Rechtsprechung
   EGMR, 09.03.2010 - 60705/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,61002
EGMR, 09.03.2010 - 60705/08 (https://dejure.org/2010,61002)
EGMR, Entscheidung vom 09.03.2010 - 60705/08 (https://dejure.org/2010,61002)
EGMR, Entscheidung vom 09. März 2010 - 60705/08 (https://dejure.org/2010,61002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,61002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Übersetzung der Anklageschrift vor der Hauptverhandlung bei anschließender Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Verfahrens führt bei einfacher Rechtslage nicht zur Verletzung europäischen Rechts; Bei einfacher strafgerichtlicher Rechtslage bzgl. des ...

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    PETUHOVS v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 3 Buchst. a, Art. 6 Abs. 3 Buchst. b MRK
    Inadmissible (englisch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 19.12.1989 - 9783/82

    KAMASINSKI v. AUSTRIA

    Auszug aus EGMR, 09.03.2010 - 60705/08
    Ein Beschuldigter, welcher der vom Gericht verwendeten Sprache nicht mächtig ist, kann praktisch benachteiligt sein, wenn die Anklageschrift nicht in eine ihm verständliche Sprache übersetzt wird (siehe Sejdovic ./. Italien [GK], Individualbeschwerde Nr. 56581/00, Rdnr. 89, ECHR 2006-II; Kamasinski ./. Österreich , 19. Dezember 1989, Rdnr. 79, Serie A Band 168 und Tabaï ./. Frankreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 73805/01, 17. Februar 2004).
  • EGMR, 10.11.2004 - 56581/00

    SEJDOVIC v. ITALY

    Auszug aus EGMR, 09.03.2010 - 60705/08
    Ein Beschuldigter, welcher der vom Gericht verwendeten Sprache nicht mächtig ist, kann praktisch benachteiligt sein, wenn die Anklageschrift nicht in eine ihm verständliche Sprache übersetzt wird (siehe Sejdovic ./. Italien [GK], Individualbeschwerde Nr. 56581/00, Rdnr. 89, ECHR 2006-II; Kamasinski ./. Österreich , 19. Dezember 1989, Rdnr. 79, Serie A Band 168 und Tabaï ./. Frankreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 73805/01, 17. Februar 2004).
  • EGMR, 25.03.1999 - 25444/94

    PÉLISSIER AND SASSI v. FRANCE

    Auszug aus EGMR, 09.03.2010 - 60705/08
    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit die Informationen im Hinblick auf Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b, der jeder Person das Recht auf ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung einräumt, sowie im Lichte des in Artikel 6 Abs. 1 verankerten allgemeineren Rechts auf ein faires Verfahren angemessen sind (siehe Mattoccia ./. Italien , Individualbeschwerde Nr. 23969/94, Rdnr. 60, ECHR 2000-IX und Pélissier und Sassi ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 25444/94, Rdnrn. 52 und 54, ECHR 1999-II).
  • EGMR, 25.07.2000 - 23969/94

    MATTOCCIA c. ITALIE

    Auszug aus EGMR, 09.03.2010 - 60705/08
    In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, inwieweit die Informationen im Hinblick auf Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b, der jeder Person das Recht auf ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung einräumt, sowie im Lichte des in Artikel 6 Abs. 1 verankerten allgemeineren Rechts auf ein faires Verfahren angemessen sind (siehe Mattoccia ./. Italien , Individualbeschwerde Nr. 23969/94, Rdnr. 60, ECHR 2000-IX und Pélissier und Sassi ./. Frankreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 25444/94, Rdnrn. 52 und 54, ECHR 1999-II).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2014 - 2 Ws 63/14

    Strafverfahren gegen einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Ausländer:

    Nach bereits vor Inkrafttreten des § 187 Abs. 2 GVG einhellig in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Ansicht hat der Angeschuldigte gemäß § 201 StPO i.V.m. Art. 6 Abs. 3 lit. a und b EMRK einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe der Anklageschrift mit einer Übersetzung in einer ihm verständlichen Sprache (vgl. nur OLG Düsseldorf StV 2010, 512 Rdn. 2 nach juris; OLG Karlsruhe StV 2005, 655 Rdn. 10 nach juris mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung und Literatur; Meyer-Goßner aaO. Art. 6 MRK Rdn. 18 m.w.N.; Schneider, in: KK StPO 7. Aufl. § 201 Rdn. 4), es sei denn er ist anderweitig ausreichend über die Anklagegründe informiert worden (EGMR, Entscheidung vom 09.03.2010 - Nr. 60705/08 Rdn. 21 ff. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht