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   LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02   

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https://dejure.org/2005,17223
LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02 (https://dejure.org/2005,17223)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02 (https://dejure.org/2005,17223)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - L 6/7 KA 564/02 (https://dejure.org/2005,17223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 Abs 1 SGG, § 60 Abs 2 SGG, § 41 Nr 4 ZPO, § 42 ZPO
    Befangenheit eines ehrenamtliche Richters - Vorbefassung im Verwaltungsverfahren - Mitwirkung im Parallelverfahren - Zugehörigkeit zu dem am Verfahren beteiligten Beschwerdeausschuss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise; Beschlussfähigkeit des Senates; Ordnungsgemäße Besetzung des Senates wegen der Nichtmitwirkung des ehrenamtlichen Richters an der streitbefangenen Entscheidung des Beklagten; Ausschluss des ehrenamtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    (Befangenheit eines ehrenamtliche Richters - Vorbefassung im Verwaltungsverfahren - Mitwirkung im Parallelverfahren - Zugehörigkeit zu dem am Verfahren beteiligten Beschwerdeausschuss)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 60 Abs. 1 § 60 Abs. 2; ZPO § 41 Nr. 4 § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtliche Richters wegen der Beteiligung am vorhergehenden Verwaltungsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluß der Prüfung nach Durchschnittswerten bei

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02
    Der Kläger verkenne, dass es nach der Rechtsprechung des BSG (z. B. 9.9.1998 - B 6 KA 50/97 R) statistisch genau so wahrscheinlich wie unwahrscheinlich sei, dass der zu prüfende Arzt mit geringer Fallzahl die selbe Patientenstruktur aufweise wie die Ärzte der Vergleichsgruppe, so dass die Relation von behandlungsintensiven und weniger aufwändigen Fällen nicht notwendig abweichen müsste.

    Eine statistische Vergleichbarkeit war damit gegeben, wie die Beklagte zutreffend ausgeführt hat (vgl. BSG 9.9.1998 - B 6 KA 50/97 R = SozR 3-2500 § 106 Nr. 45).

  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92

    Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02
    Die fehlenden ausreichenden Vorbehandlungen bei PAR-Behandlungen gehörten keinesfalls zum Bereich der sachlich-rechnerischen Berichtigung, sondern seien als Wirtschaftlichkeitsverstoß zu werten (vgl. BSG 16.6.93 - 14a RKA 4/92).

    Denn Sinn und Zweck der Vorbehandlung ist es gerade, die Wirtschaftlichkeit der folgenden PAR-Behandlung sicher zu stellen (vgl. BSG 16.6.93 - 14a RKa 4/92 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 18).

  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02
    Die Prüfgremien haben auch zutreffend die Grenzziehung bei Überschreiten der Durchschnittswerte der Vergleichsgruppe um 40 % vorgenommen, sind insoweit ohne Rechtsfehler vom Vorliegen eines offensichtlichen Missverhältnisses ausgegangen (vgl. BSG 2.6.1987 - 6 RKa 23/86 = BSGE 62, 24) und haben daraus die Vermutung der unwirtschaftlichen Behandlungsweise abgeleitet (BSG 10.5.1995 - 6 RKa 2/94 = MedR 1996, 136).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 2/94

    Einzelleistungsvergleich - Vertrags(zahn)arzt - Aussiedler - Ausländer

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02
    Die Prüfgremien haben auch zutreffend die Grenzziehung bei Überschreiten der Durchschnittswerte der Vergleichsgruppe um 40 % vorgenommen, sind insoweit ohne Rechtsfehler vom Vorliegen eines offensichtlichen Missverhältnisses ausgegangen (vgl. BSG 2.6.1987 - 6 RKa 23/86 = BSGE 62, 24) und haben daraus die Vermutung der unwirtschaftlichen Behandlungsweise abgeleitet (BSG 10.5.1995 - 6 RKa 2/94 = MedR 1996, 136).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R

    Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02
    Die vom Beklagten dem Kläger nach der Honorarkürzung belassene Restüberschreitung von 40 % gegenüber der Fachgruppe ist nicht zu beanstanden, da der Beklagte dem Kläger damit eine Überschreitung zugestanden hat, die an die Grenze des offensichtlichen Missverhältnisses heranreicht (vgl. BSG 23.2.05 - B 6 KA 79/03 R).
  • LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 565/02
    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02
    Dass Dr. B. dem Beklagten angehört (hat) und in einem anderen Fall an einer den Kläger belastenden Entscheidung des Beklagten mitgewirkt hat (siehe Parallelverfahren L 6/7 KA 565/02, das am selben Sitzungstag - aber ohne Dr. B. - verhandelt wurde), führt nicht dazu, dass ein Beteiligter von seinem Standpunkt aus nach vernünftigen Erwägungen Bedenken gegen die Unparteilichkeit eines Richters haben kann (vgl. Keller in Meyer-Ladewig § 60 RdNr. 7).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Vergleich mit eigenen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02
    Nach den hierzu von der Rechtsprechung des BSG entwickelten Grundsätzen ist die statistische Vergleichsprüfung die Regelprüfmethode, bei der die Abrechnungswerte des Arztes mit denjenigen seiner Fachgruppe im selben Quartal (sog. Horizontalvergleich) verglichen werden (ständige Rechtsprechung BSG vgl. 9.6.99 - B 6 KA 21/98 R = BSGE 84, 85 m. w. N.).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 24/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertrags (zahn) arzt - Ermessensspielraum der

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02
    Ergänzt durch die sog. intellektuelle Betrachtung, bei der medizinisch-(zahn)ärztliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden, ist dies die Methode, die typischerweise die umfassendsten Erkenntnisse bringt (vgl. BSG 28.4.04 - B 6 KA 24/03 R = MedR 2004, 577).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - L 11 KA 58/15
    Die Ausschließungsgründe in § 41 ZPO sind abschließend (BFH, Beschluss vom 12.09.2007 - X B 18/03 - LSG Hessen, Urteil vom 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02-; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998 - L 5 S 2/98 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2013 - L 11 SF 398/13
    Die Aufzählung der Ausschließungsgründe in § 41 ZPO ist abschließend (BFH, Beschluss vom 12.09.2007 - X B 18/03 - LSG Hessen, Urteil vom 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02-; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998 - L 5 S 2/98 -) und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (BGH, Urteil vom 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 11 SF 201/13

    Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete Klage wegen

    Die Aufzählung der Ausschließungsgründe in § 41 ZPO ist abschließend (BFH, Beschluss vom 12.09.2007 - X B 18/03 - LSG Hessen, Urteil vom 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02-; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998 - L 5 S 2/98 -) und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (Bundesgerichtshof (BGH); Urteil vom 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - L 11 SF 277/13

    Gesetz zur Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren

    Die Aufzählung der Ausschließungsgründe in § 41 ZPO ist abschließend (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 12.09.2007 - X B 18/03 - LSG Hessen, Urteil vom 13.07.2005 - L 6/7 KA 564/02-; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998 - L 5 S 2/98 -) und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (BGH, Urteil vom 04.12.1989 - RiZ(R) 5/89 -).
  • SG Marburg, 07.12.2005 - S 12 KA 21/05
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtssprechung des Hessischen Landessozialgerichts (vgl. Urteil vom 13.07.2005, Az: L 6/7 KA 564/02, Urteilsumdruck Seite 9).
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