Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18277
VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99 (https://dejure.org/1999,18277)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.07.1999 - 6-VIII-99 (https://dejure.org/1999,18277)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - 6-VIII-99 (https://dejure.org/1999,18277)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,18277) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen (hier: Eingliederung und Vereinigung)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).

    Zwar kann die geringe Akzeptanz einer Neugliederungsentscheidung soweit rational begründet - als ein Aspekt des Wohls der Allgemeinheit gegen eine ansonsten angezeigte Gemeindegebietsreform sprechen (vgl. BVerfGE 86, 90 [111]; StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1.

    Er darf dabei nicht nur Notwendiges, sondern auch Zweckmäßiges verwirklichen (vgl. StGH BadenWürttemberg ESVGH 25, 1 [22]).

    Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [23]).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    bb) Die vom Sächsischen Landtag als Ordnungsrahmen aufgestellten Leitsätze (Grundsätze, Leitbilder und Leitlinien) hat der Verfassungsgerichtshof - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - allein daran zu messen, ob der Gesetzgeber sich aufdrängende Gemeinwohlaspekte übersehen hat, ob die den Leitsätzen zugrundeliegenden Erkenntnisse offensichtlich unzutreffend sind und ob die Leitsätze offensichtlich ungeeignet sind, um die Reformziele zu verwirklichen (vgl. BVerfGE 86, 90 [108 f.]).

    Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof zunächst darüber zu befinden, ob Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers offensichtlich und eindeutig widerlegbar sind oder den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (SächsVerfGH SächsVBl. 1997, 79 [80]; vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), und ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Zwar kann die geringe Akzeptanz einer Neugliederungsentscheidung soweit rational begründet - als ein Aspekt des Wohls der Allgemeinheit gegen eine ansonsten angezeigte Gemeindegebietsreform sprechen (vgl. BVerfGE 86, 90 [111]; StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1.

  • VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    Dabei prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob - im Lichte der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie betrachtet verfassungsrechtlich legitime Reformziele verwirklicht werden sollen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [116]).

    SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), und ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Zwar muss es der Sächsische Landtag hinnehmen, dass seine Gebietsrefomentscheidungen vom Verfassungsgerichtshof nicht allein nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Leitsätze, sondern auch nach der Konsequenz ihrer Umsetzung beurteilt werden (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]).

  • VerfGH Sachsen, 10.11.1994 - 29-VIII-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    Um dem Zweck der Anhörung zu genügen, müssen das Gesetzgebungsvorhaben ergebnisoffen geführt werden und die Stellungnahmen der Gebietskörperschaften in die Entscheidungsfindung eingehen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [119 f.]).

    Darüber hinaus dient es der Information des Gesetzgebers, der hierdurch sicherstellt, dass er eine umfassende und zuverlässige Kenntnis von allen abwägungserheblichen Belangen rechtlicher und tatsächlicher Art erlangt (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 61 [72]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [120]).

  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 54-VIII-98

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    a) Sie hat substantiiert vorgetragen, durch ihre Eingemeindung möglicherweise unmittelbar in ihrem Recht aus Artikel 88 Abs. 1 und 2 SächsVerf verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 37-VIII-98 -).
  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 55-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    Der Verfassungsgerichtshof ist zu dieser Entscheidung einstimmig gelangt und kann deshalb auch im Verfahren nach Artikel 90 SächsVerf, § 7 Nr. 8, § 36 SächsVerfGHG, das der kommunalen Verfassungsbeschwerde des Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG angenähert ist (vgl. im Einzelnen: SächsVerfGH DÖV 1999, 338 [339]), gemäß § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG durch Beschluss erkennen (vgl. SächsVerfGH SächsVBl. 1999, 7 [8]; SächsVerfGH, Beschluss vom 17.12.1998 - Vf. 55-VIII-98 - BVerfGE 9, 334 [336 f.]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    Angelegenheiten, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, im Rahmen der Gesetze unter eigener Verantwortung zu regeln (SächsVerfGH SächsVBl. 1994, 232 [234]; vgl. BVerfGE 79, 127 [151 f.]).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    Diese besagen nicht, dass Gesichtspunkte erkennbar wären, die dem gestellten Antrag auch nur möglicherweise zum Erfolg verhelfen könnten (vgl. BVerfGE 82, 316 [319 f.]), sondern sind ausschließlich Folge des umfassenden Vortrages der Antragstellerin.
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    Der Verfassungsgerichtshof ist zu dieser Entscheidung einstimmig gelangt und kann deshalb auch im Verfahren nach Artikel 90 SächsVerf, § 7 Nr. 8, § 36 SächsVerfGHG, das der kommunalen Verfassungsbeschwerde des Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG angenähert ist (vgl. im Einzelnen: SächsVerfGH DÖV 1999, 338 [339]), gemäß § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG durch Beschluss erkennen (vgl. SächsVerfGH SächsVBl. 1999, 7 [8]; SächsVerfGH, Beschluss vom 17.12.1998 - Vf. 55-VIII-98 - BVerfGE 9, 334 [336 f.]).
  • BVerfG, 27.11.1986 - 2 BvR 1241/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 6-VIII-99
    In diesen Bereich gehört neben dem Satzungsrecht, der Personal-, der Aufgaben- und Finanzhoheit auch die Organisationshoheit, d.h. das Recht, die Angelegenheiten der inneren Verwaltungsorganisation nach eigenem Ermessen einzurichten (vgl. BVerfG NVwZ 1987, 123).
  • StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen

  • VerfGH Sachsen, 03.12.1998 - 36-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 62-VIII-98

  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz

    Zur Begründung ihres Antrags verweist sie wie folgt auf das Vorbringen der Gemeinde Silberstraße im Verfahren 6-VIII-99: 1. Der Antrag ist nach Auffassung der Antragstellerin gemäß Artikel 90 SächsVerf zulässig.

    Die Antragsschrift bezeichnet zwar nur die angegriffenen Regelungen und verweist ansonsten durchweg auf die Begründung des Normenkontrollantrages der Gemeinde Silberstraße (Vf. 6-VIII-99).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 7-VIII-99

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 6-VIII-99

    der Antragstellerin gegen das Gesetz zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Südwestsachsen (Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen) vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 582) eingeleitete Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag (Vf. 6-VIII-99) keine aufschiebbaren Entscheidungen oder Maßnahmen zu treffen, die der Antragstellerin im Falle ihres Obsiegens die Wiederherstellung ihrer Selbstständigkeit unzumutbar erschwerten oder ihr nicht wiedergutzumachende Nachteile einbrächten.

    Die Antragstellerin wendet sich gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen mit einem Antrag nach Artikel 90 SächsVerf (Vf. 6-VIII-99), zu dessen Sicherung sie sinngemäß den Erlass einer einstweiligen Anordnung folgenden Inhalts begehrt: das Inkrafttreten des § 23 des Gesetzes zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Südwestsachsen (Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen) vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 568), soweit es die Antragstellerin betrifft, weiterhin § 25 des genannten Gesetzes, sowie das Inkrafttreten von Art. 1 Zif.

  • VerfGH Sachsen, 16.12.1999 - 48-VIII-99

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz

    Die Verpflichtung der Gemeinde Ohorn, sich der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Pulsnitz und den Gemeinden Großnaundorf, Lichtenberg und Steina anzuschließen, berührt das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin nicht unmittelbar (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 1999 - Vf. 6-VIII-99 - Urteil vom 5. November 1999 - Vf. 190-VIII-98 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht