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   OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 19.05   

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https://dejure.org/2006,20781
OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 19.05 (https://dejure.org/2006,20781)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.02.2006 - 60 PV 19.05 (https://dejure.org/2006,20781)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - 60 PV 19.05 (https://dejure.org/2006,20781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Installierung von Videokameras in einem öffentlichen Gebäude; Installierung von Videokameras zur Überwachung der Bediensteten; Feststellung der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts eines Personalrats; Videoüberwachung in einer ...

  • bibliotheksurteile.de

    Mitbestimmung bei Videoüberwachung I | Arbeitsrecht, Hochschulbibliothek

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17; ; BPersVG § 85 Abs. 1 Nr. 13; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 547 Nr. 1; ; ZPO § 547 Nr. 2; ; ZPO § 547 Nr. 3; ; ZPO § 547 Nr. 4; ; ZPO § 547 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 19.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der im Wesentlichen gleich lautenden Bestimmung des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG, der sich der Senat für § 85 Abs. 1 Nr. 13 PersVG entsprechend anschließt, ist bei der Auslegung, ob eine technische Einrichtung im hier interessierenden Sinne dazu "bestimmt" ist, das Verhalten oder die Leistung des Beschäftigten bzw. der Dienstkraft zu überwachen, von einer - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - objektiv-finalen Betrachtungsweise auszugehen (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 -, PersV 1989, 68, 70; Beschluss vom 22. September 1992 - 6 P 26.90 -, PersV 1993, 225, 227, jew. m.w.N.).

    Der Abschluss einer solchen Vereinbarung setze freilich gerade voraus, dass hinsichtlich der beabsichtigten Maßnahme überhaupt ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats gegeben sei (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987, a.a.O., S. 70).

    "Verfassungsrechtliche Gründe schließen es grundsätzlich nicht aus, dass neben technischen Einrichtungen, die vom Dienststellenleiter ausdrücklich zum Zwecke der Überwachung der Beschäftigten eingesetzt werden, auch solche der Mitbestimmung der Personalvertretung unterworfen werden, bei denen diese Absicht zwar nicht besteht, bei denen aber auf Grund der objektiven Gegebenheiten der Anlage Beschäftigtendaten anfallen, von denen der Dienststellenleiter - möglicherweise ohne Kenntnis der Beschäftigten und ohne dass sie sich darauf einstellen können - bei der Beurteilung ihres Verhaltens oder ihrer Leistung Gebrauch machen kann ... Unter diesen Voraussetzungen kann es dem Dienststellenleiter zugemutet werden, mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zu schließen und darin die Modalitäten der Speicherung und weiteren Verwendung der - nach Angaben der Dienststelle für die Verhaltens- und Leistungskontrolle nicht benötigten - Daten verbindlich festzulegen" (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987, a.a.O., S. 71).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 26.90

    Personalvertretung - Überwachungseinrichtung - Personalcomputer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 19.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der im Wesentlichen gleich lautenden Bestimmung des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG, der sich der Senat für § 85 Abs. 1 Nr. 13 PersVG entsprechend anschließt, ist bei der Auslegung, ob eine technische Einrichtung im hier interessierenden Sinne dazu "bestimmt" ist, das Verhalten oder die Leistung des Beschäftigten bzw. der Dienstkraft zu überwachen, von einer - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - objektiv-finalen Betrachtungsweise auszugehen (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 -, PersV 1989, 68, 70; Beschluss vom 22. September 1992 - 6 P 26.90 -, PersV 1993, 225, 227, jew. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 60 PV 6.08

    Verdrängung der Mitbestimmung bei der Einführung und Anwendung technischer

    Der Mitbestimmungstatbestand erstreckt sich danach auch auf solche technischen Einrichtungen, die zur Überwachung lediglich objektiv geeignet sind, ohne dass der Dienststellenleiter bei ihrer Einführung und Anwendung - subjektiv - die Absicht hat, sie zu diesem Zweck einzusetzen (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 -, Juris Rn. 15, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2006 - BVerwG 6 PB 10.06 -, Juris Rn. 4).

    Denn das Merkmal "dazu bestimmt" entfällt, wenn die technische Einrichtung nach ihrer Konstruktion überhaupt nicht zur Überwachung geeignet ist oder es zur Überwachung einer - die Mitbestimmungspflicht begründenden - wesentlichen technische Änderung bedarf (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Februar 2006, a.a.O., Juris Rn. 21).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - 62 PV 13.12

    Streit über Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einführung der

    Der Mitbestimmungstatbestand erstreckt sich auf alle technischen Einrichtungen, die zur Überwachung objektiv geeignet sind, ohne dass der Dienststellenleiter bei ihrer Einführung und Anwendung die Absicht haben muss, sie zu diesem Zweck einzusetzen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 -, juris Rn. 27; dem folgend für die Rechtslage nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 -, juris Rn. 15, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2006 - BVerwG 6 PB 10.06 -, juris Rn. 4, vom 5. November 2009 - OVG 60 PV 6.08 -, juris Rn. 30 sowie vom 2. März 2011 - OVG 60 PV 10.10 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20

    Mitbestimmungspflicht des Facebook-Auftritts der Behörde

    Es reicht aus, wenn nur die Erhebung durch einen Automaten erfolgt und die Auswertung von Menschen durchgeführt wird (Überwachungskamera; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 - juris; unbeanstandet durch den Beschluss des BVerwG vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris; ebenso Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 538).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 62 PV 8.12

    Mitbestimmung; Programm für die elektronische Antragsbearbeitung; neue

    Der Mitbestimmungstatbestand erstreckt sich auf alle technischen Einrichtungen, die zur Überwachung objektiv geeignet sind, ohne dass der Dienststellenleiter bei ihrer Einführung und Anwendung die Absicht haben muss, sie zu diesem Zweck einzusetzen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 -, juris Rn. 27; dem folgend für die Rechtslage nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz Beschlüsse des Senats vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 -, juris Rn. 15, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2006 - BVerwG 6 PB 10.06 -, juris Rn. 4, und vom 5. November 2009 - OVG 60 PV 6.08 -, juris Rn. 30 sowie vom 2. März 2011 -, juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 60 PV 10.10

    Mitbestimmung; Mitwirkung; Computerprogramm; Fachanwendung; Musikschule;

    Der Mitbestimmungstatbestand erstreckt sich danach auch auf solche technischen Einrichtungen, die zur Überwachung lediglich objektiv geeignet sind, ohne dass der Dienststellenleiter bei ihrer Einführung und Anwendung - subjektiv - die Absicht hat, sie zu diesem Zweck einzusetzen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 1992 - BVerwG 6 P 26.90 -, juris Rn. 27 zur gleichlautenden Regelung in § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG; dem folgend für die Rechtslage nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz Beschlüsse des Senats vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 -, juris Rn. 15, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2006 - BVerwG 6 PB 10.06 -, Juris Rn. 4, und vom 5. November 2009 - OVG 60 PV 6.08 -, juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Es reicht aus, wenn nur die Erhebung durch einen Automaten erfolgt und die Auswertung von Menschen durchgeführt wird (Überwachungskamera; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 - juris; unbeanstandet durch den Beschluss des BVerwG vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris; ebenso Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 538).
  • VG Berlin, 27.06.2019 - 61 K 1.19

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der im Wesentlichen gleichlautenden Bestimmung des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG, der sich die Kammer für § 13 Abs. 1 Nr. 13 PersVG Bln entsprechend anschließt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 -), ist bei der Auslegung, ob eine technische Einrichtung im hier interessierenden Sinne dazu "bestimmt" ist, das Verhalten oder die Leistung des Beschäftigten bzw. der Dienstkraft zu überwachen, von einer objektiv finalen Betrachtungsweise auszugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1987 - 6 P 32.84 -, PersV 1989, S. 68, S. 70, Beschluss vom 22. September 1992 - 6 P 26.90 -, PersV 1993, S. 225, 227, jeweils m.w.N.).
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