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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.08.1989 - 6 W 92/89   

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https://dejure.org/1989,4402
OLG Frankfurt, 18.08.1989 - 6 W 92/89 (https://dejure.org/1989,4402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.1989 - 6 W 92/89 (https://dejure.org/1989,4402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 1989 - 6 W 92/89 (https://dejure.org/1989,4402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 177
  • GRUR 1989, 934
  • AnwBl 1990, 275
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1989 - 6 W 92/89
    Während ein Teil der Oberlandesgerichte aus der Ermächtungsgrundlage für den Erlaß der Preisangabenverordnung auf einen unmittelbar wettbewerbsregelnden Schutzzweck der Vorschriften der Preisangabenverordnung geschlossen haben [folgen Hinw.], hat der BGH in den Vorschriften der neuen Preisangabenverordnung wie in den Vorschriften der alten Preisangabenverordnung wertneutrale Normen gesehen mit der Folge, daß ein Verstoß gegen § 1 UWG nur dann in Betracht kommt, wenn der Verletzer der Verbotsnorm bewußt und planmäßig zuwiderhandelt (BGH, GRUR 1988, 699 Ä qm-Preisangaben; Nichtannahmebeschluß vom 26.1. 1989, I ZR 135/88, mitgeteilt in GRUR 1989, 363 [s. dazu auch BGHZ 108, 39, 44 Ä hier: II (236) 324 c]).
  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.1989 - 6 W 92/89
    Während ein Teil der Oberlandesgerichte aus der Ermächtungsgrundlage für den Erlaß der Preisangabenverordnung auf einen unmittelbar wettbewerbsregelnden Schutzzweck der Vorschriften der Preisangabenverordnung geschlossen haben [folgen Hinw.], hat der BGH in den Vorschriften der neuen Preisangabenverordnung wie in den Vorschriften der alten Preisangabenverordnung wertneutrale Normen gesehen mit der Folge, daß ein Verstoß gegen § 1 UWG nur dann in Betracht kommt, wenn der Verletzer der Verbotsnorm bewußt und planmäßig zuwiderhandelt (BGH, GRUR 1988, 699 Ä qm-Preisangaben; Nichtannahmebeschluß vom 26.1. 1989, I ZR 135/88, mitgeteilt in GRUR 1989, 363 [s. dazu auch BGHZ 108, 39, 44 Ä hier: II (236) 324 c]).
  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 291/89

    Nebenkosten - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

    Entgegen einer teilweise vertretenen Ansicht (OLG Hamm GRUR 1989, 362, 363 = WRP 1989, 755, 757; OLG Koblenz GRUR 1988, 925, 927 = WRP 1989, 121, 123; KG (25. Zivilsenat GRUR 1989, 675, 676; Hdb. WettbewerbsR/Jacobs, § 46 Nachtrag 1989 unter § 2.; ebenso OLG Frankfurt am Main BB 1987, 1837, 1838 und GRUR 1988, 49, 50 = WRP 1988, 249, 250 bis zur Entscheidung dieses Gerichts WRP 1990, 341, 342) - ergibt sich der Verstoß gegen § 1 UWG nicht bereits aus dem Gesetzesverstoß als solchem.
  • OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 6 W 31/20

    Kostenwiderspruch: Anlass für einstweilige Verfügung mit Sequestrationsantrag

    Bei dem Urteil des Landgerichts, mit dem die Kostenentscheidung der einstweiligen Verfügung bestätigt worden ist, handelt es sich damit der Sache nach um ein Anerkenntnisurteil gemäß § 99 Abs. 2 ZPO, gegen das das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statthaft ist (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18.8.1989 - 6 W 92/89 = WRP 1996, 799).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.08.1993 - 6 W 92/89   

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https://dejure.org/1993,10543
OLG Hamburg, 05.08.1993 - 6 W 92/89 (https://dejure.org/1993,10543)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.08.1993 - 6 W 92/89 (https://dejure.org/1993,10543)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. August 1993 - 6 W 92/89 (https://dejure.org/1993,10543)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 15.05.1997 - 5 W 4/97

    Zulässigkeit der Vollstreckung einer italienischen Entscheidung im Inland;

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  • OLG Köln, 26.08.1998 - 16 W 21/98

    Nachweis der Rechtsnachfolge bei Klauselerteilung

    Wenn - wie hier - nicht der Titelgläubiger selbst eine Klausel begehrt, beurteilt sich gem. § 6 Abs. 1 S. 1 AVAG die Frage, ob der Titel zugunsten eines Rechtsnachfolgers vollstreckbar ist, nach dem Recht des Urteilsstaates, also nach österreichischem Recht, wobei grundsätzlich sämtliche dortigen Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1995, 191 = IPrax 1995, 391 mit Anm. Mansel IPrax 1995, 362).
  • OLG Köln, 26.08.1998 - 16 Wx 21/98
    Wenn - wie hier - nicht der Titelgläubiger selbst eine Klausel begehrt, beurteilt sich gem. § 6 Abs. 1 S. 1 AVAG die Frage, ob der Titel zugunsten eines Rechtsnachfolgers vollstreckbar ist, nach dem Recht des Urteilsstaates, also nach österreichischem Recht, wobei grundsätzlich sämtliche dortigen Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1995, 191 = IPrax 1995, 391 mit Anm. Mansel IPrax 1995, 362).
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