Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 6 W 67/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 890 ZPO
Nachweis der Zuwiderhandlung im Ordnungsmittelverfahren; Auslegung eines Unterlassungstitels im Hinblick auf das Bestimmtheitserfordernis - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Auslegung eines unbestimmten Unterlassungstenors im Ordnungsmittelverfahren
- JurPC
Nachweis der Zuwiderhandlung im Ordnungsmittelverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis der Zuwiderhandlung im Ordnungsmittelverfahren; Auslegung eines Unterlassungstitels im Hinblick auf das Bestimmtheitserfordernis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 890
Nachweis der Zuwiderhandlung im Ordnungsmittelverfahren; Auslegung eines Unterlassungstitels im Hinblick auf das Bestimmtheitserfordernis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Weiterleitung einer Domain ist nicht zwingend Verstoß gegen einen Titel gegen Benutzung als Unternehmenskennzeichen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Nachweis des Verstoßes gegen einstweilige Verfügung im Wege des Vollbeweises - Auslegung eines unbestimmten Unterlassungstenors
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unbestimmtheit einer Unterlassungsverfügung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Domain-Weiterleitung nicht immer Verstoß gegen Verbotstenor
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Verstöße gegen Unterlassungstitel sind im Strengbeweis nachzuweisen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.03.2013 - 6 O 77/12
- OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 6 W 67/13
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2014, 48
- MMR 2013, 791
- K&R 2013, 750
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.2012 - I ZB 18/12
Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes ohne vorherige rechtmäßige …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.08.2013 - 6 W 67/13
Im einem solchen Fall ist der Verbotsinhalt vielmehr im Wege der Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, die zum Erlass des Titels geführt hat, auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu begrenzen (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. Beschl. v. 7.2.2013 - 6 W 116/12 m.w.N.; ähnlich BGH, Beschl. v. 22.11.2012 - I ZB 18/12, juris-Tz. 17).