 6 W 56/19 ) wird aufgehoben.

    Auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde hat das Oberlandesgericht, Az. 6 W 56/19 , am 27.8.2019 folgenden Beschluss gefasst:.

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   KG, 03.01.2020 - 6 W 56/19   

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KG, 03.01.2020 - 6 W 56/19 (https://dejure.org/2020,2227)
KG, Entscheidung vom 03.01.2020 - 6 W 56/19 (https://dejure.org/2020,2227)
KG, Entscheidung vom 03. Januar 2020 - 6 W 56/19 (https://dejure.org/2020,2227)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.01.2011 - 31 Wx 270/10

    Erbscheinsverfahren: Unterhaltstitel als Nachweis der Vaterschaft für ein im Jahr

    Auszug aus KG, 03.01.2020 - 6 W 56/19
    In Abweichung von § 2359 BGB sind der Sohn der Erblasserin und dessen eventuelle Abkömmlinge nach einer erfolglosen Aufforderung bei der Erteilung des Erbscheins nämlich selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für ihr Vorhandensein spricht (vgl. KG FamRZ 2011, 1337f. m. w. N.).
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