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LG Berlin, 04.06.1984 - 61 S 204/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.
Mietminderung bei abgetretenen Türschwellen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zugluft verursachende abgetretene Türschwelle unter der Balkontür stellt einen Mietmangel dar - Abgenutzte Türschwellen innerhalb der Wohnung begründen hingegen keinen Mietmangel
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 22.02.1983 - 18 C 566/82
- LG Berlin, 04.06.1984 - 61 S 204/83
Wird zitiert von ...
- AG Stuttgart, 08.11.2011 - 32 C 2842/11
Recht zur Verweigerung der Ausbesserung eines Mangels durch einen Mieter bei …
Zwar wird ist bei vergleichbaren Fällen optischer aber nicht funktioneller Beeinträchtigung teilweise keine Minderung zugesprochen worden, vgl. LG Köln, 4. August 2005, 6 S 26/05 (Verschmutzung des Balkongeländers); LG Berlin, 4. Juni 1984, 61 S 204/83 (Abgetretene Türschwellen innerhalb der Wohnung); KG Berlin, 16. August 2004, 12 U 310/03 (Schäden am Fußbodenbelag ohne Verschulden des Vermieters); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Farbspritzer im Bad); AG Hamburg, 23. Juli 1974, 40 C 305/73 (Türangel ist nicht lackiert ); AG Münster, 20. Juli 1982, 3 C 20/82 (Unansehnliche Hausfassade und Treppenhaus); doch ist im hiesigen Fall gerade noch eine Minderung von 3 % erreicht.