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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13   

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https://dejure.org/2013,12912
OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13 (https://dejure.org/2013,12912)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.05.2013 - 6 W 60/13 (https://dejure.org/2013,12912)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 6 W 60/13 (https://dejure.org/2013,12912)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Zur Entkräftung der tatsächlichen Vermutung hinsichtlich der Haftung des Anschlussinhabers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Haftung eines Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder

  • info-it-recht.de

    Sekundäre Darlegungslast bei einem Familienanschluss (hier: Eltern von volljährigen Kindern)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9; BGB § 823 Abs. 1
    Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Erschütterung der Vermutung der Täterschaft bei Familienanschlüssen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    OLG Köln stärkt abgemahnte Anschlussinhaber

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhaber eines Internetanschlusses muss Rechtsverletzungen durch volljährige Familienangehörige entgegenwirken

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Entkräftung der tatsächlichen Vermutung der Haftung des Anschlussinhabers

  • blogspot.de (Kurzinformation)
  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Verantwortung des Anschlussinhabers bei Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Keine übertrieben hohen Anforderungen an Sachvortrag bei Filesharing-Klagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgemahnte Anschlussinhaber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verantwortung des Anschlussinhabers bei Filesharing

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13
    Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist (BGH, Urteil vom 12.5. 2010 - I ZR 121/08 - GRUR 2010, 633 Rn. 12 - Sommer unseres Lebens).

    b) Zwar hat das Landgericht zutreffend angenommen, dass der Vortrag der Beklagten zur Sicherung ihres W-LAN bislang nicht geeignet ist, grundsätzlich ihre Störerhaftung für Rechtsverletzungen eines Dritten, der sich unbefugt über ihr W-LAN Zugang zum Internet verschafft hätte, auszuschließen (zu den Anforderungen vgl. insoweit BGH, Urteil vom 12.5. 2010 - I ZR 121/08 - GRUR 2010, 633 Rn. 33 f. - Sommer unseres Lebens).

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13
    Diese tatsächliche Vermutung wird jedoch entkräftet, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass allein ein Dritter und nicht auch der Anschlussinhaber den Internetzugang für die behauptete Rechtsverletzung genutzt hat (BGH, Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12 - GRUR 2013, 511 Rn. 34 - Morpheus).

    b) Eine täterschaftliche Haftung der Beklagten als "Haushaltsvorstand nach § 823 Abs. 1 BGB", die das Landgericht in der Nichtabhilfeentscheidung in Erwägung gezogen hat, kommt nach Auffassung des Senats nicht in Betracht und ist jedenfalls mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 15.11.2012 (I ZR 74/12 - GRUR 2013, 511 Rn. 37 ff. - Morpheus) nicht vereinbar.

  • OLG Köln, 17.08.2012 - 6 U 208/10

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für durch Dritte begangene

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13
    Soweit der Senat ausgesprochen hat, dass es dem Inhaber eines Internetanschlusses obliegt, Maßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen durch volljährige Familienangehörige entgegenzuwirken (Beschluss vom 4.6. 2012 - 6 W 81/12 - BeckRS 2012, 13493; Urteil vom 17.8. 2012 - 6 U 208/10 - unveröffentlicht), so betrifft diese Rechtsprechung nicht die Haftung als Täter oder Teilnehmer der Rechtsverletzung, sondern die Inanspruchnahme als Störer.

    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der höchstrichterlichen Rechtsprechung umstritten, und im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.3.2012 (1 BvR 2365/11 - GRUR 2012, 601 Rn. 23 ff. - Leuchtturm und 99 Luftballons) hat der Senat gerade im Hinblick auf diese Rechtsfrage in dem bereits zitierten Urteil vom 17.8.2012 (6 U 208/10) die Revision zugelassen, die auch eingelegt worden ist und über die der Bundesgerichtshof bislang nicht entschieden hat.

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13
    Es ist jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig, schwierige und nicht geklärte Rechtsfragen im PKH-Verfahren zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 19.2. 2008 - 1 BvR 1807/07 - NJW 2008, 1060, 1061; Musielak/Fischer, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 114 Rn. 20, jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13
    Diese Rechtsfrage ist allerdings in der höchstrichterlichen Rechtsprechung umstritten, und im Hinblick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.3.2012 (1 BvR 2365/11 - GRUR 2012, 601 Rn. 23 ff. - Leuchtturm und 99 Luftballons) hat der Senat gerade im Hinblick auf diese Rechtsfrage in dem bereits zitierten Urteil vom 17.8.2012 (6 U 208/10) die Revision zugelassen, die auch eingelegt worden ist und über die der Bundesgerichtshof bislang nicht entschieden hat.
  • OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13
    Es besteht in diesem Fall die lebensnahe Möglichkeit, dass der wahre Täter die von ihm begangene Rechtsverletzung wegen der zu erwartenden Konsequenzen nicht zugibt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.10.2011 - 22 W 82/11 - MMR 2012, 40, 41).
  • OLG Köln, 04.06.2012 - 6 W 81/12

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13
    Soweit der Senat ausgesprochen hat, dass es dem Inhaber eines Internetanschlusses obliegt, Maßnahmen zu treffen, um Rechtsverletzungen durch volljährige Familienangehörige entgegenzuwirken (Beschluss vom 4.6. 2012 - 6 W 81/12 - BeckRS 2012, 13493; Urteil vom 17.8. 2012 - 6 U 208/10 - unveröffentlicht), so betrifft diese Rechtsprechung nicht die Haftung als Täter oder Teilnehmer der Rechtsverletzung, sondern die Inanspruchnahme als Störer.
  • LG München I, 09.07.2014 - 21 S 26548/13

    Urheberrechtsverletzung Filesharing - sekundäre Darlegungslast des

    Die Entscheidung des OLG Köln (Az. 6 W 60/13 vom 28.05.2013), auf die sich der Beklagte beruft, ist durch diejenige vom 02.08.2013 (Az. 6 U 10/13) überholt.
  • LG Hannover, 15.08.2014 - 18 S 13/14

    Zur Nachforschungspflicht beim Filesharing - Keine Haftung, wenn Lebensgefährte

    Eine unzureichende Sicherung des WLAN-Anschlusses hätte sich in diesem Fall nicht kausal ausgewirkt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2013 -6 W 60/13-).
  • AG Heidelberg, 18.12.2015 - 27 C 230/15
    Weiteren Vortrag bedurfte es zur Entkräftung der tatsächlichen Vermutung nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 28.05.2013, Az. 6 W 60/13).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 6 W 60/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25371
OLG Frankfurt, 12.09.2013 - 6 W 60/13 (https://dejure.org/2013,25371)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2013 - 6 W 60/13 (https://dejure.org/2013,25371)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2013 - 6 W 60/13 (https://dejure.org/2013,25371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 155 PatAnwO, § 156 PatAnwO, § 91 ZPO
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentassessors

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Kosten eines Patentassessors sind erstattungsfähig

Kurzfassungen/Presse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit Kosten Patentassessor

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