Rechtsprechung
   EuGH, 02.03.1982 - 6/81   

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EuGH, 02.03.1982 - 6/81 (https://dejure.org/1982,1216)
EuGH, Entscheidung vom 02.03.1982 - 6/81 (https://dejure.org/1982,1216)
EuGH, Entscheidung vom 02. März 1982 - 6/81 (https://dejure.org/1982,1216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    BV Diensten Groep / Beele

    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEKÄMPFUNG DER SKLAVISCHEN NACHAHMUNG - EINGEFÜHRTES ERZEUGNIS , DAS MIT EINEM ANDEREN , IN DEMSELBEN MITGLIEDSTAAT BEREITS IN DEN HANDEL GEBRACHTEN ERZEUGNIS NAHEZU IDENTISCH IST - ...

  • EU-Kommission

    BV Diensten Groep / Beele

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Bestimmungen des Vertrages über den freien Warenverkehr ; Schutz gegen sklavische Nachahmungen von patentgeschützten Waren; Schutz eines in einem Drittland hergestellten Erzeugnisses gegen das Inverkehrbringen eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEKÄMPFUNG DER SKLAVISCHEN NACHAHMUNG - EINGEFÜHRTES ERZEUGNIS , DAS MIT EINEM ANDEREN , IN DEMSELBEN MITGLIEDSTAAT BEREITS IN DEN HANDEL GEBRACHTEN ERZEUGNIS NAHEZU IDENTISCH IST - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1934
  • GRUR Int. 1982, 439
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 02.03.1982 - 6/81
    1979, 649, und im Urteil vom 17.6.1981 in der Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625) entschieden, daß in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung der Herstellung und des Inverkehrbringens der Erzeugnisse Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, hingenommen werden müssen, soweit eine solche Regelung, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt, dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen unter anderem in bezug auf den Verbraucherschutz und die Lauterkeit des Handelsverkehrs gerecht zu werden.
  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus EuGH, 02.03.1982 - 6/81
    Der Gerichtshof habe nämlich in seinem Urteil in der Rechtssache 119/75 (Terrapin/Terranova, Slg. 1976, 1039) ausgeführt, daß "ein in einem Mitgliedstaat rechtmäßig erworbenes gewerbliches und kommerzielles Eigentumsrecht gemäß Artikel 36 Satz 1 des Vertrages der Einfuhr von Waren entgegengehalten werden [kann], die unter einer zu Verwechslungen Anlaß gebenden Bezeichnung in Verkehr gebracht werden, wenn die umstrittenen Rechte nach verschiedenen nationalen Rechtsordnungen durch verschiedene und nicht voneinander abhängige Inhaber begründet worden sind".
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Ein nationales Verbot der fast identischen, Verwechslungen hervorrufenden Nachahmung eines Erzeugnisses ohne technische, wirtschaftliche oder kommerzielle Notwendigkeit ist nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt, weil sie erforderlich ist, um zwingenden Erfordernissen der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes gerecht zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 1982 - Rs. 6/81, Slg. 1982, I-707 = GRUR Int. 1982, 439 Rn. 7 ff. - Multi Cable Transit).
  • OLG München, 30.10.2003 - 29 U 2691/03

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz des Herstellerbegriffs bei

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 02.03.1982 - Rs 6/81 = WRP 1982, 455, 456 - Industrie Diensten Groep/Beele) hindern die genannten Bestimmungen über den freien Warenverkehr die Anwendbarkeit nationaler Regelungen eines Mitgliedstaates, die das Inverkehrbringen sklavisch nachgeahmter Erzeugnisse, die aus einem anderen Mitgliedstaat stammen, verbieten, nicht; derartige Regelungen sind durch zwingende Erfordernisse des Verbraucherschutzes und der Lauterkeit des Handelsverkehrs gerechtfertigt (vgl. EuGH aaO).
  • EuGH, 06.11.1984 - 177/83

    Kohl / Ringelhan

    In einer Reihe von Urteilen habe der Gerichtshof Unterschieden der nationalen Regelungen Rechnung getragen, beispielsweise auf dem Gebiet der Nachahmung (Beele, Rechtssache 6/81, Slg. 1982, 707), des Versehens von Arbeiten aus veredelten Metallen mit Prägestempeln (Robertson, Rechtssache 220/81, Slg. 1982, 2349), der Muster und Modelle (Keurkoop, Rechtssache 144/81, Slg. 1982, 2853) und des Verkaufs unter Anbieten von Zugaben (Oosthoek, Rechtssache 286/81, Slg. 1982, 4575).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    (22) - Vgl. Urteile vom 2. März 1982 in der Rechtssache 6/81 (Beele, Slg. 1982, 707) und vom 22. Juni 1982 in der Rechtssache 220/81 (Robertson u. a., Slg. 1982, 2349).
  • EuGH, 19.09.1984 - 94/83

    Heijn

    Die niederländische Regierung führt aus, die in Rede stehenden nationalen Maßnahmen seien gerechtfertigt entweder auf der Grundlage von Artikel 36 EWG-Vertrag oder in Anwendung der Rechtfertigungskriterien, die die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649; Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625; Rechtssache 6/81, Industrie Diensten Groep, Slg. 1982, 707) herausgearbeitet habe, da diese Maßnahmen unterschiedslos auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1984 - 177/83

    Th. Kohl KG gegen Ringelhan & Rennett SA und Ringelhan Einrichtungs GmbH. -

    A. Beele Handelsmaatschappij BV-, Slg. 1982, 707.
  • LG Köln, 31.07.2009 - 28 O 648/08

    Unterlassung wegen Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts nach dem Tode

    Soweit die Kläger die besondere Unlauterkeit unter Heranziehung einer Entscheidung des EuGH vom 02.03.1982 (GRUR Int. 1982, 439 ff. - "Multi Cable Transit") herleiten und argumentieren, die Werke des Beklagten zu 1) seien ohne Notwendigkeit nahezu identisch mit den Werken von Z und riefen hierdurch eine besonders hohe Verwechslungsgefahr hervor, geht die Kammer nicht davon aus, dass die Rechtsprechung auf die vorliegende besondere Fallkonstellation anwendbar ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.1988 - 302/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Freier

    formell und materiell für inländische Hersteller und für Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten "unterschiedslos gelten" (Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625, 1639, Randnr. 10; Rechtssache 6/81, Industrie Diensten Groep/ Beele, Slg. 1982, 707, 716, Randnr. 7; Rechtssache 207/83, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1985, 1201, 1212, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 179/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Ferner wurde auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/81 (Beele, Slg. 1982, 707) verwiesen.
  • LG München I, 31.03.2008 - 4 Qs 9/08

    Strafbarer Vertrieb von nachgemachter Designermöbel aus Italien in der

    Diese Auffassung vom Bestand gewerblicher Rechte vertritt erkennbar auch der EuGH (Slg. 1982 S. 707, Urteil vom 2.3.1982):.
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Rechtsprechung
   AG St. Blasien, 19.05.1981 - C 6/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5360
AG St. Blasien, 19.05.1981 - C 6/81 (https://dejure.org/1981,5360)
AG St. Blasien, Entscheidung vom 19.05.1981 - C 6/81 (https://dejure.org/1981,5360)
AG St. Blasien, Entscheidung vom 19. Mai 1981 - C 6/81 (https://dejure.org/1981,5360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 20.05.1965 - 14 U 420/64
    Auszug aus AG St. Blasien, 19.05.1981 - C 6/81
    Beim Fehlen ortspolizeilicher Bestimmungen über gegen Dachlawinen zu treffende Sicherungsmaßnahmen - wie hier - sind Art und Umfang der Sicherungspflicht des Hauseigentümers von den jeweiligen Umständen, insbesondere aber auch von der jeweiligen Gegend, abhängig (vgl. BGH VersR 55, 82; OLG München VersR 65, 908; OLG Karlsruhe VersR 56, 542).
  • BGH, 08.12.1954 - VI ZR 289/53

    Verkehrssicherungspflicht eines Hauseigentümers gegen Dachlawinen

    Auszug aus AG St. Blasien, 19.05.1981 - C 6/81
    Beim Fehlen ortspolizeilicher Bestimmungen über gegen Dachlawinen zu treffende Sicherungsmaßnahmen - wie hier - sind Art und Umfang der Sicherungspflicht des Hauseigentümers von den jeweiligen Umständen, insbesondere aber auch von der jeweiligen Gegend, abhängig (vgl. BGH VersR 55, 82; OLG München VersR 65, 908; OLG Karlsruhe VersR 56, 542).
  • OLG Karlsruhe, 07.10.1955 - 1 W 55/55
    Auszug aus AG St. Blasien, 19.05.1981 - C 6/81
    Beim Fehlen ortspolizeilicher Bestimmungen über gegen Dachlawinen zu treffende Sicherungsmaßnahmen - wie hier - sind Art und Umfang der Sicherungspflicht des Hauseigentümers von den jeweiligen Umständen, insbesondere aber auch von der jeweiligen Gegend, abhängig (vgl. BGH VersR 55, 82; OLG München VersR 65, 908; OLG Karlsruhe VersR 56, 542).
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Rechtsprechung
   LG Ulm, 14.01.1982 - T 6/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,9155
LG Ulm, 14.01.1982 - T 6/81 (https://dejure.org/1982,9155)
LG Ulm, Entscheidung vom 14.01.1982 - T 6/81 (https://dejure.org/1982,9155)
LG Ulm, Entscheidung vom 14. Januar 1982 - T 6/81 (https://dejure.org/1982,9155)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.06.2005 - X ZR 151/01

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Reinigungs- und

    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit solche Wirkungsangaben zulässig sind (vgl. EPA - Beschwerdekammer - T 6/81, ABl. EPA 1982, 183 - Elektrodenschlitten).
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Rechtsprechung
   RG, 06.04.1881 - Rep. I. 6/81   

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https://dejure.org/1881,303
RG, 06.04.1881 - Rep. I. 6/81 (https://dejure.org/1881,303)
RG, Entscheidung vom 06.04.1881 - Rep. I. 6/81 (https://dejure.org/1881,303)
RG, Entscheidung vom 06. April 1881 - Rep. I. 6/81 (https://dejure.org/1881,303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann darf das Armenrecht wegen Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung versagt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung des Armenrechtes wegen Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 4, 416
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Rechtsprechung
   DH Mannheim, 21.09.1982 - 6/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,18044
DH Mannheim, 21.09.1982 - 6/81 (https://dejure.org/1982,18044)
DH Mannheim, Entscheidung vom 21.09.1982 - 6/81 (https://dejure.org/1982,18044)
DH Mannheim, Entscheidung vom 21. September 1982 - 6/81 (https://dejure.org/1982,18044)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 28.05.1985 - I 6/81   

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https://dejure.org/1985,21966
FG Hamburg, 28.05.1985 - I 6/81 (https://dejure.org/1985,21966)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.05.1985 - I 6/81 (https://dejure.org/1985,21966)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Mai 1985 - I 6/81 (https://dejure.org/1985,21966)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81   

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https://dejure.org/1981,8339
Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81 (https://dejure.org/1981,8339)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.11.1981 - 6/81 (https://dejure.org/1981,8339)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. November 1981 - 6/81 (https://dejure.org/1981,8339)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    BV Industrie Diensten Groep gegen J.A. Beele Handelmaatschappij BV.

    Freier Warenverkehr - Sklavische Nachahmung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 22.01.1981 - 58/80

    Dansk Supermarked

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81
    Aus Ihren Urteilen in den Rechtssachen Béguelin (Rechtssache 22/71, Slg. 1971, 949) und Dansk Supermarked/Imerco (Rechtssache 58/80, Slg. 1981, 181) kann sogar ein noch weitergehender Standpunkt hergeleitet werden.

    Für beide Gruppen stellen Sie in dieser Randnummer folgende Regel auf: "Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus den Unterschieden der nationalen Regelungen über die Vermarktung dieser Erzeugnisse ergeben, müssen hingenommen werden, soweit diese Bestimmungen notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen gerecht zu werden, insbesondere den Erfordernissen einer wirksamen steuerlichen Kontrolle, des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes." Es könnte höchstens behauptet werden, daß Sie im Rahmen von Artikel 30 der Frage, ob ein Erzeugnis in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden ist, eine noch größere Bedeutung beimessen als im Rahmen von Artikel 36. Meine Schlußfolgerung bei der Hypothese der ausschließlichen Anwendbarkeit von Artikel 30 lautet also, daß die Analyse Ihrer Rechtsprechung in diesem Rahmen für die vorliegende Frage nicht notwendigerweise zu einer anderen Antwort führen muß als bei einer Argumentation aufgrund der Artikel 30 und 36 zusammen, obgleich besonders Ihre Urteile in den Rechtssachen Dansk Supermarked (Rechtssache 58/80) und Kommission/Irland (Rechtssache 113/80) in dieser Hinsicht einige Zweifel entstehen lassen können.

    Wenn nicht die jüngeren Urteile in den Rechtssachen Dansk Supermarked (Rechtssache 58/80) und Kommission/ Irland (Rechtssache 113/80) inzwischen ein neues Licht auf die vorliegende Problematik geworfen hätten, wäre meine Schlußfolgerung dann auch gewesen, daß die Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit von Artikel 36 ebenso wie in Ihrem Urteil Dassonville dahingestellt bleiben könnte.

    Ich entscheide mich deshalb endgültig für die ausschließliche Anwendbarkeit von Artikel 30. Vor Ihrem Urteil in der Rechtssache Dansk Supermarked (Rechtssache 58/80) hätte diese Entscheidung, wie gesagt, nach meiner Auffassung im vorliegenden Fall nicht zu einem wesentlich anderen Ergebnis führen müssen als bei einer Anwendbarkeit von Artikel 36. Wie vorhin bemerkt, läßt das letztgenannte Urteil in dieser Hinsicht aber Zweifel entstehen.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81
    Die Frage, auf die es im vorliegenden Fall wirklich ankommt, ist, inwieweit ein so erlassenes richterliches Vertriebsverbot gerechtfertigt werden kann, entweder aufgrund von Artikel 36 oder aufgrund der Ausnahmen, die Sie unter anderem im Urteil Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837) und im Urteil Cassis de Dijon (Rechtssache 120/78, Slg. 1979, 649) von der Hauptregel zugelassen ha,- ben.

    Ich verweise hierfür wiederum auf Ihr bereits zitiertes Urteil Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837) und ferner auf Ihre Urteile Cassis de Dijon (Rechtssache 120/78, Slg. 1979, 649), Gilli-Andres (Rechtssache 788/79, Slg. 1980, 2071) und Kommission/Irland (Rechtssache 113/80, noch nicht veröffentlicht).

    In Randnummer 8 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils in der Rechtssache 120/78 (Cassis de Dijon) nennen Sie außerdem Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lauterkeit des Handelsverkehrs, die Sie aufgrund von Artikel 30 beurteilen, in einem Atem mit Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, die unter Artikel 36 fallen.

    Insbesondere aus der zitierten Randnummer 8 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils in der Rechtssache Cassis de Dijon (Rechtssache 120/78) scheint mir zu folgen, daß Ihre Rechtsprechung aufgrund von Artikel 36 keine wesentlich anderen Kriterien anwendet als Ihre Rechtsprechung aufgrund von Artikel 30, wenn es um Maßnahmen geht, die in gleicher Weise auf inländische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar sind.

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81
    Der Umstand, daß der Gerechtshof nach dieser Formulierung offenbar annimmt, daß im vorliegenden Fall eine Berufung auf Artikel 36 EWG-Vertrag möglich ist, braucht Sie dabei, betrachtet man die weitere Formulierung der Frage, nicht daran zu hindern zu prüfen, ob vielleicht eine erfolgreiche Berufung auf die Ausnahmen möglich ist, die Sie im Rahmen der Auslegung des Artikels 30 in früheren Urteilen von der strikten Grundregel Ihres Urteils Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837) zugelassen haben.

    Aufgrund der Hauptregel Ihres Urteils Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837) kann insoweit kein vernünftiger Zweifel bestehen.

    Die Frage, auf die es im vorliegenden Fall wirklich ankommt, ist, inwieweit ein so erlassenes richterliches Vertriebsverbot gerechtfertigt werden kann, entweder aufgrund von Artikel 36 oder aufgrund der Ausnahmen, die Sie unter anderem im Urteil Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837) und im Urteil Cassis de Dijon (Rechtssache 120/78, Slg. 1979, 649) von der Hauptregel zugelassen ha,- ben.

    Ich verweise hierfür wiederum auf Ihr bereits zitiertes Urteil Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837) und ferner auf Ihre Urteile Cassis de Dijon (Rechtssache 120/78, Slg. 1979, 649), Gilli-Andres (Rechtssache 788/79, Slg. 1980, 2071) und Kommission/Irland (Rechtssache 113/80, noch nicht veröffentlicht).

  • EuGH, 25.11.1971 - 22/71

    Béguelin Import / G.L. Import Export

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81
    Aus Ihren Urteilen in den Rechtssachen Béguelin (Rechtssache 22/71, Slg. 1971, 949) und Dansk Supermarked/Imerco (Rechtssache 58/80, Slg. 1981, 181) kann sogar ein noch weitergehender Standpunkt hergeleitet werden.

    In dieser Randnummer 16 hat der Gerichtshof nämlich folgendes ausgeführt: "Es ist jedoch zu betonen, daß - wie der Gerichtshof bereits in anderem Zusammenhang in seinem Urteil vom 25. November 1971 (Béguelin, Rechtssache 22/71, Slg. 1971, 949) zum Ausdruck gebracht hat - die bloße Einfuhr einer Ware, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist, nicht als unzulässige oder unlautere Handelspraxis angesehen werden kann, da eine solche Qualifizierung des Absatzes nur aufgrund von Umständen möglich ist, die von der eigentlichen Einfuhr unabhängig sind." Eine sinnvolle Auslegung dieser Randnummer scheint mir mit sich zu bringen, daß der Importeur eines in dieser Weise rechtmäßig eingeführten Erzeugnisses nur für das verantwortlich gemacht werden kann, was er bei seinen eigenen Verkaufsaktivitäten getan oder unterlassen hat, um eine Verwechslungsgefahr zu verhindern.

    Hierauf folgt die Randnummer 16: "Es ist jedoch zu betonen, daß - wie der Gerichtshof bereits in anderem Zusammenhang in seinem Urteil vom 25. November 1971 (Béguelin, Rechtssache 22/71, Slg. 1971, 949) zum Ausdruck gebracht hat - die bloße Einfuhr einer Ware, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden ist, nicht als unzulässige oder unlautere Handelspraxis angesehen werden kann, da eine solche Qualifizierung des Absatzes nur aufgrund von Umständen möglich ist, die von der eigentlichen Einfuhr unabhängig sind." Im Tenor des Urteils wird diese Formulierung unter Nr. 2 mit etwas anderen Worten wiederholt.

  • EuGH, 22.06.1976 - 119/75

    Terrapin / Terranova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81
    Worauf Sie bereits früher im Urteil Terrapin/Terranova (Rechtssache 119/75, Slg. 1976, 1039) hingewiesen haben, ist es aber nicht Sache des Gerichtshofes, im Rahmen der Auslegung der Artikel 30 und 36 des Vertrages eine Harmonisierung des nationalen Rechts in bezug auf den Begriff "Verwechslungsgefahr" anzustreben.

    In Randnummer 6 der Entscheidungsgründe Ihres Urteils in der Rechtssache Terrapin/Terranova (Rechtssache 119/75, Slg. 1976, 1039) haben Sie nämlich bereits ausgeführt, daß die Hauptfunktion des Warenzeichens darin besteht, "dem Verbraucher die Identität des Warenursprungs zu garantieren".

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81
    Ich verweise hierfür wiederum auf Ihr bereits zitiertes Urteil Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837) und ferner auf Ihre Urteile Cassis de Dijon (Rechtssache 120/78, Slg. 1979, 649), Gilli-Andres (Rechtssache 788/79, Slg. 1980, 2071) und Kommission/Irland (Rechtssache 113/80, noch nicht veröffentlicht).
  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81
    In anderen Fällen, wie beim Handel mit Autozubehör oder beim Handel mit Bestandteilen von Registrierkassen, worum es in Ihrem Urteil in der Rechtssache Hugin/Kommission ging (Rechtssache 22/78, Slg. 1979, 1869), kann die Beurteilung von Beschränkungen dieses Handels viel bedeutsamer sein.
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1981 - 6/81
    Es stellt sich dann die Frage, ob in diesem Fall Ihr Urteil in der Rechtssache INNO/ATAB (Rechtssache 13/77, Slg. 1977, 2115) von Bedeutung sein kann.
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Rechtsprechung
   RG, 24.03.1881 - C 6/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1881,581
RG, 24.03.1881 - C 6/81 (https://dejure.org/1881,581)
RG, Entscheidung vom 24.03.1881 - C 6/81 (https://dejure.org/1881,581)
RG, Entscheidung vom 24. März 1881 - C 6/81 (https://dejure.org/1881,581)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann beginnt die Verjährungsfrist bei Preßdelikten? 2. Finden die Grundsätze in §§. 66. 67 (letzter Absatz) und §. 68 St.G.B.'s über Dauer und Unterbrechung der Verjährungsfrist auf Preßdelikte Anwendung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 4, 216
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 30.04.1960 - 1 StE 1/60

    Leonhard Schlüter

    Die für die gegenteilige Meinung gelegentlich angeführten Entscheidungen RGSt 4, 216 und 24, 273 stützen diese nicht: sie beziehen sich auf Preßvergehen durch Zeitschriften und Zeitungen und lassen die Verjährung mit der "Ausgabe" der Zeitschriftennummer bzw. mit dem "Tage des Erscheinens" der Zeitungsnummer beginnen, was nach dem oben Ausgeführten nicht gleichbedeutend ist mit dem "Beginn der Verbreitung" im Sinne der presserechtlichen Verjährungslehre - - Auch der erkennende Senat hat die Verjährungsvorschriften in Pressesachen stets in dem hier vertretenen Sinne angewandt, ohne sich bisher ausdrücklich mit dieser Rechtsfrage zu befassen.
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 09.10.1981 - V 6/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,26738
FG Nürnberg, 09.10.1981 - V 6/81 (https://dejure.org/1981,26738)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 09.10.1981 - V 6/81 (https://dejure.org/1981,26738)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Oktober 1981 - V 6/81 (https://dejure.org/1981,26738)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 20.02.1986 - VI B 148/85

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    "Es wird hier auf das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 09.10.1981, Aktenzeichen V 6/81 sowie auf das nichtveröffentlichte Bundesfinanzhof-Urteil vom 5.11.1982, Aktenzeichen VI-R-198/81 Bezug genommen.
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