Rechtsprechung
AG Stade, 27.04.2017 - 61 C 821/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ipcl-rieck.com
Beweissicherungsrecht überwiegt Recht am eigenen Bild
Sonstiges
- ipcl-rieck.com (Auszüge und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Recht am eigenen Bild: Handwerker darf zur Beweissicherung fotografiert werden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Frankfurt/Main, 24.07.2003 - 3 O 95/02
Auszug aus AG Stade, 27.04.2017 - 61 C 821/16
Eine geldwerte Entschädigung ist insbesondere bei einer so berufsbezogenen Tätigkeit und Veröffentlichung nicht gerechtfertigt (vgl. für einen an seinem Arbeitsplatz zeitunglesenden Börsenmakler LG Frankfurt ZUM 2003, 974 ). - BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus AG Stade, 27.04.2017 - 61 C 821/16
Erforderlich ist vielmehr, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (BGH NJW 1996, 1131 ). - KG, 05.09.2006 - 9 W 127/06
Voraussetzung des Bildnisschutzes: Erkennbarkeit der Person
Auszug aus AG Stade, 27.04.2017 - 61 C 821/16
Es genügt, wenn der Abgebildete, mag auch sein Gesicht kaum oder gar nicht erkennbar sein, durch Merkmale, die sich aus dem Bild ergeben und die gerade ihm eigen sind, erkennbar ist oder seine Person durch den beigegebenen Text oder durch Zusammenhang mit früheren Veröffentlichungen erkannt werden kann (KG, Beschluss vom 5. September 2006, Az. 9 W 127/06 - juris).