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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12   

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https://dejure.org/2013,31406
OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12 (https://dejure.org/2013,31406)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2013 - 62 PV 27.12 (https://dejure.org/2013,31406)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2013 - 62 PV 27.12 (https://dejure.org/2013,31406)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 BPersVG, § 13 Abs 1 BPersVG, § 13 Abs 2 BPersVG, § 16 Abs 1 BPersVG, § 25 BPersVG
    Befugnis des Vorsitzenden der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, die Wahl zum Bezirkspersonalrat anzufechten; Berechnung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder nach der Zahl der in der Regel Beschäftigten im Bereich ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 91e Abs 1 GG, § ... 7 BPersVG, § 13 Abs 1 BPersVG, § 13 Abs 2 BPersVG, § 16 Abs 1 BPersVG, § 25 BPersVG, § 46 BPersVG, § 53 Abs 3 S 1 BPersVG, § 88 Nr 2 BPersVG, § 44d Abs 4 SGB 2, § 44g Abs 1 SGB 2, § 44g Abs 2 SGB 2, § 44g Abs 3 SGB 2, § 44g Abs 4 SGB 2, § 44h Abs 1 SGB 2, § 44h Abs 2 SGB 2, § 44h Abs 5 SGB 2, § 384 Abs 1 SGB 3
    Bundesagentur für Arbeit; Regionaldirektion; Bezirkspersonalrat; Personalratswahl; Wahlanfechtung; Geschäftsführung; Vorsitzender der Geschäftsführung; Anfechtungsbefugnis; HDA A 707; Personalleiterin; Vertreter; Zahl der Personalratsmitglieder; Wahlausschreiben; in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.11.2012 - 6 PB 14.12

    Teilnahme an der Personalversammlung; Dienststellenzugehörigkeit; Beschäftigte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12
    Dienststellenzugehörig ist ein Beschäftigter, wenn er in die Dienststelle eingegliedert ist, d.h., wenn er in der Dienststelle nach Weisungen ihres Leiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirkt (vgl. zum identischen Begriffsinhalt der "Beschäftigten der Dienststelle" nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BPersVG Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2012 - BVerwG 6 PB 14.12 -, juris Rn. 3).

    Die Bundesbediensteten in den Jobcentern haben folgerichtig das aktive und passive Wahlrecht für die Zeit, in denen ihnen Tätigkeiten im Jobcenter zugewiesen worden sind, nur zu dem Personalrat des Jobcenters, nicht aber zu dem Personalrat der abgebenden Arbeitsagentur (vgl. § 44h Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 SGB II und Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2012, a.a.O., Rn. 5).

    Zutreffend hat der Beteiligte darauf hingewiesen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. November 2012 (- BVerwG 6 PB 14.12 -, juris) den Zeitpunkt der Ausgliederung offen gelassen hat, ob also Beschäftigte der Bundesagentur bereits mit dem Wirksamwerden der Zuweisung aus ihrer bisherigen Dienststelle ausscheiden oder ob dies erst nach Maßgabe der Fristenregelung in § 13 Abs. 2 BPersVG geschieht.

    Denn auch wenn man § 13 Abs. 2 BPersVG anwendet, so steht doch fest, dass die Zuweisung jedenfalls nach Maßgabe der dort vorgesehenen Fristenregelungen zum Ausscheiden aus den Dienststellen der Bundesagentur geführt hat (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2012, a.a.O., Rn. 9), weil den in Rede stehenden Beschäftigten kraft Gesetzes bereits seit dem 1. Januar 2011 Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen zugewiesen sind.

  • VG Berlin, 02.11.2012 - 71 K 10.12

    Wahlanfechtung seitens des Vorsitzenden der Geschäftsführungen der Agenturen für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12
    In dieser Information zur "Dienststellenleitung im Sinne des § 7 BPersVG" führt die Zentrale aus, dass das Verwaltungsgericht Berlin in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss vom 2. November 2012 - VG 71 K 10.12 PVB - entschieden habe, dass nach § 88 Nr. 2 BPersVG in Dienststellen der BA (Agenturen für Arbeit und Regionaldirektionen) grundsätzlich die Geschäftsführung Dienststellenleitung in Sinne des § 7 BPersVG sei.
  • BAG, 24.01.2013 - 2 AZR 140/12

    Kleinbetriebsklausel - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12
    Der Hinweis des Beteiligten auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 -, juris Rn. 11 ff.), wonach Leiharbeitnehmer bei den "in der Regel Beschäftigten" des Entleiherbetriebes mitzuzählen sind, wenn sie in den Entleiherbetrieb eingegliedert sind und dort diesem gegenüber weisungsgebunden tätig sind, führt ebenfalls nicht weiter, weil die Vertretung durch den Personalrat des aufnehmenden Jobcenters, die Wahlberechtigung der dort tätigen Bundesbediensteten und deren Berücksichtigung bei der Bemessung der Zahl der Personalratsmitglieder dort in § 44h Abs. 1 und 2 SGB II gesetzlich geregelt ist.
  • BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06

    Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12
    Denn auch Beschäftigte, die längerfristig zu einer anderen Dienststelle abgeordnet sind, bleiben bei der Bemessung der Zahl der "in der Regel" Beschäftigten nach § 16 BPersVG unberücksichtigt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2006 - BVerwG 6 PB 12.06 -, juris Rn. 3 ff., und Fischer/ Goeres/Gronimus, GKÖD Bd. V K, Stand Juli 2013, Rn. 10 zu § 16; Altvater u.a., BPersVG, 7. Aufl., Rn. 2 zu § 16 und Rn. 5 zu § 12; Lorenzen u.a., BPersVG, Stand Juli 2013, Rn. 5 zu § 16 und Rn. 9 zu § 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 20 A 2467/12

    Verfügen eines vorsitzenden Mitglieds der Geschäftsführung einer Agentur für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12
    Die Rechtsbeschwerde war gemäß §§ 72 Abs. 2 Nr. 2, 92 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG wegen der Abweichung von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 13. Juni 2013 - 20 A 2467/12.PVB -, zitiert nach juris) im entscheidungserheblichen Punkt der Wahlanfechtungsbefugnis zuzulassen.
  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2013 - 62 PV 27.12
    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2006 (BVerwG 6 P 1.06 -, juris Rn. 22 ff.) ist nicht geeignet, die Ansicht des Beteiligten zu stützen, es komme maßgeblich nur auf das fortbestehende rechtliche Band zwischen den Beschäftigten und der Agentur für Arbeit an, nicht aber auf die Eingliederung in die gemeinsamen Einrichtungen.
  • OVG Thüringen, 08.05.2014 - 6 PO 308/13

    Personalratswahlanfechtung durch die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit -

    Möglicherweise in Unkenntnis der Rechtslage (vgl. hierzu eingehend OVG Berlin - Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2013 - 62 PV 27.12 - juris Rn. 18) und vor dem Hintergrund der von allen Verfahrensbeteiligten bislang unbeanstandet gebliebenen Praxis, dass allein der Vorsitzende der Geschäftsführung im Wesentlichen im personalvertretungsrechtlichen Verfahren gegenüber dem Personalrat auftrat, ist das Auftreten des Vorsitzenden im vorliegenden Verfahren in Vertretung für den zu verstehen, der antragsbefugt war, also für denjenigen, den es anging (vgl. zu einer vergleichbaren Verfahrenssituation nach § 9 BPersVG: BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 70 und vom 23. Juli 2008 - 6 PB 13.08 - juris Rnr. 4), mithin hier für die dreiköpfige Geschäftsführung der Agentur für Arbeit, dessen Mitglied er ist.
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