Rechtsprechung
   BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94, 1 BvL 6/96   

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BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94, 1 BvL 6/96 (https://dejure.org/1997,2197)
BVerfG, Entscheidung vom 15.07.1997 - 1 BvL 20/94, 1 BvL 6/96 (https://dejure.org/1997,2197)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juli 1997 - 1 BvL 20/94, 1 BvL 6/96 (https://dejure.org/1997,2197)
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Hessisches Sonderurlaubsgesetz II

§ 78 BVerfGG, Normwiederholung ohne geänderte tatsächliche Verhältnisse, Verfassungswidrigkeit der Wiederholung einer vom BVerfG für verfassungswidrig erklärten Norm für Übergangsfälle

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Normwiederholung

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Verfassungswidrigkeit einer Regelung, die eine vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Norm für Übergangsfälle wiederholt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit einer Übergangsregelung des Hessischen Sonderurlaubsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Übergangsregelung im Hessischen Sonderurlaubsgesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 260
  • NZA 1998, 27
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die durch das Gesetz des Landes Hessen

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94
    Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 1992 für unvereinbar mit Art. 12 Abs. 1 GG erklärt (BVerfGE 85, 226).

    Die frühere Regelung hat das Bundesverfassungsgericht jedoch in seiner Entscheidung vom 11. Februar 1992 für unvereinbar mit der Berufsfreiheit der Arbeitgeber erklärt (BVerfGE 85, 226 ).

    Das gilt um so mehr, als das Bundesverfassungsgericht in seiner bereits mehrfach zitierten Entscheidung die Anwendung der Regelung ausdrücklich auch für die seinerzeit anhängigen Fälle ausgeschlossen hat (BVerfGE 85, 226 ).

  • BVerfG - 1 BvL 6/96 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94
    - 1 BvL 6/96 -.

    b) Im Ausgangsverfahren zur Normenkontrollsache 1 BvL 6/96 verklagte die Arbeitgeberin einen früheren Arbeitnehmer auf Rückzahlung von Arbeitsentgelt, das sie ihm in den Jahren von 1983 bis 1991 während mehrerer Sonderurlaube unter dem Vorbehalt der Verfassungsmäßigkeit des Sonderurlaubsgesetzes gezahlt hatte.

  • ArbG Marburg, 20.12.1995 - 1 Ca 373/95

    Zulässigkeit einer Vorlage zum Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94
    des Arbeitsgerichts Marburg vom 20. Dezember 1995 (1 Ca 373/95).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvL 20/94
    Das hindert den hessischen Landesgesetzgeber zwar nicht daran, eine inhaltlich gleichlautende Bestimmung zu erlassen (vgl. BVerfGE 77, 84 ).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

    Wenn der Gesetzgeber nunmehr eine Regelung mit im Wesentlichen gleichem Inhalt wiederholt, stellt diese einen neuen verfassungsrechtlichen Prüfungsgegenstand dar (vgl. dazu BVerfGE 96, 260 ; 102, 127 ; vgl. auch BVerfGE 135, 259 ).

    Fehlen solche Gründe, ist das Bundesverfassungsgericht nicht gehalten, die bereits entschiedenen verfassungsrechtlichen Fragen erneut zu erörtern (BVerfGE 96, 260 ).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Denn weder hat die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen ein absolutes Normwiederholungsverbot zur Folge (vgl. BVerfGE 77, 84 ; 96, 260 ) noch befindet sich der Regelungsverzicht in demselben normativen Kontext, der Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Prüfung war.
  • BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13

    Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament

    Es kann dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen er nach Nichtigerklärung einer Norm eine solche inhaltsgleich erneut erlassen kann (vgl. dazu einerseits BVerfGE 1, 14 , andererseits BVerfGE 77, 84 ; 96, 260 ).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Das Bundesverfassungsgericht kann von einer inhaltlichen Kontrolle der zur Prüfung gestellten Vorschriften nicht mit der Begründung absehen, diese würden nur Normen wiederholen, die bereits im Beschluss vom 11. Januar 1995 als verfassungswidrig beanstandet wurden (vgl. BVerfGE 96, 260 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Zur Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit

    1. Der Verfassungsverstoß führt nicht zur Nichtigkeit der beanstandeten Norm, da der Gesetzgeber die Verfassungswidrigkeit auf verschiedene Weise beseitigen kann (vgl. BVerfGE 96, 260 [264]; stRspr).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 2/15

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt

    Es bedarf vielmehr besonderer Gründe, die sich vor allem aus einer wesentlichen Änderung der für die verfassungsrechtliche Beurteilung maßgeblichen tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse oder der ihr zugrunde liegenden Anschauungen ergeben können (siehe z.B. BVerfG-Entscheidungen vom 15. Juli 1997  1 BvL 20/94, 1 BvL 6/96, BVerfGE 96, 260, unter B.I.1., und vom 26. Februar 2014  2 BvE 2/13, 2 BvE 5/13, 2 BvE 6/13, 2 BvE 7/13, 2 BvE 8/13, 2 BvE 9/13, 2 BvE 10/13, 2 BvE 12/13, 2 BvR 2220/13, 2 BvR 2221/13, 2 BvR 2238/13, BVerfGE 135, 259, unter C.I.1.; siehe dazu auch Lechner/Zuck, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 7. Aufl. 2015, § 31, Rz 35; Lenz/Hansel, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl., 2015, § 31, Rz 37; Burkiczak/ Dollinger/Schorkopf, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2015, § 31, Rz 62).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04

    Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung

    ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind, bedingt nichts anderes (BVerfG 11. Februar 1992 - 1 BvR 890/84 - ua. BVerfGE 85, 226; 15. Juli 1997 - 1 BvL 20/94 - ua. BVerfGE 96, 260).
  • BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95

    Ausgleichsfonds

    Diese Vorschrift ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1997 (BVerfGE 96, 260) ebenfalls für mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt worden, weil sie in der Sache die vom Bundesverfassungsgericht bereits für verfassungswidrig erklärte Norm für die Übergangsfälle wiederholte.

    Die in diesen Entscheidungen erörterten Alternativmodelle (vgl. BVerfGE 85, 226 ; 96, 260 ) unterstreichen lediglich die Notwendigkeit eines finanziellen Ausgleichs für die Arbeitgeber und nennen nur beispielhaft Möglichkeiten eines solchen Ausgleichs, erklären aber nicht eine abgabenfinanzierte Fondslösung ohne nähere Prüfung schon vorab für verfassungsmäßig.

  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 381/98

    Freistellung für Sprachkurs - Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz

    Zu dem vergleichbaren § 1 Abs. 2 AWbG hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß der Eingriff in die Freiheit der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufungsausübung des Arbeitgebers auch dann im Verhältnis zu dem vom Gesetzgeber verfolgten Zweck liege, wenn eine hinreichende Verantwortung bestehe, die die Belastung mit dem Freistellungs- und Entgeltanspruch der weiterzubildenden Arbeitnehmer rechtfertige (BVerfG 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 ua. - BVerfGE 77, 308, und daran anschließend 11. Februar 1992 - 1 BvR 890/84 - BVerfGE 85, 226; 15. Juli 1997 - 1 BvL 20/94 u. 1 BvL 6/96 - BVerfGE 96, 260).
  • FG Thüringen, 14.05.1997 - III 3/97

    Kindergeldanspruch eines Ausländers; Aufenthaltsgestattung aufgrund des

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  • FG Düsseldorf, 23.05.1997 - 18 K 7246/96

    Zwischenurteil über die Vertretungsberechtigung des Beklagtenvertreters;

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96   

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https://dejure.org/2001,11693
FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96 (https://dejure.org/2001,11693)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22.11.2001 - I 6/96 (https://dejure.org/2001,11693)
FG Hamburg, Entscheidung vom 22. November 2001 - I 6/96 (https://dejure.org/2001,11693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Betriebsstättenvoraussetzungen im Tätigkeitsstaat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsstättenvoraussetzungen im Tätigkeitsstaat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerfreiheit von Arbeitslohn für Tätigkeit in ausländischer Betriebsstätte

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 445
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.08.1985 - I R 63/80

    Arbeitgeber - DBA-Spanien

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96
    In diesem Sinne hat der BFH in seinen Urteilen vom 21.08.1985 ( I R 63/80, BStBl. II 1986, 4) und vom 29.01.1986 ( I R 109/85, BStBl. II 1986, 442) die Auffassung vertreten, dass unter einem Arbeitgeber im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DBA-Spanien und Art. 14 Abs. 3 Nr. 2 DBA-Schweden der Unternehmer zu verstehen sei, der die Vergütung für die ihm geleistete nichtselbständige Arbeit wirtschaftlich trage, sei es auch, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.
  • BFH, 29.01.1986 - I R 109/85

    Arbeitgeber - DBA-Schweden - Im Ausland ansässige Person - Inländische

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96
    In diesem Sinne hat der BFH in seinen Urteilen vom 21.08.1985 ( I R 63/80, BStBl. II 1986, 4) und vom 29.01.1986 ( I R 109/85, BStBl. II 1986, 442) die Auffassung vertreten, dass unter einem Arbeitgeber im Sinne des Art. 15 Abs. 2 DBA-Spanien und Art. 14 Abs. 3 Nr. 2 DBA-Schweden der Unternehmer zu verstehen sei, der die Vergütung für die ihm geleistete nichtselbständige Arbeit wirtschaftlich trage, sei es auch, dass ein anderes Unternehmen für ihn mit diesen Arbeitsvergütungen in Vorlage trete.
  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus FG Hamburg, 22.11.2001 - I 6/96
    Auf die Verbuchung beim Arbeitgeber kommt es dagegen nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.1988 I R 143/84, BStBl. II 1988, 819).
  • FG München, 04.02.2004 - 7 K 4479/02

    Geschäftsleitende Betriebsstätte eines portugiesischen Bauunternehmens im Inland

    Zur Arbeitgeberstellung der CER weist der Kläger ergänzend auf die Urteile des FG München vom 8. Oktober 2001 7 K 854/00 (EFG 2002, 147 , Revision unbegründet, BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 l R 96/01), des FG Hamburg vom 22. November 2001 l 6/96 (EFG 2002, 445) und des FG Düsseldorf vom 14. März 2001 17 K 2973/97 H (L) (EFG 2001, 754) hin.
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Rechtsprechung
   BFH, 20.08.1996 - VII R 1, 6/96, VII R 1/96, VII R 6/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,14419
BFH, 20.08.1996 - VII R 1, 6/96, VII R 1/96, VII R 6/96 (https://dejure.org/1996,14419)
BFH, Entscheidung vom 20.08.1996 - VII R 1, 6/96, VII R 1/96, VII R 6/96 (https://dejure.org/1996,14419)
BFH, Entscheidung vom 20. August 1996 - VII R 1, 6/96, VII R 1/96, VII R 6/96 (https://dejure.org/1996,14419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Anhängerzuschlags zur Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) - Unzulässiger Verwendung eines inländischen Kraftfahrzeuganhängers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KraftStG § 10 Abs 4, KraftStG § 10 Abs 1, AufhVO Art 2
    Anhängerzuschlag; Rückwirkung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 21.12.1992 - VII B 128/92

    Rückwirkende Aufhebung von § 9a KraftStG 1979 durch AufhVO ist verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96
    Die rückwirkende Aufhebung von § 10 Abs. 6 KraftStG 1979 hat der Senat für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (Urteil vom 11. Mai 1993 VII R 133/92, BFHE 171, 91, BStBl II 1993, 684; vgl. auch Beschluß vom 21. Dezember 1992 VII B 128/92, BFHE 169, 486, BStBl II 1993, 201).

    Den Entscheidungen in BFHE 169, 486 und BFHE 171, 91 können gegenteilige Gesichtspunkte nicht entnommen werden.

  • BFH, 11.05.1993 - VII R 133/92

    - Die Ermächtigung in § 15 Abs. 1 Nr. 10 (a. F.) KraftStG 1979 ist rechtsgültig -

    Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96
    Die rückwirkende Aufhebung von § 10 Abs. 6 KraftStG 1979 hat der Senat für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet (Urteil vom 11. Mai 1993 VII R 133/92, BFHE 171, 91, BStBl II 1993, 684; vgl. auch Beschluß vom 21. Dezember 1992 VII B 128/92, BFHE 169, 486, BStBl II 1993, 201).

    Den Entscheidungen in BFHE 169, 486 und BFHE 171, 91 können gegenteilige Gesichtspunkte nicht entnommen werden.

  • BFH, 30.01.1985 - I R 12/82

    Einkommensteueranspruch - Beginn der Verjährung - Rückwirkender Wegfall einer

    Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96
    Der Steuertatbestand muß in diesem Sinne ein für allemal festliegen, spätere Ereignisse können sich nur auf die Höhe der Steuer auswirken (zu letzterem etwa Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Januar 1985 I R 12/82, BFHE 143, 213, 215 f., BStBl II 1985, 386).
  • FG München, 11.05.1994 - 4 K 3743/90
    Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96
    Eine Festsetzungsänderung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 und die rückwirkende Festsetzung eines höheren Anhängerzuschlags schieden, wie von der Vorinstanz richtig erkannt, aus (vgl. auch FG München, Urteil vom 11. Mai 1994 4 K 3743/90, Umsatz- und Verkehrsteuer-Recht -- UVR -- 1994, 282, m. N.), ebenso, gleichfalls aus den Gründen der Vorentscheidung, eine Berücksichtigung des tatsächlich erhobenen Anhängerzuschlags bei der Festsetzung (in diesem Sinne auch Verwaltungserlaß in UVR 1994, 160).
  • BFH, 20.08.1985 - VII R 182/82

    Kraftfahrzeugsteuer - Freistellung - Irrtum - Neufestsetzung - Änderungsbescheid

    Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96
    Hinsichtlich des Anhängers ist die von der Klägerin angegriffene Neufestsetzung vom 3. Dezember 1993 (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG 1979; dazu Senat, Urteil vom 20. August 1985 VII R 182/82, BFHE 144, 465, BStBl II 1985, 716) grundsätzlich nicht zu beanstanden, da insoweit der Steuertatbestand nach § 10 Abs. 4 KraftStG 1979 eingreift (vorstehend Nr. 1).
  • BFH, 28.11.1995 - VII R 106/94

    Verwendung eines inländischen Kfz-Anhängers hinter ausländischer Zugmaschine im

    Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96
    Wie der Senat entschieden hat (Urteil vom 28. November 1995 VII R 106/94, BFHE 180, 188 [BFH 28.11.1995 - VII R 106/94], BStBl II 1996, 168), enthält § 10 Abs. 4 KraftStG 1979 eine Spezialregelung für die Fälle unzulässiger Verwendung eines inländischen Kraftfahrzeuganhängers, für den die Steuer gemäß § 10 Abs. 1 KraftStG 1979 nicht erhoben wird.
  • BFH, 17.10.1989 - VII R 58/87

    Kraftfahrzeugsteuer - Gesamtgewicht - Allgemein zulässiges Gesamtgewicht -

    Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96
    Dieser Revisionsangriff geht freilich fehl (vgl. nur Senatsurteile vom 17. Oktober 1989 VII R 58/87, BFHE 158, 466, 468, BStBl II 1990, 249, und vom 9. August 1988 VII R 40/85, BFH/NV 1989 260).
  • BFH, 09.08.1988 - VII R 40/85

    Zurechnung der Tätigkeit der Zulassungsstelle bei der Durchführung des

    Auszug aus BFH, 20.08.1996 - VII R 1/96
    Dieser Revisionsangriff geht freilich fehl (vgl. nur Senatsurteile vom 17. Oktober 1989 VII R 58/87, BFHE 158, 466, 468, BStBl II 1990, 249, und vom 9. August 1988 VII R 40/85, BFH/NV 1989 260).
  • BFH, 05.10.2004 - VII R 73/03

    Kraftfahrzeugsteuer: Steuerbefreiung für im Kombinierten Verkehr eingesetzte

    Dieser Antrag, dem die rechtliche Wirkung eines Tatbestandsmerkmals zukommt, ist nach der Rechtsprechung des Senats zu Beginn des betreffenden Besteuerungszeitraumes zu stellen (vgl. Senatsurteile vom 3. März 1998 VII R 109/97, BFH/NV 1998, 1265, und vom 20. August 1996 VII R 1 und 6/96, BFH/NV 1997, 152).
  • BFH, 03.02.2004 - VII R 62/02

    Kfz-Steuerbefreiung für Anhänger

    Denn die Verwendung hinter anderen als den nach § 10 Abs. 1 KraftStG zulässigen Kraftfahrzeugen ist Teil des Besteuerungstatbestandes (vgl. schon Senatsurteil vom 20. August 1996 VII R 1, 6/96, BFH/NV 1997, 152).
  • BFH, 03.03.1998 - VII R 109/97

    Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids auf Grund nachträglicher Erhebung

    Der sinngemäß von der Klägerin nachträglich gestellte Antrag, einen Anhängerzuschlag nach § 10 Abs. 3 Nr. 6 KraftStG festzusetzen, rechtfertigt eine Änderung der bestandskräftigen Steuerfestsetzungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 5 KraftStG nicht nur deshalb nicht, weil der Antrag nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KraftStG zu Beginn des betreffenden Besteuerungszeitraums gestellt werden muß (vgl. Urteil des Senats vom 20. August 1996 VII R 1 und 6/96, BFH/NV 1997, 152), sondern auch, weil es sich dabei um eine neue, bei Erlaß der zu ändernden Steuerbescheide noch nicht vorhandene und daher nicht um eine nachträglich bekanntgewordene Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 handelt (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1994 IX R 11/91, BFHE 176, 221 [BFH 06.12.1994 - IX R 11/91], BStBl II 1995, 192).
  • FG Saarland, 05.11.1998 - 2 K 74/95
    a) § 10 Abs. 4 KraftStG als Rechtsgrundlage für die streitbefangene Steuererhebung enthält eine Spezialregelung für die Fälle unzulässiger Verwendung eines inländischen Kfz-Anhängers, für den die Steuer gemäß § 10 Abs. 1 KraftStG nicht erhoben wird ( BFH-Urteile vom 28. November 1995 VII R 106/94 , BStBl II 1996, 168, vom 20. August 1996 VII R 1 und 6/96, BFH/NV 1997, 152).
  • FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 99/00

    Kraftfahrzeugsteuer bei Anhängern (Aufliegern) §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 5, 10

    Daraus folgt weiter, dass für eine nachträgliche Änderung des Anhängerzuschlages kein Raum ist, dieser vielmehr zu Beginn des maßgebenden Besteuerungszeitraumes für das Zugfahrzeug beantragt sein muss (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. August 1996 VII R 1, 6/96, BFH/NV 1997, 152; vom 3. März 1998 VII R 109/97, BFH/NV 1998, 1265).
  • FG Münster, 25.02.1997 - 13 K 1607/94
    Auf die Ausführungen im Senatsurteil 13 K 920/94 vom 26.10.1995 (EFG 1996, bestätigt durch BFH-Urteil vom 20.08.1996 VII R 1/96 und VII R 6/96, BFH/NV 1997, 152) wird wegen der Begründung im einzelnen verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - U 6/96 BSch   

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https://dejure.org/1997,14431
OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - U 6/96 BSch (https://dejure.org/1997,14431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.1997 - U 6/96 BSch (https://dejure.org/1997,14431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - U 6/96 BSch (https://dejure.org/1997,14431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 411
  • VersR 1999, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1973 - II ZR 37/71

    Ermittlung des Verschuldens bei einem Schiffsunfall - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - U 6/96
    Denn nur durch Erfüllung dieser Pflichten trägt der Schiffsführer dem allgemein bekannten Umstand hinreichend Rechnung, daß technisches Versagen beim Umsteuern eines Schiffes nicht völlig ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1973, 541; VersR 1976, 485; Senat a.a.O.).
  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74

    Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.1997 - U 6/96
    Denn nur durch Erfüllung dieser Pflichten trägt der Schiffsführer dem allgemein bekannten Umstand hinreichend Rechnung, daß technisches Versagen beim Umsteuern eines Schiffes nicht völlig ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 1973, 541; VersR 1976, 485; Senat a.a.O.).
  • OLG Hamm, 19.08.1999 - 27 U 55/99

    Anscheinsbeweis für schuldhaftes nautisches Versagen des Schiffsführers bei

    Es ist anerkannten Rechts, daß der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden der Schiffsführung streitet, wenn ein Schiff bei der Einfahrt in eine Schleuse ein Untertor anfährt (OLG Karlsruhe NZV 1998, 411 (die Revision dagegen hat der Bundesgerichtshof nicht angenommen); ZfB 1995, 107).
  • OLG Köln, 08.06.2021 - 3 U 138/20

    Schadensersatz nach Kollision eines Binnenschiffes mit einem unterstromseitigen

    Zwar greift zu seinen Ungunsten der auch vom Schifffahrtsgericht wegen der Anfahrung eines ortsfesten Hindernisses zutreffend zur Anwendung gebrachte Beweis des ersten Anscheins für sein nautisches Verschulden ein (vgl. v. Waldstein/Holland, a.a.O., § 92 BinSchG Rn. 6; Bemm/v. Waldstein, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung 3. Auflage, § 1.04 Rn. 25, 47 m.w.N.; vgl. auch OLG Karlsruhe VersR 1999, 257 (Anfahren eines Untertors); OLG Hamm VersR 2000, 476 (Anfahren eines Schleusentores); BGH VersR 1977, 637 (plastische Verformung eines Dalbens infolge Anfahrens); vgl. auch BGH VersR 1982, 491).
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