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   OLG Saarbrücken, 08.06.2011 - 6 WF 60/11   

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https://dejure.org/2011,27147
OLG Saarbrücken, 08.06.2011 - 6 WF 60/11 (https://dejure.org/2011,27147)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.06.2011 - 6 WF 60/11 (https://dejure.org/2011,27147)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 6 WF 60/11 (https://dejure.org/2011,27147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Vollstreckung einer Gewaltschutzanordnung in Erkenntnisverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 95 Abs. 1 Nr. 4; ZPO § 890
    Voraussetzungen der Vollstreckung einer Gewaltschutzanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 998
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 460/02

    Widerruf eines Darlehensvertrages wegen Vermittlung des finanzierten Geschäfts in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.06.2011 - 6 WF 60/11
    Sieht es davon ab, weil es sich auf der Grundlage zuvor erhobener Beweise bereits eine Überzeugung gebildet hat, so handelt es sich dabei nicht um einen zulässigen Grund für die Nichtberücksichtigung der weiter angebotenen Beweise, sondern um eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Verfahrensrecht keine Stütze findet (vgl. zum Ganzen BVerfG NJW 2009, 1585; BGH MDR 2004, 582, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 07.12.2006 - 4 WF 138/06

    Vollstreckung einer Untersagungsanordnung nach dem GewSchG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.06.2011 - 6 WF 60/11
    Denn nach ganz h.M., die der Senat teilt, genügt im Vollstreckungsverfahren - das sich vorliegend nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG i.V.m. §§ 890 f. ZPO richtet - eine bloße Glaubhaftmachung der Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung auch dann nicht, wenn das Erkenntnisverfahren - wie hier - eines des einstweiligen Rechtsschutzes gewesen ist (OLG Bremen, FamRZ 2007, 1033 [zum GewSchG]; OLG Celle, OLGR 2011, 94; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 891, Rz. 5; Prütting/Gehrlein/Olzen, ZPO, 3. Aufl., § 891, Rz. 3; Saenger/Pukall, Hk-ZPO, 4. Aufl., § 891, Rz. 3; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 22. Aufl., § 891, Rz. 2; Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 891, Rz. 3; a.A. Dahm, MDR 1996, 1100).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2011 - 6 WF 46/11

    Rechtsanwaltsvergütung: Zeitpunkt und Umfang der Anrechnung der Geschäftsgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.06.2011 - 6 WF 60/11
    Da bereits hierin ein schwerwiegender Verfahrensverstoß liegt, bedarf keiner Vertiefung mehr, ob das Familiengericht durch seine Nichtabhilfeentscheidung erneut das grundrechtsgleiche Recht des Antragsgegners auf rechtliches Gehör verletzt hat, nachdem es der sofortigen Beschwerde ohne jegliche Begründung nicht abgeholfen hat (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 3. Mai 2011 - 6 WF 46/11 - m.z.w.N.).
  • BVerfG, 10.02.2009 - 1 BvR 1232/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Einholung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.06.2011 - 6 WF 60/11
    Sieht es davon ab, weil es sich auf der Grundlage zuvor erhobener Beweise bereits eine Überzeugung gebildet hat, so handelt es sich dabei nicht um einen zulässigen Grund für die Nichtberücksichtigung der weiter angebotenen Beweise, sondern um eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Verfahrensrecht keine Stütze findet (vgl. zum Ganzen BVerfG NJW 2009, 1585; BGH MDR 2004, 582, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15

    Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer

    Die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder einer Ordnungshaft gemäß § 89 Abs. 1 FamFG setzen wegen ihres repressiven Charakters den Vollbeweis eines schuldhaften Verstoßes gegen die Schutzanordnung voraus; eine Glaubhaftmachung genügt nicht, auch wenn der Vollstreckungstitel aus einem einstweiligen Anordnungsverfahren hervorgegangen ist (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 998, 999; OLG Hamm, FamRZ 2011, 830, bei juris Langtext Rn 4; KG, FPR 2004, 267; Breidenstein, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 1 GewSchG Rn 54).
  • OLG München, 11.03.2015 - 29 W 290/15

    Vollbeweis im Ordnungsmittelverfahren

    Deshalb gilt für das Verfahren auf Festsetzung von Ordnungsmitteln auch dann, wenn der zu vollstreckende Titel im Verfügungsverfahren ergangen ist, das sich aus der allgemeinen Vorschrift des § 286 ZPO ergebende Gebot des Vollbeweises mit den dafür vorgesehenen Beweismitteln; die Glaubhaftmachung reicht nicht aus (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5. August 2013 - Champagnerflaschen, juris, dort Tz. 2; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22. September 2012 - I-2 W 37/11, juris, dort Tz. 18; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 8. Juni 2011 - 6 WF 60/11, juris, dort Tz. 10; LG Landau NJW-RR 2002, 214; Stürner in: Beck"scher Onlinekommentar ZPO, Stand 01.01.2015, § 890 Rz. 47; Rensen in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 890 Rn. ; Haft in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2015, § 890 Rz. 48; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 12 UWG Rz. 6.8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73. Aufl. 2015, § 890 Rn. 20; Seiler in: Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl. 2014, § 890 Rz. 28; Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 890 Rz. 13; Lackmann in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 890 Rz. 10; Olzen in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl. 2014, § 890 Rz. 23; Spätgens in: Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 7. Aufl. 2013, Kap. 67 Rz. 41; Gruber in: Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, § 890 Rz. 33; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 57 Rz. 26; Sturhahn in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl. 2011, § 890 Rz. 39 und § 891 Rz. 3; a. A. soweit ersichtlich nur OLG Bremen, Beschl. v. 18. September 2002 - 2 W 64/02, juris; OLG Dresden, Beschl. v. 4. Juni 2002 - 11 W 680/02, juris, dort Tz. 10 und Dahm MDR 1996, 1100 f.).
  • OLG Hamm, 30.06.2014 - 14 WF 39/14

    "Stinkefinger" nicht bewiesen - 500 Euro Ordnungsgeld "gespart"

    Für diese Feststellung ist im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens - anders als es durch die Erwähnung einer "eidesstattlichen Versicherung" in dem Androhungsbeschluss vom 24.8.2011 nahegelegt werden könnte - das Beweismaß des Vollbeweises erforderlich (vgl. OLG Hamm FÜR 2011, 232; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 998; KG Berlin KGR 2004, 579; Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., Rn. 16a zu § 95; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., Rn. 1 zu § 891), also die aufgrund förmlicher Beweisaufnahme gewonnene volle Überzeugung des Gerichts im Sinne einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, und nicht nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit wie beim Beweismaß der Glaubhaftigkeit (vgl. dazu BGH NJW 2003, 3558, Juris-Rn. 8; VersR 1976, 928, Juris-Rn. 9).
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