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   BSG, 10.05.1995 - 6/14a RKa 3/93   

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https://dejure.org/1995,2678
BSG, 10.05.1995 - 6/14a RKa 3/93 (https://dejure.org/1995,2678)
BSG, Entscheidung vom 10.05.1995 - 6/14a RKa 3/93 (https://dejure.org/1995,2678)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - 6/14a RKa 3/93 (https://dejure.org/1995,2678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines zahnärztlichen Honorars; Verdacht der Falschabrechnung eines Honorars; Entfernung von Zahnbeläge durch Helferinnen und Abrechnung dieser Leistungen als eigene

  • kkh.de PDF

    Kein Vergütungsanspruch bei nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen / Rechtsmissbräuchliche Berufung auf Ausschlussfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 01.02.1995 - 6 RKa 9/94

    Recht der Krankenkassen zur Beanstandung fehlerhafter Honorarabrechnungen nach

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 14a RKa 3/93
    Da diese Bestimmungen für die von ihnen erfaßten Sachverhalte eine eigene, abschließende Regelung der Rücknahmevoraussetzungen treffen, gehen sie gemäß § 37 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte vor und schließen deren Anwendung aus (Urteile vom 26. Januar 1994 <BSGE 74, 44 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21>, vom 24. August 1994 und vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 9/94 - ).

    Zutreffend hat die Beklagte insoweit darauf verwiesen, daß ein Anspruch auf Erstattung überzahlter Honorare, der sich nach den Voraussetzungen des § 50 SGB X beurteilt (BSG-Urteil vom 1. Februar 1995, zur Veröffentlichung in BSG SozR 3-2500 § 76 Nr. 2 vorgesehen), erst mit dem Erlaß des den Honorarbescheid aufhebenden Bescheides entsteht.

  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 14a RKa 3/93
    Entgegen der von der Revision vertretenen Auffassung steht die nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil des 14a-Senats vom 16. Juni 1993 = BSGE 72, 271, 275 ff = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19) geltende Ausschlußfrist von vier Jahren für den die Wirtschaftlichkeitsprüfung abschließenden Verwaltungsakt einer Aufhebung der vor dem Quartal IV/83 ergangenen Honorarbescheide ebenfalls nicht entgegen.

    Ungeachtet der weiteren Frage, von welchem Zeitpunkt an bei einer Falschabrechnung eine derartige Ausschlußfrist zu laufen begänne, erweist sich die Berufung des Klägers hierauf als rechtsmißbräuchlich (vgl hierzu bereits BSGE 72, 271, 277 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19).

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 30/94

    Anwendung des § 45 SGB X auf nachträgliche Honorarberichtigungen,

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 14a RKa 3/93
    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, daß für den kassenzahnärztlichen/vertragszahnärztlichen Bereich insoweit nichts anderes gilt (6 RKa 30/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen -).
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung

    Auszug aus BSG, 10.05.1995 - 14a RKa 3/93
    Da diese Bestimmungen für die von ihnen erfaßten Sachverhalte eine eigene, abschließende Regelung der Rücknahmevoraussetzungen treffen, gehen sie gemäß § 37 Satz 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über die Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte vor und schließen deren Anwendung aus (Urteile vom 26. Januar 1994 <BSGE 74, 44 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21>, vom 24. August 1994 und vom 1. Februar 1995 - 6 RKa 9/94 - ).
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