Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,24979
VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790 (https://dejure.org/2019,24979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2019 - 6 ZB 19.790 (https://dejure.org/2019,24979)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 (https://dejure.org/2019,24979)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,24979) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 43; BLV § 8, § 21 Abs. 2 Nr. 2, § 24
    Vorbeugende Feststellungsklage zur Feststellung der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst

  • rewis.io

    Vorbeugende Feststellungsklage zur Feststellung der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BLV § 8 Abs. 1 ; BLV § 21 Abs. 2 Nr. 2
    Anerkennung der Befähigung eines Beamten zum höheren Dienst

  • rechtsportal.de

    Bundesbeamtenrecht; Vorbeugende Feststellungsklage; Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis (hier verneint); Bewerbungsberechtigung aus gehobenem Dienst; Anerkennung der Befähigung zum höheren Dienst; Richtigkeitszweifel; berechtigtes Feststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.6.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 20.09.1989 - 9 B 165.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790
    Klagen, mit denen vorbeugend Rechtsschutz begehrt wird, erfordern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein entsprechend qualifiziertes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, U. v. 7.5.1987 - 3 C 53.85 - juris Rn. 25; B.v. 20.9.1989 - 9 B 165.89 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790
    Vorbeugende Klagen sind daher nur zulässig, wenn ein besonders schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790
    Klagen, mit denen vorbeugend Rechtsschutz begehrt wird, erfordern nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein entsprechend qualifiziertes, d.h. gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, U. v. 7.5.1987 - 3 C 53.85 - juris Rn. 25; B.v. 20.9.1989 - 9 B 165.89 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2015 - 6 ZB 15.585

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; nicht gefangenes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 13.7.2015 - 6 ZB 15.585 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.06.2017 - 8 B 19.16

    Revisionszulassung bei Mehrfachbegründung; Ausgleichsanspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790
    Ist die erstinstanzliche Entscheidung demnach selbständig tragend mehrfach begründet, ist eine Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn im Hinblick auf jeden der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2017 - 8 B 19.16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 6 ZB 17.956 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.6.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VGH Bayern, 26.01.2018 - 6 ZB 17.956

    Bundesbeamtenrecht - Berufungszulassungsantrag

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2019 - 6 ZB 19.790
    Ist die erstinstanzliche Entscheidung demnach selbständig tragend mehrfach begründet, ist eine Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn im Hinblick auf jeden der Begründungsstränge ein Zulassungsgrund dargelegt wird und gegeben ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.6.2017 - 8 B 19.16 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 26.1.2018 - 6 ZB 17.956 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2020 - 1 B 363/20

    Beschwerdeantrag Rechtsschutzinteresse Qualifikationserfordernis

    Letzteres zugrunde legend: Bay. VGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9 f. Zu der Frage, ob die Möglichkeit einer abstrakten Feststellung von Laufbahnbefähigungen ohne konkreten Anlass nach §§ 16 Abs. 2 BBG, 8 BLV besteht, vgl. einerseits - verneinend - Kurz, in: Brinktrine/Schollendorf, BeckOK Beamtenrecht, Stand: 31. Januar 2020, BBG § 16 Rn. 23 (unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung - BT-Drs. 16/7076, S. 103), und andererseits BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 71.10 -, juris, das mit dieser Entscheidung eine offenbar ohne konkreten Anlass begehrte Zuerkennung der Laufbahnbefähigung des höheren Dienstes zugesprochen und dabei klarstellend darauf hingewiesen hat, dass hiermit noch kein Anspruch auf Übernahme in diese Laufbahn verbunden sei, sondern nur die Möglichkeit einer entsprechenden, einen Bewerbungsverfahrensanspruch vermittelnden Bewerbung; dem folgend Grigoleit, in: Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, BBG § 16 Rn. 13, Der behauptete Anspruch kann sich, wie zwischen den Beteiligten unstreitig ist, nicht aus § 24 BLV ergeben, weil der Antragsteller bislang nicht, wie § 24 Abs. 1 BLV verlangt, an einem für Regelbewerberinnen und Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen hat.
  • VG München, 09.02.2021 - M 21a E 20.5716

    Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, (vorläufiger) vorbeugender

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz kommt daher nur in Betracht, wenn ein besonders schützenswertes Interesse (sog. qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis) gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes besteht, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz mit für den Betroffenen unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, d.h. ihm ohne eine vorbeugende Regelung effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht mehr gewährt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, B.v. 7.12.2018 - 2 BvQ 105/18 u.a. - juris Rn. 22 m.w.N.; BVerwG, U.v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 1.4.2020 - 11 CE 20.397 - juris Rn. 10; B.v. 23.7.2019 - 6 ZB 19.790 - juris Rn. 9; SächsOVG, B.v. 16.7.2020 - 6 B 318/19 - juris Rn. 11 f.).

    Für einen vorbeugenden Rechtsschutz ist aber dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden kann, die befürchteten Maßnahmen der Behörde abzuwarten und gegebenenfalls einen von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80 und 123 VwGO - in Anspruch zu nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2019 - 6 ZB 19.790 - juris Rn. 9).

  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.2593

    Unzulässige Feststellungsklage: Wirksamkeit vertraglicher Verpflichtungen

    Andererseits ist in diesem Zusammenhang das Prinzip der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) zu berücksichtigen, das durch vorbeugenden Rechtsschutz mit dem Ziel, die Entscheidungsfreiheit der Verwaltung im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufgabenerfüllung im Vorhinein durch richterliche Anordnungen einzuengen, betroffen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.1992 - 21 CE 92.949 - juris Rn. 5; B.v. 30.11.2010 - 9 CE 10.2468 - juris Rn. 20; B.v. 23.7.2019 - 6 ZB 19.790 - juris Rn. 9).
  • VG Sigmaringen, 07.11.2019 - 9 K 5053/19

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten; Gesetzgebungskompetenz

    Das folgt aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, der der Gerichtsbarkeit nur die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit aufträgt, ihr aber grundsätzlich nicht gestattet, bereits im Vorhinein gebietend oder verbietend in den Bereich der Verwaltung einzugreifen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23.07.2019 - 6 ZB 19.790 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.07.2020 - 6 B 318/19

    Vorbeugender Rechtsschutz; phasenweiser/konzentrierter Rechtsschutz;

    Der Rechtsprechung ist es regelmäßig verwehrt, bereits im Vorhinein gebietend oder verbietend in den Bereich der Verwaltung einzugreifen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2022 - 1 A 4496/19

    Anforderungen an die Darlegung von Gründen für die Zulassung einer Berufung

    So ausdrücklich Kurz, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, Brinktrine/Schollendorf, Stand: November 2021, BBG § 16 Rn. 23, und der Sache nach auch Leppek, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: Oktober 2021, BLV 2009 § 8 Rn. 9 und 10, sowie Peters/Grunewald/Lösch, in: Lenders/Peters/Weber/ Grunewald/Lösch, Das Dienstrecht des Bundes, 2. Aufl. 2013, Rn. 230; vgl. ferner Bay VGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 6 ff.: kein qualifiziertes Feststellungsinteresse für vorbeugenden Rechtsschutz, der auf eine abstrakte Feststellung der als gegeben behaupteten Laufbahnbefähigung abzielt.
  • VG Berlin, 05.11.2021 - 3 L 438.21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dagegen dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden kann, die befürchteten Maßnahmen der Behörde abzuwarten und gegebenenfalls einen von der VwGO als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - VGH 15 CE 16.1279 -, juris Rn. 53 m.w.N.).
  • VG Berlin, 13.05.2022 - 3 K 567.20
    Für vorbeugenden Rechtsschutz ist dagegen dort kein Raum, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden kann, die befürchteten Maßnahmen der Behörde abzuwarten und gegebenenfalls einen von der VwGO als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (BayVGH, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 6 ZB 19.790 -, juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - VGH 15 CE 16.1279 -, juris Rn. 53 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 OB 160/17 -, juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht