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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.09.2011 - I-6 W 82/11   

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https://dejure.org/2011,6988
OLG Köln, 07.09.2011 - I-6 W 82/11 (https://dejure.org/2011,6988)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.09.2011 - I-6 W 82/11 (https://dejure.org/2011,6988)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. September 2011 - I-6 W 82/11 (https://dejure.org/2011,6988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • kanzlei.biz

    Ermittlung von IP-Adressen via Software muss zuverlässig sein

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Bedenken gegen Ermittlungsergebnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 9
    Anforderungen an die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Korrekte Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch nur bei fehlerfreier P2P-Software "Seeder Seek"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internetauskunftsanspruch nur bei ordnungsgemäß funktionierender P2P-Ermittlungssoftware

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Korrekte Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing mit Gutachten zu beweisen?

  • netzrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nur bei fehlerfreier P2P-Ermittlungssoftware

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing - IP Ermittlungssoftware muss fehlerfrei arbeiten

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Zur Zuverlässigkeit der Ermittlungssoftware "Seeder Seek” bei Ermittlung der IP-Adresse

Besprechungen u.ä.

  • dr-wachs.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Bedenken gegen Ermittlungsergebnisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 41
  • ZUM 2012, 257
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 18.08.2011 - 6 W 178/11

    Anforderungen an Form und Inhalt einer Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2011 - 6 W 82/11
    Hierfür besteht vorliegend besonderer Anlass, weil es in der Vergangenheit bereits zu einer fehlerhaften Ermittlung von Rechtsverletzungen durch die eingesetzte Ermittlungsfirma gekommen ist, wie dies die 24. Zivilkammer in dem Beschluss vom 15.8.2011 (Az.: 224 O 212/11), der Gegenstand des Verfahrens vor dem Senat 6 W 178/11 war, dargelegt hat.
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 07.09.2011 - 6 W 82/11
    Der Schutz des unbekannten Dritten, dem das gesamte Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG dient, erfordert es daher, dass auch die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den verfahrensgegenständlichen Verkehrsdaten dem Maßstab der Offensichtlichkeit gerecht wird (Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).
  • OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an die

    Eine nachträgliche Untersuchung der eingesetzten Software durch das Gericht mit ungewissem Ausgang (vgl. Beschluss des Senats vom 7.9.2011 - 6 W 82/11) genügt dagegen nicht, um eine Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung begründen zu können.
  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 253/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von

    Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11).
  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 254/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von im Wege der

    Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11).
  • AG Frankenthal, 03.03.2016 - 3a C 290/15

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des

    Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11).
  • AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 215/14

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Verjährung von

    Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11).
  • AG Frankenthal, 16.03.2016 - 3a C 299/15

    Filesharing; Aktivlegitimation Lizenzvertrag; Veröffentlichung in

    Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 05.07.2011 - 6 W 82/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8309
OLG Jena, 05.07.2011 - 6 W 82/11 (https://dejure.org/2011,8309)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.07.2011 - 6 W 82/11 (https://dejure.org/2011,8309)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 6 W 82/11 (https://dejure.org/2011,8309)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Gesellschaft auf Aufnahme einer von einem Prokuristen unterzeichneten Gesellschafterliste in das Handelsregister

  • Betriebs-Berater

    Unterzeichnung der Gesellschafterliste als höchstpersönliche Verpflichtung der Geschäftsführer

  • Justiz Thüringen

    GmbH: Unterzeichnung der Gesellschafterliste

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 40
    Anspruch einer Gesellschaft auf Aufnahme einer von einem Prokuristen unterzeichneten Gesellschafterliste in das Handelsregister

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste zum Handelsregister

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 40 Abs. 1 GmbHG
    GmbH: Unterzeichnung der Gesellschafterliste, persönliche Unterschrift der Geschäftsführer

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschafterliste, Gesellschaftsrecht, Prokura

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unterzeichnung der Gesellschafterliste als höchstpersönliche Verpflichtung der Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1763
  • MDR 2011, 994
  • BB 2011, 1986
  • DB 2011, 1800
  • NZG 2011, 909
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.11.2022 - II ZR 91/21

    A) Dem Gesellschafter einer GmbH steht kein Anspruch gegen den Geschäftsführer

    Auch eine höchstpersönliche Verpflichtung (str., zum Meinungsstand siehe OLG Jena, GmbHR 2011, 980, 981; Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 40 Rn. 47; MünchKommGmbHG/Heidinger, 3. Aufl., § 40 Rn. 176; Paefgen in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 40 Rn. 112; Wicke, GmbHG, 4. Aufl., § 40 Rn. 7) würde nichts daran ändern, dass der Geschäftsführer bei ihrer Ausführung nur als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft handelt (vgl. Bayer, GmbHR 2019, 939, 940; Lieder, GmbHR 2016, 189, 191 f.).
  • OLG Brandenburg, 12.02.2013 - 7 W 72/12

    Pflicht des Geschäftsführers zur Einreichung der geänderten Gesellschafterliste

    Die Listeneinreichungspflicht aus § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG trifft den Geschäftsführer höchstpersönlich (vgl. OLG Jena, GmbHR 2011, 980, 981; Bayer, GmbHR 2011, 981, 982; Lutter/Hommerhoff/Bayer, a. a. O., Rdnr. 17).
  • KG, 12.06.2018 - 22 W 15/18

    Handelsregistersache: Prüfungspflicht des Registergerichts bei Einreichung einer

    Diese Verpflichtung ist persönlicher Art, wie sich aus § 40 Abs. 3 GmbHG ergibt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 7 W 72/12 -, juris Rdn. 12; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 05. Juli 2011 - 6 W 82/11 -, juris Rdn. 19).
  • OLG Brandenburg, 16.08.2023 - 7 W 89/23
    Die Verpflichtung ist ihm persönlich auferlegt (vgl. OLG Jena, NZG 2011, 909, Henssler/Strohn - Oetker, § 40 Rn. 14; MüKoBGB-Heidinger, § 49 Rn. 158), wie sich indirekt auch aus seiner Schadensersatzpflicht nach § 40 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern und Gläubigern ergibt.
  • KG, 14.10.2022 - 22 W 43/22

    Aufnahme einer Gesellschafterliste bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel

    c) Dass die zum Zeitpunkt der Erstellung der Gesellschafterliste im September 2020 noch vorliegende Eintragung der Beteiligten zu 2) als Geschäftsführerin nicht ausreicht, folgt aus der Tatsache, dass sie nicht zur alleinigen Vertretung der Beteiligten zu 1) befugt war und der weitere Geschäftsführer nicht mitgewirkt hat (vgl. dazu Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 6 W 82/11 -, juris Rn. 12; Altmeppen, GmbhG, 10. Aufl., § 40 Rn. 32; Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, 20. Aufl., § 40 Rn. 47; MüKo-GmbHG/Heidinger, 3. Aufl., § 40 Rn. 176; Noack/Servatius/Haas/Servatius, GmbHG, 23. Aufl., § 40 Rn. 35).
  • LG Potsdam, 03.01.2022 - 51 O 7/21
    Dabei handelt es sich um eine höchstpersönliche Verpflichtung, die eine Vertretung nicht zulässt (vgl. BbgOLG Beschluss vom 12.02.2013, Az. 7 W 72/12, NZG 2013, 507, 508; ThürOLG Beschluss vom 05.07.2011, Az. 6 W 82/11, NZG 2011, 909, 910; Heidinger in MüKoGmbHG, 3. Auflage 2019, § 40 Rn. 176; Servatius in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage 2019, § 40 Rn. 35; Heilmeier in BeckOK, 49. Edition Stand 01.08.2021, § 40 GmbHG Rn. 141).
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