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   OLG Celle, 20.06.2018 - 6 W 78/18   

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https://dejure.org/2018,17691
OLG Celle, 20.06.2018 - 6 W 78/18 (https://dejure.org/2018,17691)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2018 - 6 W 78/18 (https://dejure.org/2018,17691)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 6 W 78/18 (https://dejure.org/2018,17691)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB a.F. § 1896 Abs. 2 S. 2; BGB a.F. § 2354 Abs. 1 Nr. 3 - 5; BGB a.F. § 2356 Abs. 2 S. 1; EGBGB Art. 229 § 36
    Vertretung des Antragstellers im Erbscheinsverfahren durch den Vorsorgebevollmächtigten

  • IWW

    § 1896 Abs. 2 S. 2, § 2354 Abs. 1 Nr. 3 - 5, § 2356 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. (Art. 229 § 36 EGBGB)
    BGB a. F.

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1896 Abs. 2 S. 2, 2354 Abs. 1 Nr. 3 u. 5, 2356 Abs. 2 S. 1
    Eidesstattliche Versicherung eines Vorsorgebevollmächtigten im Erbscheinsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretung des Antragstellers im Erbscheinsverfahren durch den Vorsorgebevollmächtigten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbscheinsverfahren, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Gesetzliche Vertretung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung des Antragstellers im Erbscheinsverfahren durch den Vorsorgebevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertretung einer dementen Person im Erbscheinsverfahren durch Vorsorgebevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2807
  • NJW-RR 2018, 1031
  • MDR 2018, 1192
  • FamRZ 2018, 1795
  • Rpfleger 2018, 616
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.08.2008 - I ZB 20/08

    Abgabe der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung bei Bestellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2018 - 6 W 78/18
    Letztlich obliegt die Entscheidung über die Frage, ob der Antragsteller selbst oder sein Vorsorgebevollmächtigter die eidesstattliche Versicherung betreffend die Richtigkeit der im Erbscheinsantrag gemachten Angaben, insbesondere die negativen Tatsachen, gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben hat, jedoch dem Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. zur entsprechenden Frage für die Abgabe einer Vermögensauskunft (früher Offenbarungsversicherung) durch den Betreuer: BGH, Beschluss vom 14. August 2008 - I ZB 20/08 = WM 2008, 2264, Rn. 11/12, zit. nach juris).
  • OLG Bremen, 14.09.2021 - 5 W 27/21

    Zulässigkeit der Stellvertretung im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins;

    Wenn der Erbe nicht mehr in der Lage sei, die Eidesstattliche Versicherung abzugeben, könne dies durch den gesetzlichen Vertreter oder einen Vorsorgebevollmächtigten (OLG Celle, Beschl. v. 20.06.2018, 6 W 78/18) geschehen.

    In Literatur und Rechtsprechung ist streitig, ob die eidesstattliche Versicherung durch einen Vorsorgebevollmächtigten erklärt werden kann (dafür: OLG Celle, Beschl. v. 20.06.2018, 6 W 78/18; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.04.2018, 25 Wx 68/17; Harders, a.a.O.; Staudinger/Herzog a.a.O.; Mayr, a.a.O.; Fröhler in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl., § 352 FamFG Rn. 20; Palandt/Weidlich, 80. Aufl. § 2353 Rn. 30; Litzenburger, ZEV 2004, 450 ff.) oder ob es notwendig ist, zu diesem Zweck einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter des Betroffenen zu bestellen (Schaal in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl. 2017, § 352 Rn. 5; Zimmermann in: Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 352 Rn. 78; Griwotz in: MüKo 3. Aufl., § 352 FamFG, Rn. 94).

  • OLG Nürnberg, 30.07.2020 - 15 W 2126/20

    Grundbucherklärungen durch Vorsorgebevollmächtigten

    Dies jedoch ebenfalls nur als eigene Erklärung und nicht für den Vertretenen (OLG Celle, Beschluss vom 20.06.2018 - 6 W 78/18 -, juris Rn. 7).
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