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LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10 |
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Papierfundstellen
- MMR 2011, 693
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- LG Hamburg, 01.10.2007 - 629 Qs 29/07
Telekommunikationsüberwachung: Zulässigkeit der heimlichen Installation einer …
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
Insbesondere ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung in § 100b Abs. 3 StPO, wonach jeder Anbieter von Telekommunikationsdiensten gegenüber dem Gericht und den Ermittlungsbehörden die Maßnahmen nach § 1003 StPO zu ermöglichen und die hierfür erforderlichen Auskünfte zu erteilen hat, nach Auffassung der Kammer nicht schon, dass die Anordnung nach § 100a StPO sich ausschließlich an den Telekommunikationsanbieter ("Netzbetreiber") richtet und mithin der Zugriff auf die Telekommunikationsdaten ausschließlich auf dem Leitungsweg im Herrschaftsbereich dieses Netzbetreibers erfolgen dürfte (so LG Hamburg, Beschl, v. 1.10.2007, Az.: 629 Qs 29/07, Rdnr. 34, zitiert nach juris; wohl auch Nack in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Auf. - BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
Als Gegenstand dieser Grundrechtsverletzung käme zwar das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelte besondere Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Betracht (vgl. BVerfGE, Urteil vom 27.2. 2008, 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, Rdnr. 180 ff., zitiert nach juris). - BVerfG, 30.04.2008 - 1 BvR 595/07
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
Als Gegenstand dieser Grundrechtsverletzung käme zwar das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entwickelte besondere Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in Betracht (vgl. BVerfGE, Urteil vom 27.2. 2008, 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, Rdnr. 180 ff., zitiert nach juris).
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
a) Die Annahme von "Annexkompetenzen" für nicht ausdrücklich gesetzlich geregelte Eingriffe in Rechte des Beschuldigten oder Dritter im Rahmen der Durchführung einer im Übrigen zulässigen strafprozessualen Maßnahme beruht auf der Überlegung, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung der strafprozessualen Eingriffstatbestände nicht sämtliche weniger bedeutsamen Einzelheiten der - insbesondere technischen - Durchführung zulässiger Eingriffe in Rechte Betroffener ausdrücklich regeln kann und will und deshalb solche mit der Durchführung der zulässigen Maßnahme typischerweise verbundenen weiteren Eingriffe als ebenfalls zulässig vorausgesetzt hat, die erforderlich sind, um die gesetzlich geregelte Maßnahme nicht ganz oder in wesentlichen Teilen ihres Anwendungsbereiches ins Leere laufen zu lassen (vgl. zur Annexkompetenz im allgemeinen: BGH Ermittlungsrichter, Beschl. v. 20.3.2003, Az.: 1 BGS 107/03, Rdnr, 6 ff., zitiert nach juris; zur Annexkompetenz im Rahmen des § 100c StPO: BGH, Urteil v. 24.1.2001, Az.: 3 StR 324/00, Rdnr. 18, zitiert nach juris). - BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
Gewerbsmäßiger / bandenmäßiger Schmuggel (Konkurrenzen zur gewerbs- und …
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
Für die sogenannten "Freihafenfälte" gilt seit dem 01.07.2009 nichts anderes (vgl. zum früheren Rechtszustand BGH wistra 03, 389 und F/G/l/Jäger 8 373 AO Rn. 39). - AG Hamburg, 28.08.2009 - 160 Gs 301/09
Messung der Verfassungsmäßigkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung …
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
Dafür, dass der Gesetzgeber diesen Anwendungsbereich des § 100a StPO trotz seiner erheblichen Verbreitung übersehen haben könnte (so AG Hamburg, Beschl. v. 28.8.2009, 160 Gs 301/09, Rdnr, 22, zitiert nach juris}, bestehen insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch die Verwendung des inhaltlich weitreichenden Begriffs der "Teiekommunikation" in § 100a Abs. 1 StPO eine möglichst umfassende und von den technischen Einzelheiten ihrer Durchführung losgelöste Überwachung ermöglicht werden soll, keine Anhaltspunkte. - BGH, 18.07.2000 - 5 StR 245/00
Versuchte gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Sukzessive Mittäterschaft und Beihilfe …
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
Soweit die Schmuggeltat an der Außengrenze eines anderen Mitgliedstaates begonnen wurde, aber - weil die Ware noch nicht endgültig zur Ruhe gekommen war und die Schmuggeltat somit noch nicht beendet wurde (vgl. BGH wistra 00, 425; NJW 07, 1294) - noch in andere Mitgliedstaaten "weitergeschmuggelt" wurde, können die in anderen Mitgliedstaaten anfallenden Verbrauchsteuern deshalb nicht Gegenstand eines deutschen Urteils sein, weil beim "Weiterschmuggeln" die weiteren ausländischen Verbrauchsteuern nicht mehr als Einfuhrabgabe anfallen {BGH NJW 07, 1294} und § 373 Abs, 4 AO nur die Einfuhrabgaben, derzeit nicht aber ausländische Verbrauchsteuern und ausländische Umsatzsteuer (vgl. 5 370 Abs. 6 5 4 AO) unter deutschen Strafrechtsschutz stellt (vgl. Leplow, PStR 07, 180), Soweit der im Ausland begonnene Einfuhrschmuggel aber ohne Beendigung nach Deutschland fortgesetzt wird, kommt tateinheitlich - neben der Verkürzung der ausländischen bei der Einfuhr anfallenden Verbrauchsteuern und des Zolls - eine Steuerhinterziehung bezüglich der deutschen Verbrauchsteuern nach 8 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Betracht. - EuGH, 04.03.2004 - C-238/02
Viluckas
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Problematik über den Begriff des Verbringers genähert und dabei an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Viluckas und Jonusas {Rs C-238/02 und C- 246/02, wistra 04, 376; AW-Prax 04, 309) angeknüpft (BGH wistra 07, 224; NJW 07, 1294 mit abl. - BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03
Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH; …
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
a) Die Annahme von "Annexkompetenzen" für nicht ausdrücklich gesetzlich geregelte Eingriffe in Rechte des Beschuldigten oder Dritter im Rahmen der Durchführung einer im Übrigen zulässigen strafprozessualen Maßnahme beruht auf der Überlegung, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung der strafprozessualen Eingriffstatbestände nicht sämtliche weniger bedeutsamen Einzelheiten der - insbesondere technischen - Durchführung zulässiger Eingriffe in Rechte Betroffener ausdrücklich regeln kann und will und deshalb solche mit der Durchführung der zulässigen Maßnahme typischerweise verbundenen weiteren Eingriffe als ebenfalls zulässig vorausgesetzt hat, die erforderlich sind, um die gesetzlich geregelte Maßnahme nicht ganz oder in wesentlichen Teilen ihres Anwendungsbereiches ins Leere laufen zu lassen (vgl. zur Annexkompetenz im allgemeinen: BGH Ermittlungsrichter, Beschl. v. 20.3.2003, Az.: 1 BGS 107/03, Rdnr, 6 ff., zitiert nach juris;… zur Annexkompetenz im Rahmen des § 100c StPO: BGH, Urteil v. 24.1.2001, Az.: 3 StR 324/00, Rdnr. 18, zitiert nach juris). - BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06
Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware; …
Auszug aus LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10
Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Problematik über den Begriff des Verbringers genähert und dabei an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Viluckas und Jonusas {Rs C-238/02 und C- 246/02, wistra 04, 376; AW-Prax 04, 309) angeknüpft (BGH wistra 07, 224; NJW 07, 1294 mit abl. - BGH, 02.02.2010 - 1 StR 635/09
Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei (Steuerschuldnerschaft; …
- LG Landshut, 20.01.2011 - 4 Qs 346/10
Unzulässigkeit der Erstellung von Screen-Shots im Rahmen der …
16 Mit einer weit verbreiteten Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist auch die Kammer der Auffassung, dass die sogenannte Quellen-TKÜ einschließlich der hierfür erforderlichen technischen Maßnahmen zulässig ist (LG Hamburg vom 31.08.2010, Aktenzeichen 608 Qs 17/10; KMR/Bär § 100 a StPO Rn 31 b f.;… Meyer-Goßner 53. Aufl., § 100 a StPO Rn 7 ;… KK-StPO/Nack, 6. Aufl., § 100 a Rn 27; Beck OK-StPO/Graf § 100 a StPO Rn 114 ff; AG Bayreuth MMR 2010, 266).