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   AG Bergisch Gladbach, 28.07.2011 - 60 C 182/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19126
AG Bergisch Gladbach, 28.07.2011 - 60 C 182/11 (https://dejure.org/2011,19126)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 28.07.2011 - 60 C 182/11 (https://dejure.org/2011,19126)
AG Bergisch Gladbach, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 60 C 182/11 (https://dejure.org/2011,19126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Zusammenhang mit einer Täuschung über Vertragslaufzeit und Kostenpflicht ist die Geeignetheit der Darstellung zur Irreführung für die Annahme eines Täuschungswillens nicht ausreichend; Ausreichen der Geeignetheit der Darstellung zur Irreführung für die Annahme eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1; BGB § 142 Abs. 1
    Im Zusammenhang mit einer Täuschung über Vertragslaufzeit und Kostenpflicht ist die Geeignetheit der Darstellung zur Irreführung für die Annahme eines Täuschungswillens nicht ausreichend; Ausreichen der Geeignetheit der Darstellung zur Irreführung für die Annahme eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    AG Bergisch Gladbach bejaht Zahlungsanspruch in Sachen Gewerbeauskunft-Zentrale

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    AG Bergisch Gladbach gibt Gewerbeauskunft-Zentrale Recht - GWE Wirtschaftsinformations GmbH setzt nach eigenen Angaben ihre Zahlungsforderung gerichtlich durch

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale // Rechtliche Probleme mit Branchenbuch-Anbietern

Besprechungen u.ä.

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Rechtslage zum Thema Gewerbeauskunft-Zentrale

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 28.07.2011 - 60 C 182/11
    Das setzt voraus, dass er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie dass der Irrtum den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflusst hat ( BGH NJW-RR 2005, 1082 m.w.N.) Die Täuschungshandlung kann in Angaben bestehen, die Tatsachen vorspiegeln, entstellen oder bei Bestehen einer Aufklärungspflicht verschweigen.
  • OLG Hamm, 08.05.2008 - 28 U 1/08

    Rechnung mit Ausweis der Mehrwertsteuer als vertragliche Nebenpflicht im

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 28.07.2011 - 60 C 182/11
    Dies gilt auch, wenn der Erklärende sich mit dem Inhalt eines Angebotes nicht hinreichend vertraut gemacht hat (OLG Hamm, Urteil vom 08.05.2008, 28 U 1/08).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus AG Bergisch Gladbach, 28.07.2011 - 60 C 182/11
    Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewusst ist (BGH, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BH NJW 2005, 1082 m.w.N.), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen.
  • VG Köln, 07.02.2014 - 1 L 1262/13

    Inkassounternehmen

    Auch weitere Gerichte, so z.B. das Amtsgericht Köln (Az.: 114 C 128/11) mit Urteil vom 06.06.11 und das Amtsgericht Bergisch-Gladbach (Az.: 60 C 182/11) mit Urteil vom 28.07.2011 haben zu Gunsten unseres Kunden entschieden.

    Der Antragsgegner hat insoweit die Inkassoschreiben der Antragstellerin vom 11.06.2013, 15.06.2013, 27.06.2013 und vom 18.07.2013 benannt und festgestellt, dass dort die Urteile des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.10.2011 (Az.: 40 C 8543/11), des Amtsgerichts Köln vom 06.06.2011 (Az.: 114 C 128/11), des Amtsgerichts Bergisch Gladbach vom 28.07.2011 (Az.: 60 C 182/11) und des Landgerichts Gießen vom 05.07.2012 (Az.: 5 0 305/12) nicht mehr ausdrücklich zitiert werden.

  • LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17

    Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale

    Auch andere Gerichte hätten zugunsten von F3 entscheiden (AG Düsseldorf, Urteil v. 13.10.2011 - 40 C 8543/11, AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 28.07.2011 60 C 182/11 AG Köln, Urteil v. 06.06.2011 - -114 C 128/11).

    Hier ist zu berücksichtigen, dass es im Jahr 2011 zahlreiche Urteile von Amtsgerichten gab, welche zugunsten von F3 entschieden und deren Forderungen als rechtsbeständig und nicht anfechtbar bezeichnet hatten (AG Düsseldorf, Urteil v. 13.10.2011 - 40 C 8543/11-, AG Bergisch-Gladbach, Urteil v. 28.07.2011 - 60 C 182/11, AG Köln, Urteil v. 06.06.2011 - 114 C 128/11-).

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