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   LAG Hessen, 24.03.2010 - 6/7 Sa 1373/09   

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https://dejure.org/2010,15014
LAG Hessen, 24.03.2010 - 6/7 Sa 1373/09 (https://dejure.org/2010,15014)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.03.2010 - 6/7 Sa 1373/09 (https://dejure.org/2010,15014)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. März 2010 - 6/7 Sa 1373/09 (https://dejure.org/2010,15014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB, § 123 Abs 1 BGB, § 81 Abs 2 S 1 SGB 9, § 15 Abs 2 AGG
    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahre Beantwortung der Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung - Entschädigungsanspruch

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahrer Beantwortung der Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung - Entschädigungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachteiligung durch Frage nach anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung; Anfechtung oder Kündigung bei falscher Beantwortung unzulässiger Frage durch Arbeitnehmerin; Versagung des Entschädigungsanspruchs bei ausreichendem materiellen Schadensausgleich

  • Wolters Kluwer

    (Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahre Beantwortung der Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung - Entschädigungsanspruch)

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Frage nach Schwerbehinderung ist unzulässig - Entschädigungsanspruch

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Frage nach Schwerbehinderung ist unzulässig - Entschädigungsanspruch

  • hensche.de

    Schwerbehinderung, Fragerecht des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung durch Frage nach anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung; unbegründete Anfechtung oder Kündigung bei falscher Beantwortung unzulässiger Frage durch Arbeitnehmerin; Versagung des Entschädigungsanspruchs bei ausreichendem materiellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nicht nach Schwerbehinderung fragen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Frage nach Schwerbehinderung

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur (Un-) Zulässigkeit der tätigkeitsneutralen Frage nach der Schwerbehinderung

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur (Un-) Zulässigkeit der tätigkeitsneutralen Frage nach der Schwerbehinderung (Stefan Porsche)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 923/94

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung über

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09
    Eine Täuschung besteht in der Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums bezüglich objektiv nachprüfbarer Umstände, durch die der Erklärungsgegner zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird (BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - AP Nr. 40 zu § 23 BGB, unter I. 1. d.Gr.) .

    Als tätigkeitsneutral wird diese Frage bezeichnet, weil sie keinen Bezug zur vorgesehenen Beschäftigung hat, sondern nur darauf zielt zu erfahren, ob eine Schwerbehinderung festgestellt ist, und zwar unabhängig davon, welche Auswirkungen die Schwerbehinderteneigenschaft oder die Gleichstellung sowie die zugrunde liegende Behinderung konkret für die in Aussicht genommene Tätigkeit hat (vgl. BAG, Urteil vom 01.08.1985 - 2 AZR 101/83 - AP Nr. 30 zu § 123 BGB, unter II. 3. a) d.Gr. und BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - AP Nr. 40 zu § 123 BGB, unter B. II. 2. d.Gr.) .

    Begründet wurde dies u.a. damit, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 05. Oktober 1995 (- 2 AZR 923/94 -) seine Auffassung zur Zulässigkeit der Frage u.a. damit begründet hatte, die Aufnahme des Verbots der Benachteiligung Behinderter in das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) rechtfertige keine andere Bewertung.

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 467/93

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09
    Es reicht aus, wenn die Täuschung zumindest mitursächlich für den Entschluss des Getäuschten von Bedeutung war (BAG, Urteil vom 11.11.1993 - 2 AZR 467/93 - AP Nr. 38 zu § 123 BGB, unter II. 1. b) ee) d.Gr.) .

    Die Täuschungshandlung muss zu einem Irrtum des Getäuschten führen, und der Irrtum muss für eine Willenserklärung ursächlich sein, die der Getäuschte ohne die Täuschung nicht, mit einem anderen Inhalt oder jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt abgegeben hätte (vgl. BAG, Urteil vom 11.11.1993 - 2 AZR 467/93 - AP Nr. 38 zu § 123 BGB, unter II. 1. b) ee) d.Gr.) .

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 380/99

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Falschbeantwortung der Frage nach einer

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09
    Die Beklagte verweist darauf, dass das Bundesarbeitsgericht noch in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 2000 (- 2 AZR 380/99 -) die Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung des Bewerbers als uneingeschränkt zulässig ansah; dies obwohl die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie 2000/78/EG zu diesem Zeitpunkt bereits kurz vor ihrer Verabschiedung stand.

    Nach der bisher noch nicht aufgegebenen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesarbeitsgerichts ist sie zulässig (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 380/99 - AP Nr. 59 zu § 123 BGB) .

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09
    Somit stellt im Bereich der Fragerechte des Arbeitgebers nur eine falsche Antwort auf eine zulässigerweise gestellte Frage eine arglistige Täuschung dar (BAG, Urteil vom 19.05.1983 - 2 AZR 171/81 - AP Nr. 25 zu § 123 BGB, unter A. I. 3. c) d.Gr.) .
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09
    Bei der Entschädigungsbemessung sind weiter auch die Schwere des Verstoßes sowie Folgen für den Arbeitnehmer und das Ausmaß des Verschuldens zu berücksichtigen (für § 81 SGB X: BAG, Urteil vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 = AP Nr. 13 zu § 81 SGB IX) .
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09
    Die Norm des § 123 BGB ist insofern zu weit gefasst, als sie die Fälle einer an sich arglistigen, aber rechtlich erlaubten Täuschung mitumfasst (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB, unter I. b) d.Gr.) .
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08

    Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09
    Ob die Ausschließlichkeitsanordnung des § 2 Abs. 4 AGG unabhängig von der Erhebung einer Kündigungsschutzklage und ungeachtet der Unwirksamkeit einer diskriminierenden Kündigung darüber hinaus auch den Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG sperrt, ist in der Literatur umstritten (vgl. insoweit die Nachweise im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - NZA 2010, 280 - 283, unter II. 1. b) d.Gr.) .
  • BAG, 01.08.1985 - 2 AZR 101/83

    Anfechtung wegen Verschweigen der Gleichstellung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09
    Als tätigkeitsneutral wird diese Frage bezeichnet, weil sie keinen Bezug zur vorgesehenen Beschäftigung hat, sondern nur darauf zielt zu erfahren, ob eine Schwerbehinderung festgestellt ist, und zwar unabhängig davon, welche Auswirkungen die Schwerbehinderteneigenschaft oder die Gleichstellung sowie die zugrunde liegende Behinderung konkret für die in Aussicht genommene Tätigkeit hat (vgl. BAG, Urteil vom 01.08.1985 - 2 AZR 101/83 - AP Nr. 30 zu § 123 BGB, unter II. 3. a) d.Gr. und BAG, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94 - AP Nr. 40 zu § 123 BGB, unter B. II. 2. d.Gr.) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Die Revisionen der Parteien gegen das Teilurteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. März 2010 - 6/7 Sa 1373/09 - werden zurückgewiesen.
  • ArbG Hamburg, 27.06.2017 - 20 Ca 22/17

    Entschädigungsanspruch - Frage nach Schwerbehinderung bei Einstellung

    (3) Ob die tätigkeitsneutrale Frage des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch nach einer Schwerbehinderung als zulässig angesehen werden kann, war lange Zeit heftig umstritten (vgl. zum Meinungsstand: Hess. LAG, Urteil vom 24. März 2010, 6/7 Sa 1373/09, zit. nach juris, Rn. 41).
  • ArbG Stuttgart, 16.03.2011 - 30 Ca 1772/10

    Personalfragebogen als Indiz für Benachteiligung wegen Behinderung bei späterer

    Auch die ganz pauschal und damit tätigkeitsneutral nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderung gestellte Frage ist wegen Verstoßes gegen § 81 SGB IX unzulässig (LAG Hessen, 24.03.2010 -6/7 Sa 1373/09- juris; Messingschlager, NZA 2003, 301; Düwell, BB 2006, 1741, 1743; Gravenhorst, jurisPR-ArbR 4/2011, Anm. 5).
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