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   VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14   

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https://dejure.org/2014,18153
VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14 (https://dejure.org/2014,18153)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2014 - 6-IV-14 (https://dejure.org/2014,18153)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - 6-IV-14 (https://dejure.org/2014,18153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein im Verfahren nach § 495a ZPO ergangenes Urteil aufgrund nicht hinreichend klarer und in sich widersprüchlicher Gestaltung des Verfahrens nach billigem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 112-IV-07

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen einer Entscheidung durch Urteil ohne das

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 67-IV-10 - Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07 - st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass - bei hinreichender aber nicht wahrgenommener Möglichkeit zur Äußerung und entsprechender Ankündigung - anstelle eines Versäumnisurteils ein Endurteil erlassen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. August 2007 - 1 BvR 685/07 - NJW 2007, 3486 [3487]).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14
    Die einfachrechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen eine Teilhabe am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2010 - 67-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14
    a) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 67-IV-10 - Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07 - st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 15-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14
    Sofern die betroffene Partei Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zu äußern, ist die Anwendung von Präklusionsvorschriften und Vorschriften mit Präklusionscharakter nicht ausgeschlossen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 15-IV-11).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 6-IV-14
    Die einfachrechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen eine Teilhabe am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 19-IV-16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Die einfach-rechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen aber eine Teilhabe des Grundrechtsinhabers am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 45-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).

    Dies wäre angesichts der zur Sicherung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gebotenen Effektivität der Gehörsgewährung (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 1995 - 1 BvR 2174/94/1 BvR 2220/94 - juris) verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar.

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 159-IV-15
    haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; Beschluss vom 2. Dezember 2010 - Vf. 67-IV-10; Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 33-IV-16
    Denn Art. 78 Abs. 2 SächsVerf garantiert zunächst nur eine Teilhabe am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]), ohne dass dabei ein grundsätzlicher Anspruch auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung bestehen würde (so zu Art. 103 Abs. 1 GG etwa BVerfG, Beschluss vom 18. November 2008 - 2 BvR 290/08 - juris; Beschluss vom 5. April 2012, NJW 2012, 2262 [2262] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 45-IV-15
    Die einfachrechtliche Ausgestaltung des Verfahrensrechts und die Handhabung des gerichtlichen Verfahrens im Einzelfall müssen eine Teilhabe am gerichtlichen Verfahren in effektiver Form gewährleisten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2014 - Vf. 6-IV-14; BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982, BVerfGE 60, 305 [310]; Beschluss vom 11. Februar 1987, BVerfGE 74, 228 [233]).
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