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   LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 1/08   

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https://dejure.org/2008,2991
LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 1/08 (https://dejure.org/2008,2991)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.01.2008 - 619 Qs 1/08 (https://dejure.org/2008,2991)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Januar 2008 - 619 Qs 1/08 (https://dejure.org/2008,2991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Überwachung von E-Mail-Accounts auf ausländischen Servern

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einschlägige Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Anordnung zur Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten betreffend sog. E-Mail-Accounts im Ermittlungsverfahren

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    E-Mail-Account-Durchsuchung im Ausland

  • datenschutz.eu

    Einsicht in E-Mail-Postfach durch Staatsanwaltschaft

  • online-und-recht.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozessrecht: Strafverfahrensrechtlicher Zugriff auf E-Mails in Accounts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • heise.de (Pressebericht, 14.02.2008)

    LG Hamburg setzt hohe Hürden bei der E-Mail-Überwachung

  • heise.de (Pressebericht, 14.02.2008)

    Hürden bei der E-Mail-Überwachung hochgesetzt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsgrundlage für Überwachung von E-Mail-Postfächern

  • beck.de (Leitsatz)

    Strafprozessualer Zugriff auf gespeicherte E-Mails

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsgrundlage für Überwachung von E-Mail-Postfächern

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf in serverbasierten Accounts gespeicherte E-Mails

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 70
  • MMR 2008, 186
  • K&R 2008, 122
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Soweit Eingriffe der hier zu beurteilenden Art auf § 99 StPO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 31. März 2009 - 1 StR 76/09 -, Juris; für den Zugriff auf zwischengespeicherte E-Mails aufgrund von § 99 StPO vgl. LG Ravensburg, NStZ 2003, S. 325 ) oder § 100a StPO (vgl. LG Hamburg, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 619 Qs 1/08 -, MMR 2008, S. 186 ) gestützt werden, wird dadurch die Anwendbarkeit der §§ 94 ff. StPO nicht in Frage gestellt.
  • BGH, 31.03.2009 - 1 StR 76/09

    Beschlagnahme und Herausgabe von E-Mails

    Jedoch bedurfte es für die im Postfach beim E-Mail-Provider abgespeicherten E-Mails, ob bereits gelesen oder noch ungelesen, auch nicht der Voraussetzungen des § 100a StPO, denn während der möglicherweise auch nur Sekundenbruchteile andauernden Speicherung in der Datenbank des Mail-Providers ist kein Telekommunikationsvorgang (mehr) gegeben (vgl. hierzu näher KK-StPO/Nack § 100a Rdn. 22 f.; BeckOK-StPO/Graf § 100a StPO Rdn. 28 ff.; KMR/Bär § 100a Rdn. 29; aA LG Hanau NJW 1999, 3647; LG Hamburg wistra 2008, 116; dem zustimmend Gaede, StV 2009, 96, 97, allerdings bereits mit aus technischer Sicht fragwürdiger Begründung; bislang zu einer Gesamtbetrachtung neigend Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 100a Rdn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.2013 - 7 F 10930/13

    Rechtsgrundlage für verdeckten Zugriff der Polizei auf den Inhalt von E Mails

    Für eine erweiternde Auslegung des Tatbestandsmerkmals Telekommunikation auch in derartigen Fällen (so im Ergebnis LG Hamburg, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 690 Qs 1/08 -, wistra 2008, 116; a. A. BGH, a.a.O.) ist nach allem ebenso wenig Raum wie für eine analoge Anwendung des § 31 POG.
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