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   OLG Saarbrücken, 16.11.1984 - 6 WF 139/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2297
OLG Saarbrücken, 16.11.1984 - 6 WF 139/84 (https://dejure.org/1984,2297)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.11.1984 - 6 WF 139/84 (https://dejure.org/1984,2297)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. November 1984 - 6 WF 139/84 (https://dejure.org/1984,2297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzinteresse ; Scheidungsurteil; Tod nch Verkündung; Erledigung der Hauptsache; Rechtsschutzinteresse an Erledigung; Eintritt der Rechtskraft; Wirkungslosigkeit des Verbundurteils

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 601/80

    Verbundurteil - Rechtskraft - Rechtsmittel - Zulässigkeit von Rechtsmitteln -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.1984 - 6 WF 139/84
    Tritt der Tod nach Verkündung, aber noch vor Rechtskraft eines Scheidungs[verbund]urteils ein, so wird das Urteil kraft Gesetzes wirkungslos (vgl. BGH, FamRZ 81, 245 [hier: IV (418) 183 a-b]; OLG Zweibrücken, FamRZ 80, 716 [hier: IV (418) 177 d]; Zöller, aaO., Rz. 10).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2009 - 9 WF 97/09

    Rechtsfolgen des Todes einer Partei zwischen Verkündung und Rechtskraft des

    In Anlehnung an die Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. November 1984, 6 WF 139/84 (FamRZ 1985, 89), der sich der Senat anschließt, ist indes mit Blick auf die gesetzliche Regelung des § 619 ZPO für eine Feststellung der der Erledigung der Hauptsache sowie der Wirkungslosigkeit der nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidung kein Raum.
  • OLG Saarbrücken, 04.10.1996 - 6 UF 87/96

    Beendigung des Scheidungsverfahrens bei Tod einer Partei vor Rechtskraft des

    Einer förmlichen Feststellung der Wirkungslosigkeit bedarf es nicht (Senatsbeschluß vom 16. November 1984, FamRZ 1985, 89, 90).
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 63/84

    Zulässigkeit der Verwerfung eines unzulässiges Rechtsmittels hinsichtlich des

    Soweit im Schrifttum vereinzelt die Auffassung vertreten wird, das Gericht könne bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses des überlebenden Ehegatten feststellen, daß die Ehesache sich in der Hauptsache erledigt hat (so Zöller/Philippi a.a.O. Rdn. 6 im Anschluß an OLG Celle NdsRpfl. 1981, 197; dagegen OLG Frankfurt FamRZ 1981, 192; OLG Bamberg FamRZ 1984, 302; OLG Saarbrücken FamRZ 1985, 89), wird offenbar vorausgesetzt, daß der Tod eines Ehegatten während eines anhängigen, zulässig in Gang gesetzten Rechtsmittelverfahrens eingetreten ist.
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