Rechtsprechung
OLG Köln, 07.09.2011 - I-6 W 82/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Filesharing - Gutachten über die Zuverlässigkeit der IP-Ermittlung muss aussagen, dass Fehler ausgeschlossen sind
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß
- kanzlei.biz
Ermittlung von IP-Adressen via Software muss zuverlässig sein
- dr-wachs.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Bedenken gegen Ermittlungsergebnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 101 Abs. 9
Anforderungen an die Feststellung einer Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Korrekte Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch nur bei fehlerfreier P2P-Software "Seeder Seek"
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Internetauskunftsanspruch nur bei ordnungsgemäß funktionierender P2P-Ermittlungssoftware
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Korrekte Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing mit Gutachten zu beweisen?
- netzrecht.org (Kurzinformation)
Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch nur bei fehlerfreier P2P-Ermittlungssoftware
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing - IP Ermittlungssoftware muss fehlerfrei arbeiten
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Zur Zuverlässigkeit der Ermittlungssoftware "Seeder Seek” bei Ermittlung der IP-Adresse
Besprechungen u.ä.
- dr-wachs.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Bedenken gegen Ermittlungsergebnisse
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.03.2011 - 214 O 3/11
- OLG Köln, 07.09.2011 - I-6 W 82/11
Papierfundstellen
- MMR 2012, 41
- ZUM 2012, 257
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 18.08.2011 - 6 W 178/11
Anforderungen an Form und Inhalt einer Beschwerde
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2011 - 6 W 82/11
Hierfür besteht vorliegend besonderer Anlass, weil es in der Vergangenheit bereits zu einer fehlerhaften Ermittlung von Rechtsverletzungen durch die eingesetzte Ermittlungsfirma gekommen ist, wie dies die 24. Zivilkammer in dem Beschluss vom 15.8.2011 (Az.: 224 O 212/11), der Gegenstand des Verfahrens vor dem Senat 6 W 178/11 war, dargelegt hat. - OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08
Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus OLG Köln, 07.09.2011 - 6 W 82/11
Der Schutz des unbekannten Dritten, dem das gesamte Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG dient, erfordert es daher, dass auch die Zuordnung der Rechtsverletzung zu den verfahrensgegenständlichen Verkehrsdaten dem Maßstab der Offensichtlichkeit gerecht wird (Senat, GRUR-RR 2009, 9, 11).
- OLG Köln, 20.01.2012 - 6 W 242/11
Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG; Anforderungen an die …
Eine nachträgliche Untersuchung der eingesetzten Software durch das Gericht mit ungewissem Ausgang (vgl. Beschluss des Senats vom 7.9.2011 - 6 W 82/11) genügt dagegen nicht, um eine Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung begründen zu können. - AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 253/14
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von …
Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11). - AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 254/14
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Verjährung von im Wege der …
Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11).
- AG Frankenthal, 03.03.2016 - 3a C 290/15
Urheberrechtsverletzung im Internet: Sekundäre Darlegungslast des …
Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11). - AG Frankenthal, 24.04.2015 - 3a C 215/14
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im Internet: Verjährung von …
Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11). - AG Frankenthal, 16.03.2016 - 3a C 299/15
Filesharing; Aktivlegitimation Lizenzvertrag; Veröffentlichung in …
Die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erforderliche Untersuchung der Software kann im Bestreitensfall indes nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (OLG Köln, Beschluss vom 7.9.2011 - 6 W 82/11).
Rechtsprechung
OLG Jena, 05.07.2011 - 6 W 82/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 40 Abs. 1 GmbHG
GmbH: Unterzeichnung der Gesellschafterliste, persönliche Unterschrift der Geschäftsführer - Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 40 Abs. 1
Persönliche Unterzeichnung der Gesellschafterliste durch Geschäftsführer
- Wolters Kluwer
Anspruch einer Gesellschaft auf Aufnahme einer von einem Prokuristen unterzeichneten Gesellschafterliste in das Handelsregister
- Betriebs-Berater
Unterzeichnung der Gesellschafterliste als höchstpersönliche Verpflichtung der Geschäftsführer
- Justiz Thüringen
GmbH: Unterzeichnung der Gesellschafterliste
- rechtsportal.de
GmbHG § 40
Anspruch einer Gesellschaft auf Aufnahme einer von einem Prokuristen unterzeichneten Gesellschafterliste in das Handelsregister - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste zum Handelsregister
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 40 Abs. 1 GmbHG
GmbH: Unterzeichnung der Gesellschafterliste, persönliche Unterschrift der Geschäftsführer - gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Geschäftsführer, Gesellschafterliste, Gesellschaftsrecht, Prokura
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unterzeichnung der Gesellschafterliste als höchstpersönliche Verpflichtung der Geschäftsführer
Verfahrensgang
- AG Jena, 28.01.2011 - HRB 400052
- OLG Jena, 05.07.2011 - 6 W 82/11
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1763
- MDR 2011, 994
- BB 2011, 1986
- DB 2011, 1800
- NZG 2011, 909
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 08.11.2022 - II ZR 91/21
A) Dem Gesellschafter einer GmbH steht kein Anspruch gegen den Geschäftsführer …
Auch eine höchstpersönliche Verpflichtung (str., zum Meinungsstand siehe OLG Jena, GmbHR 2011, 980, 981;… Bayer in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 20. Aufl., § 40 Rn. 47;… MünchKommGmbHG/Heidinger, 3. Aufl., § 40 Rn. 176;… Paefgen in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 40 Rn. 112;… Wicke, GmbHG, 4. Aufl., § 40 Rn. 7) würde nichts daran ändern, dass der Geschäftsführer bei ihrer Ausführung nur als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft handelt (vgl. Bayer, GmbHR 2019, 939, 940; Lieder, GmbHR 2016, 189, 191 f.). - OLG Brandenburg, 12.02.2013 - 7 W 72/12
Pflicht des Geschäftsführers zur Einreichung der geänderten Gesellschafterliste …
Die Listeneinreichungspflicht aus § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG trifft den Geschäftsführer höchstpersönlich (vgl. OLG Jena, GmbHR 2011, 980, 981; Bayer, GmbHR 2011, 981, 982;… Lutter/Hommerhoff/Bayer, a. a. O., Rdnr. 17). - KG, 12.06.2018 - 22 W 15/18
Handelsregistersache: Prüfungspflicht des Registergerichts bei Einreichung einer …
- OLG Brandenburg, 16.08.2023 - 7 W 89/23
- KG, 14.10.2022 - 22 W 43/22
Aufnahme einer Gesellschafterliste bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel
c) Dass die zum Zeitpunkt der Erstellung der Gesellschafterliste im September 2020 noch vorliegende Eintragung der Beteiligten zu 2) als Geschäftsführerin nicht ausreicht, folgt aus der Tatsache, dass sie nicht zur alleinigen Vertretung der Beteiligten zu 1) befugt war und der weitere Geschäftsführer nicht mitgewirkt hat (vgl. dazu Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 6 W 82/11 -, juris Rn. 12;… Altmeppen, GmbhG, 10. Aufl., § 40 Rn. 32;… Lutter/Hommelhoff/Bayer, GmbHG, 20. Aufl., § 40 Rn. 47;… MüKo-GmbHG/Heidinger, 3. Aufl., § 40 Rn. 176;… Noack/Servatius/Haas/Servatius, GmbHG, 23. Aufl., § 40 Rn. 35). - LG Potsdam, 03.01.2022 - 51 O 7/21 Dabei handelt es sich um eine höchstpersönliche Verpflichtung, die eine Vertretung nicht zulässt (vgl. BbgOLG Beschluss vom 12.02.2013, Az. 7 W 72/12, NZG 2013, 507, 508; ThürOLG Beschluss vom 05.07.2011, Az. 6 W 82/11, NZG 2011, 909, 910;… Heidinger in MüKoGmbHG, 3. Auflage 2019, § 40 Rn. 176;… Servatius in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage 2019, § 40 Rn. 35;… Heilmeier in BeckOK, 49. Edition Stand 01.08.2021, § 40 GmbHG Rn. 141).