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AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 770 Js 464/08 (129/08) |
Zitiervorschläge
AG Schwelm, Entscheidung vom 23.06.2009 - 60 OWi 770 Js 464/08 (129/08) (https://dejure.org/2009,80820)
AG Schwelm, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 60 OWi 770 Js 464/08 (129/08) (https://dejure.org/2009,80820)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- blutalkohol , S. 74
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 770 Js 464/08 (129/08)
- OLG Hamm, 15.10.2009 - 2 Ss OWi 737/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss OWi 1175/99
Verhängung eines Fahrverbots
Auszug aus AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 129/08
Gegebenenfalls eintretende wirtschaftliche und berufliche Folgen muss ein Betroffener als selbstverschuldet hinnehmen (OLG Hamm NZV 2001, 486 [= BA 2000, 513]). - OLG Hamm, 24.08.2006 - 3 Ss OWi 308/06
Trunkenheitsfahrt; Atemalkoholmessung; Verwertbarkeit; Messung; Einhaltung der …
Auszug aus AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 129/08
Dem ist der 3. Strafsenat des OLG Hamm entgegengetreten (Beschluss vom 24.08.2006 - 3 Ss OWi 308/06) und hat die Auffassung vertreten, die Messung sei grundsätzlich nicht verwertbar, wenn die Wartezeit von 20 Minuten nicht eingehalten worden sei. - OLG Hamm, 23.08.2004 - 2 Ss OWi 357/04
Auszug aus AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 129/08
Mit Beschluss vom 23.08.2004 - 2 Ss OWi 357/04 - hat der 2. Strafsenat des OLG Hamm unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Celle (NZV 2004, 318 [= BA 2004, 267]) in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall die Auffassung vertreten, dass die fehlende Beachtung der Wartezeit von 20 Minuten dann unschädlich sei, wenn jedenfalls eine Kontrollzeit von 10 Minuten vor der Messung eingehalten worden sei, in der der Betroffene keine Substanzen durch Mund oder Nase zu sich genommen hat.
- OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 480/95
Fahrverbot; Gesetzlich; Anordnung; Geldstrafe; Ausnahmeumstände; Begehung
Auszug aus AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 129/08
Bei einer Verurteilung nach § 24a StVG rechtfertigen nach allgemeiner Meinung nur Härten ganz außergewöhnlicher Art oder sonstige das äußere und innere Tatbild beherrschende außergewöhnliche Umstände das Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots (vergleiche zum Beispiel OLG Hamm, NZV 1995, 496). - OLG Celle, 18.08.2003 - 222 Ss 59/03
Fehlmessung des Atemalkohols mit einem Messgerät; Fahrlässiges ordnungswidriges …
Auszug aus AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 129/08
Mit Beschluss vom 23.08.2004 - 2 Ss OWi 357/04 - hat der 2. Strafsenat des OLG Hamm unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG Celle (NZV 2004, 318 [= BA 2004, 267]) in einem dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall die Auffassung vertreten, dass die fehlende Beachtung der Wartezeit von 20 Minuten dann unschädlich sei, wenn jedenfalls eine Kontrollzeit von 10 Minuten vor der Messung eingehalten worden sei, in der der Betroffene keine Substanzen durch Mund oder Nase zu sich genommen hat. - BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00
Atemalkoholmessung
Auszug aus AG Schwelm, 23.06.2009 - 60 OWi 129/08
So hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 03.04.2001 - 4 StR 507/00 - [BA 2001, 280] ausgeführt, dass bei der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration im Sinne von § 24a Abs. 1 StVG unter Verwendung eines Atemalkoholmessgerätes, das die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat, der gewonnene Messwert ohne Sicherheitsabschläge verwertbar ist, wenn das Gerät unter Einhaltung der Eichfrist geeicht und die Bedingungen für ein gültiges Messverfahren gewahrt sind.