Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.04.1973

Rechtsprechung
   EuGH, 08.05.1973 - 60/72   

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https://dejure.org/1973,991
EuGH, 08.05.1973 - 60/72 (https://dejure.org/1973,991)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.1973 - 60/72 (https://dejure.org/1973,991)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 1973 - 60/72 (https://dejure.org/1973,991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Campogrande / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 90 ABSATZ 2
    BEAMTE - RECHTSSTREITIGKEITEN MIT DER VERWALTUNG - BESCHWERDE - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Campogrande / Kommission

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTENSTATUT ART. 91
    BEAMTE - RECHTSSTREITIGKEITEN MIT DER VERWALTUNG - BESCHWERDE - BEGRIFF

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.06.1972 - 44/71

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.05.1973 - 60/72
    Eine derartige Beschwerde wäre im übrigen auch unnütz gewesen, denn Herr Coppé habe in seinem Schreiben vom 11. Juli 1972, offenbar unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juni 1972 in der Rechtssache 44/71 (Slg. 1972, 427), auf die Unzuständigkeit der Kommission hingewiesen.

    Sie habe so gehandelt, weil sie mit Rücksicht auf das Urteil in der Rechtssache 44/71 die Entscheidung des Gerichtshofes zur Frage der Zulässigkeit nicht habe voraussehen können.

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Vorab ist festzustellen, dass, was speziell die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit der Vorschriften betrifft, die die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage regeln, der ständigen Rechtsprechung zu entnehmen ist, dass zum einen die Frage der Zulässigkeit einer Klage gemäß dem Grundsatz tempus regit actum nach den zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Vorschriften zu entscheiden (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 1973, Campogrande/Kommission, 60/72, Slg. 1973, 489, Randnr. 4, vgl. in diesem Sinne auch entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 22. Februar 2008, Kozlowski, C-66/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7) und zum anderen bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Klage auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. der Einreichung der Klageschrift, abzustellen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 18. April 2002, Spanien/Rat, C-61/96, C-132/97, C-45/98, C-27/99, C-81/00 und C-22/01, Slg. 2002, I-3439, Randnr. 23; Urteile des Gerichts vom 21. März 2002, Shaw und Falla/Kommission, T-131/99, Slg. 2002, II-2023, Randnr. 29, und vom 9. Juli 2008, Alitalia/Kommission, T-301/01, Slg. 2008, II-1753, Randnr. 37).
  • EuG, 07.09.2010 - T-539/08

    Etimine und Etiproducts / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der

    Was insbesondere die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit von Vorschriften betrifft, die die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage regeln, die ein Einzelner bei einem Unionsgericht erhebt, so ist der ständigen Rechtsprechung zum einen zu entnehmen, dass sich die Frage der Zulässigkeit einer Klage gemäß dem Grundsatz tempus regit actum (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juli 1971, Henck, 12/71, Slg. 1971, 743, Randnr. 5) nach den zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Vorschriften bestimmt (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 1973, Campogrande/Kommission, 60/72, Slg. 1973, 489, Randnr. 4; vgl. in diesem Sinne entsprechend auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 22. Februar 2008, Kozlowski, C-66/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7), und zum anderen, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Klage auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. der Einreichung der Klageschrift, abzustellen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 18. April 2002, Spanien/Rat, C-61/96, C-132/97, C-45/98, C-27/99, C-81/00 und C-22/01, Slg. 2002, I-3439, Randnr. 23; Urteile des Gerichts vom 21. März 2002, Shaw und Falla/Kommission, T-131/99, Slg. 2002, II-2023, Randnr. 29, und vom 9. Juli 2008, Alitalia/Kommission, T-301/01, Slg. 2008, II-1753, Randnr. 37), wobei ein etwaiger Mangel nur vor Ablauf der Klagefrist behoben werden kann (Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 1984, Bensider u. a./Kommission, 50/84, Slg. 1984, 3991, Randnr. 8).
  • EuG, 07.09.2010 - T-532/08

    Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt

    Was insbesondere die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit von Vorschriften betrifft, die die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Nichtigkeitsklage regeln, die ein Einzelner bei einem Unionsgericht erhebt, so ist der ständigen Rechtsprechung zum einen zu entnehmen, dass sich die Frage der Zulässigkeit einer Klage gemäß dem Grundsatz tempus regit actum (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juli 1971, Henck, 12/71, Slg. 1971, 743, Randnr. 5) nach den zum Zeitpunkt der Klageerhebung geltenden Vorschriften bestimmt (Urteil des Gerichtshofs vom 8. Mai 1973, Campogrande/Kommission, 60/72, Slg. 1973, 489, Randnr. 4; vgl. in diesem Sinne entsprechend auch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 22. Februar 2008, Kozlowski, C-66/08, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7), und zum anderen, dass bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Klage auf den Zeitpunkt der Klageerhebung, d. h. der Einreichung der Klageschrift, abzustellen ist (Urteil des Gerichtshofs vom 18. April 2002, Spanien/Rat, C-61/96, C-132/97, C-45/98, C-27/99, C-81/00 und C-22/01, Slg. 2002, I-3439, Randnr. 23; Urteile des Gerichts vom 21. März 2002, Shaw und Falla/Kommission, T-131/99, Slg. 2002, II-2023, Randnr. 29, und vom 9. Juli 2008, Alitalia/Kommission, T-301/01, Slg. 2008, II-1753, Randnr. 37), wobei ein etwaiger Mangel nur vor Ablauf der Klagefrist behoben werden kann (Urteil des Gerichtshofs vom 27. November 1984, Bensider u. a./Kommission, 50/84, Slg. 1984, 3991, Randnr. 8).
  • EuGH, 09.10.1974 - 112/73

    Campogrande / Kommission

    Dem hält die Kommission entgegen, der Gerichtshof habe bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1973 (Campogrande/Kommission, 60/72 - Slg. 1973, 489) die Unzulässigkeit der Klage gegen den Bescheid des Herrn Coppé vom 11. Juli 1972 festgestellt, mit der Begründung, das Schreiben der Klägerin vom 18. Mai 1972 könne nicht als Beschwerde gegen eine die Klägerin belastende Maßnahme im Sinne von Artikel 90 des Beamtenstatuts angesehen werden.
  • EuGH, 15.06.1976 - 1/76

    Wack / Kommission

    Es gebe eine ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach ein Schreiben eines Beamten, das die zuständige Behörde auf die Rechte hinweisen wolle, die der Beamte glaube geltend machen zu können, kein Antrag sei, der die Frist für eine Untätigkeitsklage in Gang setze (Goeth-Van der Schueren, 56/72 - Slg. 1973, 187; Angelini, 31/72 - Slg. 1973, 403; Noé-Dannwerth, 51/72 - Slg. 1973, 433 und Campogrande, 60/72 - Slg. 1973, 489).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-510/13

    E.ON Földgáz Trade - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55 - Richtlinie 2009/73

    6 - Vgl. u. a. Urteile Campogrande/Kommission (60/72, EU:C:1973:50, Rn. 4) und Bensider u. a./Kommission (50/84, EU:C:1984:365, Rn. 8).
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https://dejure.org/1973,7253
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. April 1973 - 60/72 (https://dejure.org/1973,7253)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Anna-Maria Campogrande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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