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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20 (https://dejure.org/2021,38633)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.08.2021 - 62 PV 5.20 (https://dejure.org/2021,38633)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. August 2021 - 62 PV 5.20 (https://dejure.org/2021,38633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Einrichtung eines Social Media-Auftritts durch Behörde bei Facebook, Twitter und Instagram dient nicht der Mitarbeiterüberwachung und ist nicht mitbestimmungspflichtig

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Social Media Auftritt einer Behörde mit Kommentarfunktion ist nicht mitbestimmungspflichtig (Abweichung von BAG-Ansicht)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    Der Antragsteller forderte den Beteiligten mit Schreiben vom 20. Dezember 2018 wegen des Facebook-Auftritts zur Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unter Hinweis auf den Beschluss des BAG vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - auf.

    Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben (Beschluss vom 29. Mai 2020 - VG 72 K 7.19 PVB - juris) und sich in der Begründung dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - im Ergebnis angeschlossen.

    Der elektronisch übersandte Kommentar gleicht nach der Versendungsart einer Email (Wisskirchen/Schiller/Schwindling, BB 2017, 2105 ) und nach der Wirkung - bis zur Löschung - einem offenen Brief (Fuhlrott, EWiR 2017, 349 ).

    Der erkennende Senat weicht insofern von der erstinstanzlichen Entscheidung und vom Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - ab.

    Die in etlichen Anmerkungen kritisch kommentierte Ausdehnung der bisherigen Rechtsprechung, die letztlich zur Mitbestimmungspflicht bei jedweder Eröffnung elektronischer Kommunikationsmittel durch die Dienststellenleitung führt (Grimm/Kühne, jM 2017, 330 ; siehe auch Mues, ArbRB 2017, 174 ; Prinz, SAE 2017, 92 ; Wahlers, jurisPR-ITR 11/2017 Anm. 5; dem BAG zustimmend Ley, BB 2017, 1213 ; sich dem BAG unkommentiert anschließend Berg in: Altvater/Baden/Baunack u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019 § 75 Rn. 263; Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 545; Rehak in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann u.a., BPersVG, § 75 Rn. 680), mag das Bundesarbeitsgericht in seiner Facebook-Entscheidung veranlasst haben, seinem abstrakten Rechtssatz Folgendes hinzuzufügen: "Zudem sind diese Daten über die Facebookseite dauerhaft öffentlich zugänglich.

  • BVerwG, 26.09.2006 - 6 PB 10.06

    Sichtweise bei der Auslegung von § 75 Abs. 3 Nr. 17

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    Der Mitbestimmungstatbestand erstreckt sich auf solche technischen Einrichtungen, die zur Überwachung objektiv geeignet sind, ohne dass die Dienststellenleitung bei ihrer Einführung und Anwendung die Absicht hat, sie zu diesem Zweck einzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris Rn. 4 zur gleichlautenden Vorgängerbestimmung).

    Ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris Rn. 4).

    Es reicht aus, wenn nur die Erhebung durch einen Automaten erfolgt und die Auswertung von Menschen durchgeführt wird (Überwachungskamera; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 - juris; unbeanstandet durch den Beschluss des BVerwG vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris; ebenso Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 538).

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    Umgekehrt lässt eine händische Eingabe den Mitbestimmungstatbestand nicht entfallen, wenn die Auswertung automatisiert ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - juris Rn. 23).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind beide Vorschriften im Wesentlichen gleich auszulegen; die Interessenlage in privaten Betrieben und öffentlichen Behörden gleicht sich insoweit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - juris Rn. 19; ähnlich Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 536).

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    Nach den Besprechungen dieses Beschlusses wich das Bundesarbeitsgericht zudem von seiner eigenen Rechtsprechung ab, insbesondere vom Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - (juris) zur Verwendung von GoogleMaps bei der Überprüfung von Reisekostenabrechnungen (Wahlers, jurisPR-ITR 11/2017 Anm. 5; Wisskirchen/Schiller/Schwindling, BB 2017, 2105 ; Schiller in: Besgen/Prinz, Arbeiten 4.0 - Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt, 4. Aufl. 2018, § 10 Arbeitsrechtliche Aspekte zu Social Media, Rn. 78).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    Es liegt auf dieser Linie, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Überwachung "mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen" so interpretiert hat, dass technische Einrichtungen Anlagen oder Geräte seien, die unter Verwendung nicht menschlicher, sondern anderweit erzeugter Energie mit den Mitteln der Technik, insbesondere der Elektronik, eine selbständige Leistung erbrächten; dabei seien Anlagen zur elektronischen Datenverarbeitung dann zur Überwachung geeignet, wenn sie mit einem entsprechenden Programm versehen seien oder werden könnten (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 6 P 10.10 - juris Rn. 16; siehe auch Sommer in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 75 Rn. 201a).
  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    Maßgeblich ist vielmehr, welche Stelle eine Maßnahme zu treffen beabsichtigt (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19

    Mitbestimmung in Bezug auf die Kommentarfunktion bei Internetseiten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben (Beschluss vom 29. Mai 2020 - VG 72 K 7.19 PVB - juris) und sich in der Begründung dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - im Ergebnis angeschlossen.
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    Es kommt nach den im Personalvertretungsrecht allgemein geltenden Grundsätzen auf die objektive Klärung der Zuständigkeit und Rechtsstellung der Personalvertretung (vgl. § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG n.F.) an, die für die Gegenwart und Zukunft bedeutsam ist; hingegen ist das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren nicht dazu vorgesehen zu entscheiden, wer in der Vergangenheit Recht gehabt habe (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 62 PV 8.12

    Mitbestimmung; Programm für die elektronische Antragsbearbeitung; neue

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    In der Praxis - so auch erklärtermaßen im vorliegenden Fall - trifft regelmäßig das Direktorium durch seine Mitglieder die personalvertretungsrechtlich relevanten Entscheidungen (vgl. den Beschluss des Senats vom 14. Februar 2013 - OVG 62 PV 8.12 - juris Rn. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 19.05

    Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Installierung von Videokameras in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
    Es reicht aus, wenn nur die Erhebung durch einen Automaten erfolgt und die Auswertung von Menschen durchgeführt wird (Überwachungskamera; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 - juris; unbeanstandet durch den Beschluss des BVerwG vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris; ebenso Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 538).
  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

  • OVG Hamburg, 31.01.2022 - 14 Bf 201/20

    Mitbestimmung bei einer vom Dienstherrn eröffneten und betriebenen Facebook-Seite

    Weiter verweist der Beklagte auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. August 2021 (OVG 62 PV 5/20).

    Die objektive Eignung zur Überwachung unterscheidet eine mitbestimmungspflichtige technische Einrichtung von anderen technischen Einrichtungen, die sich - wie etwa Kommunikationsmittel, Arbeitshilfen oder Archiveinrichtungen - lediglich zur technischen Hilfe eignen und nicht unter den Mitbestimmungstatbestand fallen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 24).

    Wird hingegen sowohl die Eingabe leistungs- und verhaltensrelevanter Daten als auch deren Auswertung von Menschen vorgenommen, erbringt die Einrichtung keine selbstständige Leistung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 25, 26) und besitzt insofern nicht die erforderliche Eignung zur Überwachung.

    Das schlichte Speichern von Daten, die von Menschen eingegeben wurden, um sie für eine spätere Auswertung durch (andere) Menschen vorzuhalten, stellt keine Leistung zur Überwachung dar (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 27).

    Insofern ist dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 28) dahin zuzustimmen, dass der elektronisch übersandte Kommentar nach der Versendungsart einer E-Mail gleicht.

    Eine Auswertung kann allenfalls wiederum nur händisch erfolgen, etwa wenn Menschen die Kommentare lesen und im Hinblick auf bestimmte Informationen auswerten (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 28).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 11.20

    Sachdienlichkeit eines abstrakten Feststellungsantrags im

    Da die Mitbestimmung besteht, wenn sich solche Fragen einerseits bei der Aufstellung und der Einführung, andererseits bei der Anwendung von bestimmten Vorgaben stellen, könnte auch deswegen die Gesetzesnovelle als ein die gerichtliche Feststellung begrenzender Umstand ausscheiden (siehe zum Problem OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. August 2021 - OVG 62 PV 5/20 - juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2023 - 62 PV 6.22

    Personalvertretungsrechtliche Mitwirkung bei einem Erlass zur Anrechnung von

    Der Mitbestimmungstatbestand erstreckt sich auf solche technischen Einrichtungen, die zur Überwachung objektiv geeignet sind, ohne dass die Dienststellenleitung bei ihrer Einführung und Anwendung die Absicht hat, sie zu diesem Zweck einzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris Rn. 4; siehe auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. August 2021 - 62 PV 5/20 - juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2022 - 62 PV 6.21

    Personalrat; Kosten rechtsanwaltlicher Tätigkeit; Anspruch eines Beschäftigten

    Insoweit kann der Senat offenlassen, ob § 46 Abs. 1 BPersVG n.F. oder § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG a.F. auf die Beauftragung noch vor der Gesetzesänderung anzuwenden ist (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 4. August 2021 - OVG 62 PV 5/20 - juris Rn. 16 und des BVerwG vom 24. Februar 2022 - 5 A 7.20 - juris Rn. 11), da die Pflicht zur Tragung der durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden Kosten im Kern gleichgeblieben ist.
  • VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 399/20

    Anfechtung einer Personalratswahl

    Denn dieses Gesetz ist ausweislich Artikel 25 Abs. 1 S. 1 ohne Anordnung einer Rückwirkung am 15. Juni 2021 in Kraft getreten und enthält für die hiesige Fallgestaltung keine Übergangsregelung; somit ist nach dem Inkrafttreten die Neuregelung maßgeblich (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 4 B 10500/21.OVG - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. August 2021 - OVG 62 PV 5/20 -, juris Rn. 16).
  • VG Mainz, 13.10.2021 - 2 K 424/20

    Anfechtung einer Personalratswahl

    Denn dieses Gesetz ist ausweislich Artikel 25 Abs. 1 S. 1 ohne Anordnung einer Rückwirkung am 15. Juni 2021 in Kraft getreten und enthält für die hiesige Fallgestaltung keine Übergangsregelung; somit ist nach dem Inkrafttreten die Neuregelung maßgeblich (vgl. OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 4 B 10500/21.OVG - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. August 2021 - OVG 62 PV 5/20 -, juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20   

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https://dejure.org/2020,75175
OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20 (https://dejure.org/2020,75175)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2020 - 62 PV 5.20 (https://dejure.org/2020,75175)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2020 - 62 PV 5.20 (https://dejure.org/2020,75175)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15

    Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Der Antragsteller forderte den Beteiligten mit Schreiben vom 20. Dezember 2018 wegen des Facebook-Auftritts zur Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG unter Hinweis auf den Beschluss des BAG vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - auf.

    Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben (Beschluss vom 29. Mai 2020 - VG 72 K 7.19 PVB - juris) und sich in der Begründung dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - im Ergebnis angeschlossen.

    Der elektronisch übersandte Kommentar gleicht nach der Versendungsart einer Email (Wisskirchen/Schiller/Schwindling, BB 2017, 2105 ) und nach der Wirkung - bis zur Löschung - einem offenen Brief (Fuhlrott, EWiR 2017, 349 ).

    Der erkennende Senat weicht insofern von der erstinstanzlichen Entscheidung und vom Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - ab.

    Die in etlichen Anmerkungen kritisch kommentierte Ausdehnung der bisherigen Rechtsprechung, die letztlich zur Mitbestimmungspflicht bei jedweder Eröffnung elektronischer Kommunikationsmittel durch die Dienststellenleitung führt (Grimm/Kühne, jM 2017, 330 ; siehe auch Mues, ArbRB 2017, 174 ; Prinz, SAE 2017, 92 ; Wahlers, jurisPR-ITR 11/2017 Anm. 5; dem BAG zustimmend Ley, BB 2017, 1213 ; sich dem BAG unkommentiert anschließend Berg in: Altvater/Baden/Baunack u.a., BPersVG, 10. Aufl. 2019 § 75 Rn. 263; Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 545; Rehak in: Lorenzen/Gerhold/Schlatmann u.a., BPersVG, § 75 Rn. 680), mag das Bundesarbeitsgericht in seiner Facebook-Entscheidung veranlasst haben, seinem abstrakten Rechtssatz Folgendes hinzuzufügen: "Zudem sind diese Daten über die Facebookseite dauerhaft öffentlich zugänglich.

  • BVerwG, 26.09.2006 - 6 PB 10.06

    Sichtweise bei der Auslegung von § 75 Abs. 3 Nr. 17

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Der Mitbestimmungstatbestand erstreckt sich auf solche technischen Einrichtungen, die zur Überwachung objektiv geeignet sind, ohne dass die Dienststellenleitung bei ihrer Einführung und Anwendung die Absicht hat, sie zu diesem Zweck einzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris Rn. 4 zur gleichlautenden Vorgängerbestimmung).

    Ein Beschäftigter, der befürchten muss, während der Arbeit mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen jederzeit beobachtet oder in anderer Weise fortlaufend kontrolliert zu werden, kann unter einen Überwachungsdruck geraten, der ihn in der freien Entfaltung der Persönlichkeit behindert, ihn insbesondere unter Anpassungsdruck setzt und ihn in eine erhöhte Abhängigkeit bringt (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris Rn. 4).

    Es reicht aus, wenn nur die Erhebung durch einen Automaten erfolgt und die Auswertung von Menschen durchgeführt wird (Überwachungskamera; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 - juris; unbeanstandet durch den Beschluss des BVerwG vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris; ebenso Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 538).

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Umgekehrt lässt eine händische Eingabe den Mitbestimmungstatbestand nicht entfallen, wenn die Auswertung automatisiert ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - juris Rn. 23).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind beide Vorschriften im Wesentlichen gleich auszulegen; die Interessenlage in privaten Betrieben und öffentlichen Behörden gleicht sich insoweit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - juris Rn. 19; ähnlich Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 536).

  • BVerwG, 14.06.2011 - 6 P 10.10

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung; Hebung der Arbeitsleistung und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Es liegt auf dieser Linie, wenn das Bundesverwaltungsgericht die Überwachung "mit Hilfe technischer oder elektronischer Kontrolleinrichtungen" so interpretiert hat, dass technische Einrichtungen Anlagen oder Geräte seien, die unter Verwendung nicht menschlicher, sondern anderweit erzeugter Energie mit den Mitteln der Technik, insbesondere der Elektronik, eine selbständige Leistung erbrächten; dabei seien Anlagen zur elektronischen Datenverarbeitung dann zur Überwachung geeignet, wenn sie mit einem entsprechenden Programm versehen seien oder werden könnten (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 6 P 10.10 - juris Rn. 16; siehe auch Sommer in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 75 Rn. 201a).
  • BVerwG, 31.01.2017 - 5 P 10.15

    Agentur für Arbeit; Behördenorganisation; Bestimmtheitsgebot; Bundesagentur für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Maßgeblich ist vielmehr, welche Stelle eine Maßnahme zu treffen beabsichtigt (entsprechend BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 5 P 10.15 - juris Rn. 26).
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 43/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz eines Routenplaners zu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Nach den Besprechungen dieses Beschlusses wich das Bundesarbeitsgericht zudem von seiner eigenen Rechtsprechung ab, insbesondere vom Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 1 ABR 43/12 - (juris) zur Verwendung von GoogleMaps bei der Überprüfung von Reisekostenabrechnungen (Wahlers, jurisPR-ITR 11/2017 Anm. 5; Wisskirchen/Schiller/Schwindling, BB 2017, 2105 ; Schiller in: Besgen/Prinz, Arbeiten 4.0 - Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt, 4. Aufl. 2018, § 10 Arbeitsrechtliche Aspekte zu Social Media, Rn. 78).
  • VG Berlin, 29.05.2020 - 72 K 7.19

    Mitbestimmung in Bezug auf die Kommentarfunktion bei Internetseiten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben (Beschluss vom 29. Mai 2020 - VG 72 K 7.19 PVB - juris) und sich in der Begründung dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 - 1 ABR 7/15 - im Ergebnis angeschlossen.
  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Die Gesetzesänderung hätte allerdings zur Folge, dass bei einem Obsiegen des Antragstellers der erstinstanzliche Tenor unter Nennung der neuen statt der alten Bestimmung zu fassen wäre, was die höhere Instanz vornehmen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2013 - 6 P 4.13 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 09.07.2007 - 6 P 9.06

    Antragstellung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; konkreter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Es kommt nach den im Personalvertretungsrecht allgemein geltenden Grundsätzen auf die objektive Klärung der Zuständigkeit und Rechtsstellung der Personalvertretung (vgl. § 108 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG n.F.) an, die für die Gegenwart und Zukunft bedeutsam ist; hingegen ist das verwaltungsgerichtliche Beschlussverfahren nicht dazu vorgesehen zu entscheiden, wer in der Vergangenheit Recht gehabt habe (BVerwG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 6 P 9.06 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 19.05

    Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Installierung von Videokameras in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
    Es reicht aus, wenn nur die Erhebung durch einen Automaten erfolgt und die Auswertung von Menschen durchgeführt wird (Überwachungskamera; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - OVG 60 PV 19.05 - juris; unbeanstandet durch den Beschluss des BVerwG vom 26. September 2006 - 6 PB 10.06 - juris; ebenso Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 538).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 62 PV 8.12

    Mitbestimmung; Programm für die elektronische Antragsbearbeitung; neue

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