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   AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10 WEG   

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https://dejure.org/2011,10122
AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10 WEG (https://dejure.org/2011,10122)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 25.02.2011 - 62 C 6646/10 WEG (https://dejure.org/2011,10122)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Februar 2011 - 62 C 6646/10 WEG (https://dejure.org/2011,10122)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei der Änderung eines Sondereigentums entstandene Mehrkosten auf den Sondereigentümer übertragen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer haftet bei Beschädigung seines Sondereigentums durch bedingte Reparaturen am Gemeinschaftseigentum für Mehrkosten bei hochwertiger Sonderaussattung §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostentragung; Sondereigentümer; Wohnungseigentümergemeinschaft; Änderung; Mehrkosten bei Instandsetzung; bauliche Veränderung; Fußbodenplatte bei Balkonen und Terrassen; Sondereigentum; Gemeinschaftseigentum

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Mehrkosten gemeinschaftliche Reparaturmaßnahme wegen Änderung eines Sondereigentums

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei der Änderung eines Sondereigentums entstandene Mehrkosten auf den Sondereigentümer übertragen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mehrkosten wg. Sondereigentums bei Reparatur trägt Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mehrkosten wegen der Änderung eines Sondereigentums

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderung eines Sondereigentums: Entstandene Mehrkosten können auf den Sondereigentümer ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reparaturarbeiten: Mehrkosten wegen Änderungen am Sondereigentum trägt Eigentümer zum Teil! (IMR 2011, 1072)

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 33
  • ZMR 2011, 680
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10
    Dabei handelt es sich um einen verschuldensunabhängigen, aufopferungsähnlichen Gedanken, wie er ähnlich dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 BGB zugrundeliegt, so BGH IV ZR 226/01, NJW 2003, 826; NZM 2003, 197.
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2000 - 3 W 12/00

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Fenstergittern

    Auszug aus AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10
    So kann eine unzulässige Beeinträchtigung etwa dann vorliegen, wenn ein Wohnungseigentümer das Sonder- oder Gemeinschaftseigentum zweckbestimmungswidrig gebraucht, vgl. Niedenführ- Kümmel , § 14 Rz. 7. Sind die Beeinträchtigungen krass, kann dies zur Unzulässigkeit des Gebrauchs oder der Umgestaltung führen, etwa wenn dadurch andere Wohnungseigentümer einer erhöhten Gefahr für Gesundheit, Leib, Leben oder Eigentum ausgesetzt werden, so OLG Zweibrücken 3 W 12/00, v. 02.02.2000, NZM 2000, 623; ZMR 2000, 703; NJW-RR 2000, 893, vgl. Niedenführ- Kümmel a.a.O. Aber auch geringfügigere Nachteile sollen grundsätzlich vermieden werden, wobei dann abzuwägen ist.
  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02

    Erstattung von Handwerker- und Reisekosten

    Auszug aus AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10
    Nach dem Telos der Norm sind auch Schäden erfasst, die durch stärkere Eingriffe als das bloße Betreten oder Benutzen entstehen, etwa die teilweise Zerstörung von Sondereigentum, insofern geht die Bedeutung der Norm über ihren gefassten Wortlaut hinaus, vgl. OLG Hamburg 2 Wx 32/02, ZMR 2003, 131.
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 20 W 362/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10
    Beispielsweise wird Schaden ersetzt, der dem Sondereigentümer im Vorfeld und bei der Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen von Gemeinschaftseigentum an seinem Sondereigentum entsteht, so OLG Frankfurt, Az. 20 W 362/04 v. 17.01.2006, ZMR 2006, 625.
  • KG, 28.11.1990 - 24 W 5299/90
    Auszug aus AG Stuttgart, 25.02.2011 - 62 C 6646/10
    Ein Nachteil liegt auch dann regelmäßig vor, wenn sich durch eine bauliche Umgestaltung die Wartungs- und Reparaturanfälligkeit des gemeinschaftlichen Eigentums erhöht (KG 24 W 5299/90 v. 28.11.1990, WuM 1991, 128; Niedenführ- Kümmel , § 14 WEG Rz. 7).
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