Rechtsprechung
OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung
- rechtsportal.de
UrhG § 101 Abs. 2 ; UrhG § 101 Abs. 9
Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.01.2010 - 9a O 887/09
- OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08
Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11
Nicht erforderlich ist dagegen, dass der Antragsteller, dessen geschütztes Werk auf einer Zusammenstellung mehrerer Einzeltitel enthalten ist, auch selbst in gewerblichem Ausmaß in seinen Rechten verletzt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21.01.2008 - 6 Wx 2/08 = GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders …und vom 27.12.2010 [a.a.O.]). - OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10
Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem …
Auszug aus OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11
Dies stellte sich aus der maßgeblichen Sicht der Kammer im Zeitpunkt ihres Beschlusses als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß (vgl. zu diesem Rechtsbegriff die Senatsbeschlüsse vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 = WRP 2010, 1554 [1557] und vom 27.12.2010 - 6 W 155/10 = WRP 2011, 264 f. m.w.N.) dar. - OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken
Auszug aus OLG Köln, 10.02.2011 - 6 W 6/11
Dies stellte sich aus der maßgeblichen Sicht der Kammer im Zeitpunkt ihres Beschlusses als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß (vgl. zu diesem Rechtsbegriff die Senatsbeschlüsse vom 05.10.2010 - 6 W 82/10 = WRP 2010, 1554 [1557] und vom 27.12.2010 - 6 W 155/10 = WRP 2011, 264 f. m.w.N.) dar.
- OLG Frankfurt, 28.04.2011 - 6 W 30/11
Angriffsfaktor bei Markenverletzung
Für eine Überprüfung der vom Landgericht vorgenommenen Aufteilung des Streitwerts auf die einzelnen Klageanträge besteht kein Anlass, nachdem die Kostenentscheidung des Anerkenntnisurteils rechtskräftig ist (Senatsbeschluss vom 24.1.2011 - 6 W 6/11) und daher auch durch eine von der Beurteilung durch das Landgericht abweichende Aufteilung nicht mehr beeinflusst werden könnte (vgl. BGH, Beschl. v. 30.7.2008 - I ZB 40/07 = MDR 2008, 1292).