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   OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3465
OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08 (https://dejure.org/2008,3465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2008 - 6 W 61/08 (https://dejure.org/2008,3465)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 6 W 61/08 (https://dejure.org/2008,3465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift - Für die Einreichung einer Schutzschrift bei Gericht, die Gegenstand eines Verfügungsverfahrens geworden ist, erhält der in dem erwarteten Eilverfahren beauftragte Rechtsanwalt eine 1,3-fache Verfahrensgebühr. Eine ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Schutzschrift

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 91 ZPO, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 3100 RVG
    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Schutzschrift; Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei nachfolgendem Eilverfahren

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann sind die Kosten einer Schutzschrift erstattungsfähig?

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; RVG-VV Nr. 3100

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91; RVG -VV Nr. 3100
    Kostenerstattung für eine Schutzschrift - Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr auch im Eilverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auch im Eilverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr für die Abmahnung nur nach dem niedrigeren Wert des einstweiligen Verfügungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilweise Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in einem Eilverfahren; Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten einer Schutzschrift; Entstehung eines echten Parteiverhältnisses aufgrund der Schutzschrifteinreichung in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 349
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07

    Anwaltsgebühren bei Fertigung eines Abschlussschreibens nach Erwirkung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08
    Demgemäß entspricht es allgemeiner Übung, die Geschäftsgebühr für die Abmahnung bereits auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Eilverfahrens anzurechnen (vgl. auch Hirsch, WRP 2004, 1226, 1230 u. 1232, Bsp. 2 und 4), während nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 4.3.2008 - VI ZR 176/07) für ein etwa nachfolgendes Abschlussschreiben eine weitere Geschäftsgebühr entsteht, weil es sich insoweit um eine andere Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinn handelt.
  • OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 6 W 110/95

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats sind die Kosten für eine Schutzschrift als für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zumindest dann anzusehen, wenn die Schutzschrift Bestandteil des Verfahrens geworden ist und mit ihr ein Antrag auf Zurückweisung des Eilantrages gestellt wurde (BGH, Beschl. v. 13.03.2008 - I ZB 20/07 - juris-Tz 10 - Kosten der Schutzschrift III; Senat, Beschl. v. 28.11.1995 - 6 W 110/95 - GRUR 1996, 229).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08
    Dieser besteht darin, dass sich ein typischerweise geringerer Aufwand des Rechtsanwalts auf die Höhe der insgesamt verdienten Gebühren auswirken soll (BGH, Urt. v. 14.03.2007 - VIII ZR 184/06 - NJW 2007, 2050 ff, juris-Tz 13 ff).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08
    3) Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der Anrechnungsvorschrift nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG im Kostenfestsetzungsverfahren eine ebenfalls in Höhe des 1, 3-fachen Satzes entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechen (BGH, Beschl. v. 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 - NJW 2008, 1323 ff - juris-Tz 6 f; Urt. v. 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - NJW 2007, 2049 - juris-Tz 10).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08
    3) Allerdings ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen der Anrechnungsvorschrift nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG im Kostenfestsetzungsverfahren eine ebenfalls in Höhe des 1, 3-fachen Satzes entstandene Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechen (BGH, Beschl. v. 22.01.2008 - VIII ZB 57/07 - NJW 2008, 1323 ff - juris-Tz 6 f; Urt. v. 07.03.2007 - VIII ZR 86/06 - NJW 2007, 2049 - juris-Tz 10).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 20/07

    Kosten der Schutzschrift III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2008 - 6 W 61/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats sind die Kosten für eine Schutzschrift als für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zumindest dann anzusehen, wenn die Schutzschrift Bestandteil des Verfahrens geworden ist und mit ihr ein Antrag auf Zurückweisung des Eilantrages gestellt wurde (BGH, Beschl. v. 13.03.2008 - I ZB 20/07 - juris-Tz 10 - Kosten der Schutzschrift III; Senat, Beschl. v. 28.11.1995 - 6 W 110/95 - GRUR 1996, 229).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2010 - 6 W 40/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der Geschäftsgebühr für eine

    Handelt es sich bei dem anschließenden Gerichtsverfahren um ein einstweiliges Verfügungsverfahren, so wird auch insoweit die außergerichtliche Vorarbeit verwertet (ebenso OLG Hamburg WRP 1981, 470 (zu § 118 Abs. 2 BRAGO); OLG Frankfurt, RVGReport 2008, 314; KGR aaO Tz. 6 a.E.).
  • LAG Hessen, 30.07.2009 - 13 Ta 360/09

    Kostentragungspflicht bei Rechtswegverweisung - Mehrvertretungszuschlag

    Der Auftrag, eines Schutzschrift bei Gericht einzureichen, ist aber immer ein Auftrag, in einem Gerichtsverfahren tätig zu werden und löst keine Geschäftsgebühr aus sondern die Gebühren gemäß Nr. 3100 ff. VV RVG oder Nr. 3403 VV RVG (BGH vom 13. März 2008, JurBüro 2008, 428; OLG Frankfurt vom 20. August 2008, - 6 W 61/08 -, zitiert nach juris; Gerold/Schmidt/..., RVG, 18. Aufl. 2008, Anhang II, Randziffer 124).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2012 - 10 W 5/12

    Umfang der Erstattung von Reisekosten; Erstattungsfähigkeit der Kosten des

    In der Rechtssprechung wird eine Anrechnung der für die Abmahnung entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens bejaht (vgl. KG v. 07.10.2008, 27 W 123/08; OLG Frankfurt v. 20.05.2008, 6 W 61/08).
  • OLG Koblenz, 10.04.2015 - 14 W 220/15

    Anwaltsgebühren bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung und späterer

    Der Gegenstand ist nach herrschender Meinung in allen Angelegenheiten der Unterlassungsanspruch (BGH WRP 2009, 75; OLG Frankfurt RVGreport 2008, 314 = AGS 2008, 442 ; OLG Hamburg WRP 1981, 470; OLG Karlsruhe AGS 2011, 264; KG JurBüro 2009, 27 und 78).
  • KG, 07.10.2008 - 27 W 123/08

    Kostenfestsetzung: Anrechnung der wegen einer einem einstweiligen

    Die einem einstweiligen Verfügungsverfahren vorausgehende Abmahnung bzw. die Zurückweisung einer Abmahnung betreffen gebührenrechtlich denselben Gegenstand, so dass eine Anrechnung der entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu erfolgen hat (ebenso: Bornkamm in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 26. Aufl., § 12, Rz. 1.95; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2008, 6 W 61/08, zitiert nach Juris, Rn. 9; veröffentlicht ferner in: RVG-Report 2008, 314; NJW-Spezial 2008, 604f. mit ablehnender Anmerkung von N. Schneider).
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