Rechtsprechung
AG Bergisch Gladbach, 28.07.2011 - 60 C 182/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1
Im Zusammenhang mit einer Täuschung über Vertragslaufzeit und Kostenpflicht ist die Geeignetheit der Darstellung zur Irreführung für die Annahme eines Täuschungswillens nicht ausreichend; Ausreichen der Geeignetheit der Darstellung zur Irreführung für die Annahme eines Täuschungswillens - Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Im Zusammenhang mit einer Täuschung über Vertragslaufzeit und Kostenpflicht ist die Geeignetheit der Darstellung zur Irreführung für die Annahme eines Täuschungswillens nicht ausreichend; Ausreichen der Geeignetheit der Darstellung zur Irreführung für die Annahme eines Täuschungswillens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
AG Bergisch Gladbach bejaht Zahlungsanspruch in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
AG Bergisch Gladbach gibt Gewerbeauskunft-Zentrale Recht - GWE Wirtschaftsinformations GmbH setzt nach eigenen Angaben ihre Zahlungsforderung gerichtlich durch
- 123recht.net (Kurzinformation)
Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale // Rechtliche Probleme mit Branchenbuch-Anbietern
Besprechungen u.ä. (2)
- wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale
- recht-steuern-hamburg.de (Entscheidungsanmerkung)
"Gewerbeauskunft” aus Düsseldorf macht weiter Druck
Wird zitiert von ...
- VG Köln, 07.02.2014 - 1 L 1262/13
Inkassounternehmen
Auch weitere Gerichte, so z.B. das Amtsgericht Köln (Az.: 114 C 128/11) mit Urteil vom 06.06.11 und das Amtsgericht Bergisch-Gladbach (Az.: 60 C 182/11) mit Urteil vom 28.07.2011 haben zu Gunsten unseres Kunden entschieden.Der Antragsgegner hat insoweit die Inkassoschreiben der Antragstellerin vom 11.06.2013, 15.06.2013, 27.06.2013 und vom 18.07.2013 benannt und festgestellt, dass dort die Urteile des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.10.2011 (Az.: 40 C 8543/11), des Amtsgerichts Köln vom 06.06.2011 (Az.: 114 C 128/11), des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 28.07.2011 (Az.: 60 C 182/11) und des Landgerichts Gießen vom 05.07.2012 (Az.: 5 0 305/12) nicht mehr ausdrücklich zitiert werden.