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LG Hamburg, 27.05.2021 - 605 StVK 314/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Zur Anordnung des Unterbleibens der Vollstreckung der Einziehung des Wertersatzes (§ 459g Abs. 5 StPO)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.01.2018 - 619 KLs 20/17
- LG Hamburg, 27.05.2021 - 605 StVK 314/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bochum, 06.04.2021 - 3 KLs 8/10
Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2021 - 605 StVK 314/20
Für eine wertende Entscheidung des Gerichts, die etwa die Gründe für die Entreicherung, z.B. ein etwaiges "Verprassen" oder ähnliches einbezöge, ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 459g Abs. 5 StPO kein Raum (vgl. LG Bochum, Beschluss vom 06.04.2021, Az.: II - 3 - KLs 42 Js 725/09-8/10 [Anmerkung: BeckRS 2021, 8540]). - BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17
Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren …
Auszug aus LG Hamburg, 27.05.2021 - 605 StVK 314/20
Vielmehr hat die Vollstreckung obligatorisch zu unterbleiben hat, soweit der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist (so BGH, Beschluss vom 22.3.2018 - 3 StR 577/17).