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   VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15   

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VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15 (https://dejure.org/2017,1515)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25.01.2017 - 60-VI-15 (https://dejure.org/2017,1515)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 60-VI-15 (https://dejure.org/2017,1515)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 321a Abs. 1 S. 1, § 522 Abs. 2; GKG § 3 Abs. 2, § 21, § 66; BV Art. 86 Abs. 1 S. 2, Art. 91 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1
    Pflicht der Fachgerichte zur Fortsetzung des Verfahrens bei Rüge einer entscheidungserheblichen Gehörsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof; Überprüfung von in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen Entscheidungen ; Pflicht der Fachgerichte zur Fortsetzung des Verfahrens bei Rüge einer entscheidungserheblichen ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die - wie hier - in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 26.6.2013 VerfGHE 66, 94/96 ff.; vom 23.9.2015 BayVBl 2016, 49 Rn. 31, jeweils m. w. N.).

    Zum anderen gibt es den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es aus verfahrens- oder materiellrechtlichen Gründen nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 44 m. w. N.).

    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (vgl. VerfGH BayVBl 2016, 49 Rn. 51 m. w. N.).

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    Ein Gericht verstößt grundsätzlich gegen seine Pflicht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfG vom 19.6.1985 BVerfGE 70, 215/218; vom 4.8.1992 NJW 1993, 51; vom 12.12.2012 NJW 2013, 925).

    Unerheblich ist dagegen, ob der Schriftsatz innerhalb dieser Frist in die jeweilige Akte eingeordnet war (BVerfG NJW 2013, 925).

  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 20.07.2016 - 74-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 09.06.2015 - 77-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung zur

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 - juris Rn. 26).
  • VerfGH Bayern, 07.10.2014 - 110-VI-13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Anordnung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    Nur wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat, kann eine Verletzung des rechtlichen Gehörs angenommen werden (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 16.5.2011 VerfGHE 64, 52/58; vom 7.10.2014 - Vf. 110-VI-13 - juris Rn. 17; vom 25.10.2016 - Vf. 83-VI-14 - juris Rn. 39).
  • BGH, 25.10.2005 - V ZR 241/04

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Parteivorbringen wegen Überschreitung einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    aa) Erforderlich, aber auch ausreichend für die Entscheidungserheblichkeit eines Verstoßes gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör ist, dass es möglich erscheint, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Verstoß beruht, es also nicht auszuschließen ist, dass die Gewährung des Gehörs zu einer anderen, der betroffenen Partei günstigeren Entscheidung geführt hätte (VerfGH vom 16.12.1971 VerfGHE 24, 198; vom 3.4.2008 - Vf. 57-VI-07 - juris Rn. 37; vom 8.7.2009 VerfGHE 62, 134/149; vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/69; BVerfG vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 185/188; vom 16.3.1982 BVerfGE 60, 120/123; vom 28.9.1982 BVerfGE 61, 119/123; vom 7.12.1982 BVerfGE 62, 347/353 f.; BGH vom 9.6.2005 NJW 2005, 2624/2625; vom 25.10.2005 NJW-RR 2006, 428; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 321 a Rn. 41; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 321 a Rn. 4; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, § 321 a Rn. 13; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 321 a Rn. 12).
  • VerfGH Bayern, 03.04.2008 - 57-VI-07

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige und im Übrigen unbegründete

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    aa) Erforderlich, aber auch ausreichend für die Entscheidungserheblichkeit eines Verstoßes gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör ist, dass es möglich erscheint, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Verstoß beruht, es also nicht auszuschließen ist, dass die Gewährung des Gehörs zu einer anderen, der betroffenen Partei günstigeren Entscheidung geführt hätte (VerfGH vom 16.12.1971 VerfGHE 24, 198; vom 3.4.2008 - Vf. 57-VI-07 - juris Rn. 37; vom 8.7.2009 VerfGHE 62, 134/149; vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/69; BVerfG vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 185/188; vom 16.3.1982 BVerfGE 60, 120/123; vom 28.9.1982 BVerfGE 61, 119/123; vom 7.12.1982 BVerfGE 62, 347/353 f.; BGH vom 9.6.2005 NJW 2005, 2624/2625; vom 25.10.2005 NJW-RR 2006, 428; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 321 a Rn. 41; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 321 a Rn. 4; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, § 321 a Rn. 13; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 321 a Rn. 12).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 566/76

    Verletzung des Anspruchs auf rechtsliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    aa) Erforderlich, aber auch ausreichend für die Entscheidungserheblichkeit eines Verstoßes gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör ist, dass es möglich erscheint, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Verstoß beruht, es also nicht auszuschließen ist, dass die Gewährung des Gehörs zu einer anderen, der betroffenen Partei günstigeren Entscheidung geführt hätte (VerfGH vom 16.12.1971 VerfGHE 24, 198; vom 3.4.2008 - Vf. 57-VI-07 - juris Rn. 37; vom 8.7.2009 VerfGHE 62, 134/149; vom 25.5.2011 VerfGHE 64, 61/69; BVerfG vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 185/188; vom 16.3.1982 BVerfGE 60, 120/123; vom 28.9.1982 BVerfGE 61, 119/123; vom 7.12.1982 BVerfGE 62, 347/353 f.; BGH vom 9.6.2005 NJW 2005, 2624/2625; vom 25.10.2005 NJW-RR 2006, 428; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 321 a Rn. 41; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 321 a Rn. 4; Musielak in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl. 2012, § 321 a Rn. 13; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 321 a Rn. 12).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus VerfGH Bayern, 25.01.2017 - 60-VI-15
    Ein Gericht verstößt grundsätzlich gegen seine Pflicht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, wenn es einen ordnungsgemäß eingegangenen Schriftsatz nicht berücksichtigt; auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfG vom 19.6.1985 BVerfGE 70, 215/218; vom 4.8.1992 NJW 1993, 51; vom 12.12.2012 NJW 2013, 925).
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZB 2/09

    Beschwerde gegen die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung einer

  • VerfGH Bayern, 25.10.2016 - 83-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu baurechtlicher Beseitigungsanordnung

  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 1118/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch nicht rechtzeitige

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 1336/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvR 1129/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und Rechtswegerschöpfung im weiteren

  • VerfGH Bayern, 09.02.1994 - 106-VI-92
  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

  • VerfGH Bayern, 18.11.2014 - 64-VI-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zum Bestehen eines

  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

  • VerfGH Bayern, 14.07.2014 - 8-VI-14

    Verletzung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtzulassung der

  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

  • VerfGH Bayern, 24.10.2017 - 9-VI-17

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Beschlüsse wegen Verfristung und

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht überprüft der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen, die in einem bundesrechtlich geregelten Verfahren ergangen sind, bei entsprechender Rüge auch daraufhin, ob ein Verfahrensgrundrecht der Bayerischen Verfassung verletzt wurde, das, wie z. B. der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 91 Abs. 1 BV und das Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV, mit gleichem Inhalt im Grundgesetz gewährleistet ist (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 25.1.2017 - Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 63-VI-19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zum

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht führt der Umstand, dass der übergangene Sachvortrag lediglich im Rahmen der Entscheidung über die Anhörungsrüge berücksichtigt worden ist, nicht zur Aufhebung des Berufungsurteils wegen einer Gehörsverletzung (vgl. VerfGH vom 16.11.2011 VerfGHE 64, 195/199; vom 25.1.2017 - Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 28; BVerfG vom 14.9.2016 EuGRZ 2016, 694 Rn. 28 m. w. N.; vom 18.7.2019 - 2 BvR 1082/18 - juris Rn. 17).

    Es hätte für die Beschwerdeführerin keinen Mehrwert gehabt, wenn diese zusätzlichen Darlegungen nicht in der zurückweisenden Entscheidung über die Anhörungsrüge, sondern erst in einem wiederum klageabweisenden erneuten Berufungsurteil erfolgt wären (vgl. VerfGH vom 25.1.2017 - Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 28).

  • VerfGH Bayern, 13.03.2018 - 31-VI-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem

    Gegenüber der - hier vorliegenden - Anwendung von Bundesrecht, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung überprüft werden kann, beschränkt sich die inhaltliche Prüfung des Verfassungsgerichtshofs darauf, ob das Gericht willkürlich gehandelt hat (Art. 118 Abs. 1 BV) (ständige Rechtsprechung; VerfGH vom 25.1.2017 - Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 18 m. w. N.; vom 24.10.2017 - Vf. 9-VI-17 - juris Rn. 35).
  • VerfGH Bayern, 24.02.2017 - 59-VI-15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auferlegung von Kosten für ein vom

    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 13.1.2005 VerfGHE 58, 37/41; vom 9.6.2015 - Vf. 77-VI-14 - juris Rn. 29; vom 20.7.2016 - Vf. 74-VI-15 -juris Rn. 26; vom 19.12.2016 - Vf. 43-VI-15 - juris Rn. 16; vom 25.1.2017 Vf. 60-VI-15 - juris Rn. 32).
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